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Enerige & Management > Strom - Regierung in Österreich erweitert "Stromkostenbremse"
Quelle: Pixabay / Hans
STROM:
Regierung in Österreich erweitert "Stromkostenbremse"
Begünstigt sind Haushalte, in denen mehr als drei Personen leben. Sie erhalten pro Person und Jahr einen Ergänzungszuschuss von 105 Euro. Auch für Landwirte kommt eine Entlastung.
 
Eine Ergänzung zur seit 1. Dezember 2022 geltenden „Stromkostenbremse“ beschloss der Nationalrat, die erste Kammer des österreichischen Bundesparlaments, am 25. Januar. Wie berichtet, werden derzeit 80 Prozent der Kosten für einen „Grundbedarf“ von 2.900 kWh pro Jahr bis einschließlich 30. Juni 2024 vom Bund getragen. Die dadurch entstehende Entlastung beläuft sich für einen durchschnittlichen Haushalt auf etwa 500 Euro pro Jahr. Künftig bekommen Haushalte, in denen mehr als drei Personen wohnen, ebenfalls bis Ende Juni kommenden Jahres einen sogenannten „Stromkostenergänzungszuschuss“. Dieser beträgt für die vierte und jede weitere Person 105 Euro pro Jahr. Nach Angaben der Bundesregierung profitieren davon etwa 700.000 Haushalte.

Wie die „Stromkostenbremse“ muss auch der Ergänzungszuschuss nicht eigens beantragt werden. Statt dessen wird er jedem Haushalt automatisch verrechnet, in dem laut dem staatlichen Melderegister mindestens vier Personen ihren Hauptwohnsitz haben. Die Berücksichtigung erfolgt in der Stromrechnung für den Zählpunkt, der dem betreffenden Haushalt zugeordnet ist. 
Per 1. Juni des heurigen Jahres gilt die „Stromkostenbremse“ samt dem Ergänzungszuschuss für einen erweiterten Personenkreis. Ab diesem Zeitpunkt erhält ihn auch, wer den Strom für seinen privaten Wohnsitz über einen als land- und forstwirtschaftlich oder gewerblich eingestuften Liefervertrag bezieht. Dies soll vor allem der bäuerlichen Bevölkerung zugute kommen, deren Stromkosten nach Angaben der Bundesregierung 2022 um rund 1 Milliarde Euro stiegen. Die Begünstigung wird in solchen Fällen bis Ende 2024 und somit wie die „Kostenbremse“ für die übrige Bevölkerung für 19 Monate gewährt.
 

Klaus Fischer
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Donnerstag, 26.01.2023, 15:40 Uhr

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