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ÖSTERREICH:
Regulator sieht Elektrizitätswirtschaftsgesetz grundsätzlich gut gelungen
Die E-Control beurteilt den bis 15. August in Begutachtung befindlichen Entwurf im Wesentlichen positiv. Sie sieht aber viele unklare Details und will nicht überfrachtet werden.
Grundsätzlich positiv beurteilt Österreichs Regulierungsbehörde E-Control den Entwurf des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes
(ElWG), der sich noch bis 15. August in Begutachtung befindet. Das konstatierten die Vorstände der E-Control, Wolfgang Urbantschitsch und Alfons Haber,
am 29. Juli bei der Fachtagung „Was bringt das neue ElWG?“ ihrer Behörde in Wien. Laut Urbantschitsch ist es „gut und höchste Zeit,
dass der Entwurf endlich vorliegt“. Die aktuelle Version des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes (ElWOG),
das durch das ElWG abgelöst wird, stamme aus dem Jahr 2010. Seither habe sich der Strommarkt mit „enormer Dynamik“ entwickelt.
Die Kunden hätten rund fünf Milliarden Euro an Förderungen für den Ausbau der Stromerzeugung mittels erneuerbarer Energien bezahlt. Nicht zuletzt infolgedessen
seien die Kosten für die Stromnetze teils erheblich gestiegen.
Urbantschitsch zufolge werden im ElWG-Entwurf „die richtigen Themen angesprochen“, von der Versorgungssicherheit über die Grundlagen für die Neugestaltung der Netztarife bis zur weiteren Stärkung der Rechte der Kunden und bis zur Einführung eines Sozialtarifs für Bedürftige. Allerdings nehme die Komplexität der rechtlichen Bestimmungen weiter zu: „Das ist nicht überraschend. Es gibt neue Vorgaben der EU, die dezentrale Erzeugung erhöht sich, der Peer-to-Peer-Handel ist im Kommen, geopolitische Vorgänge zeigen ihre Auswirkungen auch auf Österreich.“ Dringend notwendig ist laut Urbantschitsch die geplante Bereinigung der Kompetenzzersplitterung zwischen dem Bund und den neun Bundesländern.
„Verantwortung für das Ganze“
Ratsam wäre laut Urbantschitsch ferner, manche der vorgesehenen Normen nochmals zu überdenken. So komme der Begriff „Transparenz“ im ElWG-Entwurf auf rund 140 Seiten insgesamt 43 Mal vor, meist im Zusammenhang mit Informationsmaterial für die Kunden. Diesbezüglich bestimme das geplante Gesetz, dass die E-Control für manche Materialien „Musterformulierungen“ zu erarbeiten hat. Es frage sich indessen, ob dies notwendig sei, „und ob dann nur mehr diese Formulierungen zulässig sind“. Nach Ansicht seitens Urbantschitsch wäre die Politik gut beraten, die E-Control nicht mit derlei Aufgaben zu „überfrachten“. Um die Kosten für den Ausbau der Stromnetze zu dämpfen, riet der E-Control-Vorstand zu einer verstärkten gemeinsamen Planung durch die rund 130 österreichischen Netzbetreiber.
Grundsätzlich ist es ihm zufolge wichtig, „in der jetzigen Schlussphase der Gesetzwerdung“ Partikularinteressen hintanzustellen und die „Verantwortung für das Ganze“ zu priorisieren: „Hinter den Politikern, die die Verhandlungen führen, stehen Interessengruppen. An diesen denen liegt es, die Politik in die Lage zu versetzen, das ElWG zu beschließen.“
Datenmanagement als Säule der Energiewende
Urbantschitschs Kollege Alfons Haber erläuterte, mit dem ElWG werde das Datenmanagement „zur Säule der Energiewende. Damit werden die Abrechnung, die Steuerung und die Nutzung des gesamten Stromsystems verbessert und vereinfacht, und die Preise werden transparenter“. Schon seit 2017 arbeite die E-Control an den sogenannten „Tarifen 2.0“, mit denen die Leistungsbepreisung auch für die Haushalte eingeführt werde. Mit dem ElWG schaffe der Gesetzgeber nun endlich die Möglichkeit, dies umzusetzen. Haber zufolge ist mit der Einführung der neuen Tarifsystematik per 1. Januar 2027 zu rechnen. Zuvor muss die E-Control die im ElWG vorgesehene diesbezügliche Grundsatzverordnung und die darauf beruhende Tarifverordnung erlassen. Um die Höhe der Tarife korrekt zu bestimmen, ist ferner eine aktuelle Erhebung der über das Netz transportierten Strommengen nötig.
Hinsichtlich der in den vergangenen Wochen heftig diskutierten Entgelte, die sämtliche Stromerzeuger künftig für die Einspeisung elektrischer Energie in die Netze bezahlen müssen, riet Haber zu einer „sachlicheren“ Debatte. Diese Einspeisetarife seien beträchtlich niedriger als die Netztarife für den Strombezug. Und für Anlagen mit mehr als 5 MW netzwirksamer Leistung müssten schon derzeit Einspeisetarife entrichtet werden.
Gefragt, ob angesichts vieler offener Detailfragen und der nötigen Zweidrittelmehrheit noch heuer mit einem Beschluss des ElWG im Bundesparlament zu rechnen ist, konstatierte Haber, er wolle optimistisch bleiben. Und etliche Akteure wie insbesondere die E-Wirtschaft „haben großes Interesse an einem raschen Beschluss“.
Urbantschitsch zufolge werden im ElWG-Entwurf „die richtigen Themen angesprochen“, von der Versorgungssicherheit über die Grundlagen für die Neugestaltung der Netztarife bis zur weiteren Stärkung der Rechte der Kunden und bis zur Einführung eines Sozialtarifs für Bedürftige. Allerdings nehme die Komplexität der rechtlichen Bestimmungen weiter zu: „Das ist nicht überraschend. Es gibt neue Vorgaben der EU, die dezentrale Erzeugung erhöht sich, der Peer-to-Peer-Handel ist im Kommen, geopolitische Vorgänge zeigen ihre Auswirkungen auch auf Österreich.“ Dringend notwendig ist laut Urbantschitsch die geplante Bereinigung der Kompetenzzersplitterung zwischen dem Bund und den neun Bundesländern.
„Verantwortung für das Ganze“
Ratsam wäre laut Urbantschitsch ferner, manche der vorgesehenen Normen nochmals zu überdenken. So komme der Begriff „Transparenz“ im ElWG-Entwurf auf rund 140 Seiten insgesamt 43 Mal vor, meist im Zusammenhang mit Informationsmaterial für die Kunden. Diesbezüglich bestimme das geplante Gesetz, dass die E-Control für manche Materialien „Musterformulierungen“ zu erarbeiten hat. Es frage sich indessen, ob dies notwendig sei, „und ob dann nur mehr diese Formulierungen zulässig sind“. Nach Ansicht seitens Urbantschitsch wäre die Politik gut beraten, die E-Control nicht mit derlei Aufgaben zu „überfrachten“. Um die Kosten für den Ausbau der Stromnetze zu dämpfen, riet der E-Control-Vorstand zu einer verstärkten gemeinsamen Planung durch die rund 130 österreichischen Netzbetreiber.
Grundsätzlich ist es ihm zufolge wichtig, „in der jetzigen Schlussphase der Gesetzwerdung“ Partikularinteressen hintanzustellen und die „Verantwortung für das Ganze“ zu priorisieren: „Hinter den Politikern, die die Verhandlungen führen, stehen Interessengruppen. An diesen denen liegt es, die Politik in die Lage zu versetzen, das ElWG zu beschließen.“
Datenmanagement als Säule der Energiewende
Urbantschitschs Kollege Alfons Haber erläuterte, mit dem ElWG werde das Datenmanagement „zur Säule der Energiewende. Damit werden die Abrechnung, die Steuerung und die Nutzung des gesamten Stromsystems verbessert und vereinfacht, und die Preise werden transparenter“. Schon seit 2017 arbeite die E-Control an den sogenannten „Tarifen 2.0“, mit denen die Leistungsbepreisung auch für die Haushalte eingeführt werde. Mit dem ElWG schaffe der Gesetzgeber nun endlich die Möglichkeit, dies umzusetzen. Haber zufolge ist mit der Einführung der neuen Tarifsystematik per 1. Januar 2027 zu rechnen. Zuvor muss die E-Control die im ElWG vorgesehene diesbezügliche Grundsatzverordnung und die darauf beruhende Tarifverordnung erlassen. Um die Höhe der Tarife korrekt zu bestimmen, ist ferner eine aktuelle Erhebung der über das Netz transportierten Strommengen nötig.
Hinsichtlich der in den vergangenen Wochen heftig diskutierten Entgelte, die sämtliche Stromerzeuger künftig für die Einspeisung elektrischer Energie in die Netze bezahlen müssen, riet Haber zu einer „sachlicheren“ Debatte. Diese Einspeisetarife seien beträchtlich niedriger als die Netztarife für den Strombezug. Und für Anlagen mit mehr als 5 MW netzwirksamer Leistung müssten schon derzeit Einspeisetarife entrichtet werden.
Gefragt, ob angesichts vieler offener Detailfragen und der nötigen Zweidrittelmehrheit noch heuer mit einem Beschluss des ElWG im Bundesparlament zu rechnen ist, konstatierte Haber, er wolle optimistisch bleiben. Und etliche Akteure wie insbesondere die E-Wirtschaft „haben großes Interesse an einem raschen Beschluss“.
Klaus Fischer
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Dienstag, 29.07.2025, 16:32 Uhr
Dienstag, 29.07.2025, 16:32 Uhr
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