• EU-Klimabeirat rät zum Ankurbeln von CO2-Entnahmen
  • Pilotprojekt für lokale Energiegemeinschaft in Oberfranken gestartet
  • Deutlich höhere Day-ahead-Preise zu erwarten
  • EnBW: Landkreise stimmen für Milliarden-Spritze
  • Lex Sauerland: Erste Klagen gegen Zeitspiel der Behörden
  • RWE plant Vermarktung weiterer Kapazitäten
  • Gebündelte Kräfte für den digitalen Netzausbau
  • 100 Millionen Euro für Wasserstoff im Ländle
  • Wasserkraft für Rolls-Royce
  • Umfrage unter Energieunternehmern zeigt Verunsicherung
Enerige & Management > Stromnetz - Regulatorischer Schub für intelligente Zähler
Quelle: Shutterstock / peopleandmore
STROMNETZ:
Regulatorischer Schub für intelligente Zähler
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat Regeln für die Verteilung der Kosten von intelligenten Messsystemen im Stromnetz festgelegt.
 
Mit der Festlegung solle Planungssicherheit für die Betreiber der Stromnetze geschaffen werden, heißt es in einer Mitteilung der Bundesnetzagentur (BNetzA) vom 1. Juli. „Der Rollout von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen ist zentral für die Energiewende“, erklärte BNetzA-Chef Klaus Müller am Behördensitz in Bonn. Der Rollout soll in den nächsten Jahren zügig voranschreiten. Für die Verbraucher bedeute das: alte Stromzähler müssten gegen moderne Geräte ausgewechselt werden.

Die Entgelte dafür werden seit Anfang des Jahres zwischen Endkunden und Netzbetreibern aufgeteilt. Die Endkunden bezahlen eine Jahresgebühr von 20 oder 50 Euro. Der höhere Betrag wird fällig, wenn auch steuerbare Verbrauchsgeräte am Zähler hängen.

Die restlichen Kosten tragen die Netzbetreiber, die mit den entstehenden Daten ihren Netzbetrieb optimieren können. Nach der jetzt erfolgten Festlegung können sich die Netzbetreiber die Kosten, die sie den Endkunden nicht in Rechnung stellen können, von den „Netznutzenden“ zurückholen.

Die „Vorfinanzierung der Kosten“ solle „ausgewogen zwischen Netzbetreibern und Netznutzenden verteilt“ werden, heißt es in der Mitteilung. Unter den „Netznutzenden“ versteht der Energieregulierer sowohl die Stromlieferanten als auch die Endkunden. Damit wird für die Netzbetreiber die Möglichkeit eröffnet, die ihnen entstehenden Kosten, die nicht über Jahresgebühren bezahlt werden, über die Netzpauschale an alle Kunden weiterzureichen. Gleichzeitig dürfen sie die Kosten für den „konventionellen Messstellenbetrieb“ weiter in Rechnung stellen.

Durch den Abbau der konventionellen Zähler entfallen auch die variablen Kosten für deren Wartung. Die Beschlusskammer hatte ursprünglich vorgeschlagen, die dafür vorgesehenen Erlösobergrenzen entsprechend abzusenken. „Von diesem Vorschlag wurde im Rahmen dieses Verfahrens Abstand genommen“, heißt es dazu in der Mitteilung. Eine Begründung dafür gibt die BNetzA nicht.
 

Tom Weingärtner
© 2025 Energie & Management GmbH
Montag, 01.07.2024, 17:10 Uhr

Mehr zum Thema