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Enerige & Management > Kohlekraftwerke - Registrierte Kraftwerksbetreiber können Hedges melden
Quelle: Fotolia / Claudia Otte
KOHLEKRAFTWERKE:
Registrierte Kraftwerksbetreiber können Hedges melden
Im Rahmen der Stromerlösabschöpfung können betroffene Anlagenbetreiber seit Kurzem ihre Absicherungsgeschäfte am Terminmarkt melden. Im Zweifel senken diese den abzuschöpfenden Betrag.
 
Die Betreiber der meisten Erneuerbaren-Anlagen über 1 MW sowie der Braunkohle-, Atom- und Ölkraftwerke können Absicherungsgeschäfte im Strom-Terminmarkt, die sie seit 30. Dezember 2022 tätigen, taggenau elektronisch der Bundesnetzagentur melden, um die Stromerlös-Abschöpfbeträge zu drücken. Die entsprechende IT-Schnittstelle sei seit 30. Dezember in Betrieb, teilte die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur am 4. Januar mit.

Am 4. Januar war gleichzeitig der letzte Tag, an dem die Betreiber Hedges nachmelden konnten, die sie in den letzten zwei Monaten 2022 abgeschlossen hatten.

Voraussetzung war allerdings jeweils, dass die Betreiber per Papierformular bei der Behörde für das Portal registriert  sind und ihnen Zugangsdaten zugeschickt wurden.

Jeweils war und ist ein elektronisch verwertbares Meldungsformular der Netzagentur zu verwenden, das sich von den Meldeformaten für die EU-Reguliereragentur Acer im Rahmen der Transparenzverordnungen REMIT und EMIR unterscheidet.

Faktisch richtet sich die IT-Schnittstelle nur an konventionelle Kraftwerksbetreiber, da nur sie sich im Terminmarkt absichern. Betreiber grüner Kraftwerke sichern sich dagegen mit PPA (anlagenbezogenen Lieferverträgen) ab. Diese werden zwar ebenfalls berücksichtigt, aber über einen separaten Nachweisweg.

Beispiel: Ein Windenergieanlagen-Betreiber an Land hat vor dem 1. November 2022 - der Bekanntgabe der Eckpunkte im Strompreisbremsengesetz - ein PPA abgeschlossen und gemeldet, dessen Lieferphase im November läuft. Oder er hat die Anlage am 1. November oder später in Betrieb genommen. Wenn er damit im November 2022 weniger einnahm als die 137,18 Euro/MWh Marktwert, die es durchschnittlich in der Spot-Vermarktung bei Wind onshore gegeben hätte, wird der niedrigere PPA-Erlös zur Abschöpfung herangezogen.

Von ihm werden der anlagenspezifische anzulegende Wert (AW), aber mindestens 80 Euro/MWh, sowie ein Sicherheitszuschlag von 10 Euro/MWh (ohne PPA wären es 30 Euro/MWh) subtrahiert. (Der wind- und solarkraftspezifische weitere Sicherheitszuschlag von nochmal 6 Prozent des Monatsmarktwertes wird bei Alt-PPA nicht gewährt.)

Liegt der Betrag dann noch über null, werden davon 90 Prozent zur Finanzierung der Strompreisbremse abgeschöpft.
 

Georg Eble
Redakteur
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Mittwoch, 04.01.2023, 17:05 Uhr

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