
Quelle: Pixabay / Gerd Altmann
REGULIERUNG:
Regeln für marktaktive Nutzung von Stromspeichern und Ladepunkten
Die Bundesnetzagentur hat Entwürfe zur Festlegung „Marktintegration Speicher und Ladepunkte“ veröffentlicht.
Neues Regelwerk der Bundesnetzagentur für die Energiewende: Die Bonner Behörde will den rechtlichen Rahmen für die marktaktive
Nutzung von Stromspeichern und Ladepunkten schaffen. Dazu hat sie nun Entwürfe vorgelegt. Die Entwürfe zielen auf Festlegungen,
nach denen Betreiber von Speichern trotz gemischter Speicherstrommengen aus grünem Strom und Netzstrom eine EEG-Förderung
für die grünen Anteile der Netzeinspeisung erhalten und geringere Umlagen nach dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) für rückgespeiste
Strommengen zahlen.
Durch die Festlegung, erklärt die Bundesnetzagentur, sollen zwei neue Optionen eröffnet werden, wie diese anteilig förderfähigen und saldierungsfähigen Strommengen bestimmt werden können: die „Abgrenzungsoption“ für eine rechnerisch exakte Zuordnung und die „Pauschaloption“ für eine besonders einfache Zuordnung bei kleinen Solaranlagen. So lautet das Konstrukt, das dem Regulierer vorschwebt.
Für das bidirektionale Laden von Elektromobilen ist vorgesehen, dass sich der Ladepunkt künftig im Home-Energy-Management-System wie ein Speicher nutzen lässt. Er soll nach den selben Vorgaben von förder- und saldierungsfähiger Netzeinspeisung verrechnet werden. „Mit dieser Festlegung legen wir einen Grundstein für die Flexibilisierung der kleinen und großen Stromspeicher: Sie können sich künftig zugleich aktiv am Strommarkt beteiligen und weiterhin für die Optimierung des eigenen Verbrauchs verwendet werden. Bislang ging nur eines von beidem“ erklärt Behördenchef Klaus Müller. Die Festlegung enthalte auch für die großen Speicher Lösungen.
Die Entwürfe zu der Festlegung zur Marktintegration Speicher und Ladepunkte, kurz „MiSpeL“ stehen online auf der Internetseite der Bundesnetzagentur bereit.
Durch die Festlegung, erklärt die Bundesnetzagentur, sollen zwei neue Optionen eröffnet werden, wie diese anteilig förderfähigen und saldierungsfähigen Strommengen bestimmt werden können: die „Abgrenzungsoption“ für eine rechnerisch exakte Zuordnung und die „Pauschaloption“ für eine besonders einfache Zuordnung bei kleinen Solaranlagen. So lautet das Konstrukt, das dem Regulierer vorschwebt.
Für das bidirektionale Laden von Elektromobilen ist vorgesehen, dass sich der Ladepunkt künftig im Home-Energy-Management-System wie ein Speicher nutzen lässt. Er soll nach den selben Vorgaben von förder- und saldierungsfähiger Netzeinspeisung verrechnet werden. „Mit dieser Festlegung legen wir einen Grundstein für die Flexibilisierung der kleinen und großen Stromspeicher: Sie können sich künftig zugleich aktiv am Strommarkt beteiligen und weiterhin für die Optimierung des eigenen Verbrauchs verwendet werden. Bislang ging nur eines von beidem“ erklärt Behördenchef Klaus Müller. Die Festlegung enthalte auch für die großen Speicher Lösungen.
Die Entwürfe zu der Festlegung zur Marktintegration Speicher und Ladepunkte, kurz „MiSpeL“ stehen online auf der Internetseite der Bundesnetzagentur bereit.
Manfred Fischer
© 2025 Energie & Management GmbH
Montag, 22.09.2025, 10:53 Uhr
Montag, 22.09.2025, 10:53 Uhr
Mehr zum Thema