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Enerige & Management > Österreich - Regierung sieht größte Strommarktreform der letzten 20 Jahre
Quelle: Pixabay / slon_pics
ÖSTERREICH:
Regierung sieht größte Strommarktreform der letzten 20 Jahre
Dieser Tage endet die Begutachtungsfrist für das österreichische Elektrizitätswirtschaftsgesetz. Die Redaktion sprach mit der zuständigen Staatssekretärin Elisabeth Zehetner. 
 
Heftige Kritik gab es im Zuge der am 15. August endenden Begutachtung des österreichischen Elektrizitätswirtschaftsgesetzes nicht zuletzt an dem Plan, Einspeisetarife für sämtliche Stromerzeuger einzuführen. Der E-Wirtschafts-Verband Oesterreichs Energie befürchtet „Wettbewerbsverzerrungen, Standortnachteile und ein Rückgang inländischer Investitionen – denn die Erzeugung in Österreich ist bereits jetzt vergleichsweise stark belastet. Zudem gibt es derzeit in keinem unserer Nachbarländer nennenswerte Netztarife für Erzeuger“.

Die zuständige Staatssekretärin Elisabeth Zehetner von der konservativen Österreichischen Volkspartei (ÖVP) kommentiert dies gegenüber der Redaktion pragmatisch: „Die stark zunehmende dezentrale Erzeugung, der wachsende Speicherbedarf, der Ausbau der Elektromobilität und neue Anforderungen durch smarte Technologien erhöhen den Druck auf unsere Netze, die erheblich ausgebaut werden müssen. Während die bestehenden Netzkosten bislang vor allem von den Strombeziehern getragen werden, entstehen die tatsächlichen Kosten überwiegend durch die Bereitstellung von Anschlussleistung – unabhängig davon, ob Strom eingespeist oder bezogen wird.“ 

Zehetner zufolge bedeuten die geplanten, von der Einspeisung abhängigen Tarife „einen fairen Beitrag zur Finanzierung, Sicherung und Weiterentwicklung unserer Netzinfrastruktur und damit auch zur langfristigen Investitionssicherheit. Innerhalb der EU haben bereits mehr als zehn Mitgliedstaaten einspeisebezogene Netzentgelte auf Verteilernetzebene eingeführt. Auch die EU- Kommission hat im Juli entsprechende Empfehlungen ausgesprochen. Wir gehen hier also keinen Sonderweg“. 

Ferner bringe das ElWG eine Reihe von Verbesserungen mit sich. Dazu gehörten unter anderem mehr Rechtssicherheit für Energiegemeinschaften sowie den Peer-to-Peer-Handel, aber auch „dynamische Tarife zur Belohnung flexiblen Verbrauchs, Investitionsanreize für Speicher, Digitalisierung und netzdienliche Technologien sowie klare, beschleunigte Verfahren für Planung und Netzausbau“. 

Von wegen „Mogelpackung“ 

Die Kritik, das im ElWG vorgesehene Preisänderungsrecht bringe weder den Kunden noch den Energieunternehmen die gewünschte Rechtssicherheit, werde seitens der Regierung sehr ernst genommen, versichert Zehetner: „Wir werden alle im Begutachtungsverfahren vorgebrachten Bedenken sorgfältig prüfen. Unser Ziel ist, dass am Ende des parlamentarischen Prozesses eine Regelung steht, die sowohl den notwendigen Gestaltungsspielraum für eine funktionierende Energiewirtschaft bietet als auch eindeutige rechtliche Klarheit schafft.“ 

Entschieden weist Zehetner den Vorwurf der Opposition zurück, die sogenannte „Preis-runter-Garantie“ für die Endkunden bei sinkenden Großhandelspreisen sei eine „Mogelpackung“. Die Stromlieferanten würden nach dem Wortlaut des Entwurfs verpflichtet, spätestens sechs Monate nach einer entsprechenden Veränderung des Großhandelspreises „oder nach Wegfall des Anlasses für den ursprünglich vereinbarten Preis oder für eine Entgelterhöhung“ ihre Endkundenpreise zu senken. Das bedeute aber keineswegs, die Verträge sämtlicher Kunden automatisch auf Floater mit sich ständig ändernden Preisen umzustellen, stellt Zehetner klar: „Wichtig ist, dass Kundinnen und Kunden auch in Zukunft das Recht auf einen Fixpreis-Vertrag haben.“ 

Zur Kritik der Regulierungsbehörde E-Control, die monatliche Rechnungslegung für Endkunden werde nicht als Standard eingeführt, hält Staatssekretärin Zehetner fest, derzeit sei „die jährliche Abrechnung der gängige Standard“. Das Energieministerium wolle aber bewusst keine starren Vorgaben machen, sondern den Kunden ermöglichen, „frei nach persönlicher Präferenz und finanzieller Situation“ zwischen monatlicher und jährlicher Abrechnung zu wählen. 

Im Wesentlichen sieht Zehetner die Bundesregierung energiepolitisch auf gutem Wege. Mit dem ElWG-Entwurf habe diese „die größte Strommarktreform der vergangenen 20 Jahre auf den Weg gebracht“. Nun sei das Ziel, das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz „schnellstmöglich in Begutachtung zu schicken, um Genehmigungs- und Ausbauprozesse deutlich zu verkürzen“. Überdies arbeite die Regierung „mit Hochdruck und in engem Austausch mit der Branche“ am Erneuerbares-Gas-Gesetz (EGG). Als zentralen Aspekt dabei sieht Zehetner „ein Marktprämienmodell nach dem Vorbild des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes, damit auch im Bereich grüner Gase ein verlässlicher Investitionsrahmen entsteht“.
 

Klaus Fischer
© 2025 Energie & Management GmbH
Mittwoch, 13.08.2025, 10:39 Uhr

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