
Eine Sprecherin von Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) sagte, die Gespräche innerhalb der Bundesregierung seien noch im Gang. Im Koalitionsvertrag war „eine faire Kostenteilung“ vorgesehen worden. Das Ministerium arbeite an einem Stufenmodell. Ziel sei es, zu einer Lösung zu kommen, die zugleich Anreize für eine "gute energetische Qualität von Wohnungen" setzt. Das Stufenmodell soll zum 1. Juni 2022 nach Gebäudeenergieklassen eingeführt werden.
Kostenteilung kommt auf jeden Fall
In dem Papier heißt es: „Insgesamt wird angestrebt, dass Mieter insgesamt über alle vermieteten Gebäude hinweg nicht mehr als die Hälfte der Kosten für die CO2-Bepreisung bezahlen.“ Vermieter, die bereits durch energetische Modernisierungen die CO2-Emissionen des Gebäudes gesenkt haben, sollten prozentual weniger belastet werden. Sollte die rechtzeitige Einführung des Stufenmodells nicht gelingen, würden die erhöhten Kosten durch den CO2-Preis ab dem 1. Juni 2022 hälftig zwischen Vermieter und Mieter geteilt, so das Ministerium.
Das Stufenmodell sieht vor, dass Gebäude in sieben Stufen eingeteilt werden, je nach Höhe des CO2-Ausstoßes pro Quadratmeter im Jahr. In der niedrigsten, klimafreundlichsten Stufe mit einem Ausstoß von weniger als fünf Kilogramm CO2 müssten die Mieter die gesamten CO2-Kosten fürs Heizen übernehmen. In der letzten Stufe, etwa bei schlecht sanierten Gebäuden, müssten die Mieter nur zehn Prozent der CO2-Kosten tragen.
Kritik am Entwurf
Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (Deneff) bezweifelt, dass der Vorschlag eine große Klimaschutzwirkung erzielen wird und fürchtet neue Verwirrungen durch die geplante Einteilung in CO2-Klassen. Um Energiepreisschocks wie derzeit zu vermeiden, seien Standards und Förderung nötig, die schnell die Verbräuche der energetisch schlechtesten Gebäude senken.
Christian Noll, Geschäftsführender Vorstand der Deneff sagte: „Die Heizkosten der schlechtesten Gebäude in Deutschland sind zehnmal höher als die der effizientesten." Das seien mehrere tausend Euro pro Wohnung pro Jahr. Die CO2-Preisbelastung mache dabei den kleinsten Teil der Heizkosten aus. Auch ein Kostensplitting setze daher absehbar keinen Modernisierungsanreiz. "Der CO2-Preis kann die dringend erforderlichen Standards zur Modernisierung der größten CO2-Schleudern, gepaart mit Förderung, allenfalls ergänzen“, schloss Noll.
Seit 2021 verteuert ein CO2-Preis im Verkehrs- und Wärmebereich fossile Energieträger wie Öl und Gas. Der Preis laut Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) begann 2021 mit 25 Euro/Tonne CO2 und steigt Jahr für Jahr schrittweise an. In diesem Jahr liegt er bei 30 Euro/t CO2.Mittwoch, 16.02.2022, 14:41 Uhr