STROM:
Regulierer will Kriterien für zuschaltbare Lasten festlegen
„Nutzen satt Abregeln 2.0“: Die Bundesnetzagentur hat eine Konsultation für Kriterien gestartet, die für zuschaltbare Lasten gelten sollen.
Wem dürfen die Übertragungsnetzbetreiber überschüssigen Grünstrom bei einem Netzengpass zum Discountpreis verkaufen, damit
möglichst wenig Erneuerbaren-Anlagen abgeregelt werden müssen? Um darüber Klarheit zu schaffen, will die Bundesnetzagentur
Kriterien für „zuschaltbare Lasten“ festlegen. Dazu hat Bonner Behörde jetzt die Konsultation gestartet.„Wir wollen die Nutzung von...
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Montag, 15.04.2024, 17:37 Uhr
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