
Nach einem Bericht des Rates der europäischen Regulierungsbehörden (CEER), der jetzt in Brüssel vorgelegt wurde, haben die
meisten EU-Staaten die Vorgaben aus dem EU-Gesetzespaket „Saubere Energie“ inzwischen in nationales Recht umgesetzt. In vielen
Fällen wurden den Regulierungsbehörden (NRA) neue Aufgaben und Zuständigkeiten übertragen. Sie müssen mehr Informationen zusammentragen
und auswerten, enger mit anderen Akteuren auf den Energiemärkten kooperieren. Für neue Geschäftsfelder wie den Zugang zu Energiespeichern,
den Aufbau strategischer Reserven oder Kapazitätsmechanismen müssten neue, regulatorische Vorschriften entwickelt werden.
Die Mehrheit der NRA verfüge über ausreichende Ressourcen, um die ihnen zugewiesenen Aufgaben erfüllen zu können, heißt es
in dem Bericht des CEER. Ein Drittel der Regulierer sei jedoch finanziell so unzureichend ausgestattet, dass sie sich nur
als bedingt unabhängig betrachteten.
Fast alle Regulierungsbehörden haben inzwischen gesetzlich klar definierte Aufgaben und Pflichten und verfügen über eine rechtlich
unabhängige Führung. In manchen Ländern werde die Unabhängigkeit der Regulierung im Gesetz ausdrücklich festgeschrieben. Entscheidungen
der Behörde müssten direkt umgesetzt werden und bedürften keiner Bestätigung. Regierungen nähmen höchstens Einfluss auf langfristige
Arbeitsprogramme oder Strategien der NRA.
Personal in den vergangenen Jahren aufgestockt
In den letzten drei Jahren hätten die meisten Behörden ihr Personal aufgestockt. Bei den dauerhaft Beschäftigten handele es
sich überwiegend um Beamte. Nur in wenigen Ländern gebe es Einschränkungen, wenn es darum gehe, Mitarbeiter aus den zu regulierenden
Sektoren zu rekrutieren. In den meisten NRA sei eine Position an der Spitze der Behörde oder im Verwaltungsrat aber unvereinbar
mit Verpflichtungen in der regulierten Privatwirtschaft. Direktoren oder Verwaltungsratsmitglieder können aber in den meisten
Fällen dort wieder beschäftigt werden, wenn sie nicht mehr für die NRA tätig sind. Dafür müssen sie entweder eine Zwangspause
(cooling off periode) einlegen oder Einschränkungen zur Begrenzung von Interessenkonflikten akzeptieren.
Eine Entlassung der Behördenchefs oder der Verwaltungsräte sei nur unter gesetzlich klar definierten Voraussetzungen möglich.
Zwar seien die Budgets fast aller NRA in den letzten Jahren gestiegen, in vielen Fällen wurden dadurch aber nur inflationsbedingt
höhere Kosten ausgeglichen. Die meisten Regulierungsbehörden finanzieren sich überwiegend aus Beiträgen und Gebühren der regulierten
Unternehmen. Ihre Höhe legen die NRA selber fest, in manchen Fällen in Absprache mit der Regierung oder anderen Behörden.
Über die Verwendung der Mittel entscheiden die Behörden in der Regel selbstständig, nur in wenigen Ländern nimmt die Regierung
Einfluss.
Die meisten Regulierungsbehörden sind rechenschaftspflichtig gegenüber dem Gesetzgeber, der Öffentlichkeit und den regulierten
Branchen und müssen diese durch Berichtspflichten erfüllen, insbesondere gegenüber den Parlamenten. Mit Blick auf ihre Entscheidungen
müssen sie die betroffenen Parteien vorher anhören und die Entscheidungen begründen und veröffentlichen. Die Regulierungsentscheidungen
können in den meisten Fällen nur durch Gerichte aufgehoben werden.
Umgekehrt unterliegen Unternehmen Informationspflichten, die die NRA auch mit Sanktionen durchsetzen kann. Dies sei vor allem
bei der Regulierung von Monopolpreisen von Bedeutung. Die Regulierer können dafür in manchen Ländern auch das Strafrecht in
Anspruch nehmen. Oder sie können als Schiedsgericht zwischen Marktteilnehmern vermitteln. Weitere Informationen auf der Internetseite der CEER.
Dienstag, 27.04.2021, 14:39 Uhr