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Enerige & Management > Elektrofahrzeuge - Referentenentwurf zur Ladesäulen-Pflicht an Tankstellen liegt vor
Quelle: E&M / Jonas Rosenberger
ELEKTROFAHRZEUGE:
Referentenentwurf zur Ladesäulen-Pflicht an Tankstellen liegt vor
Zur von der Bundesregierung geplanten Verpflichtung für Tankstellenbetreiber, Ladesäulen für Elektroautos zu installieren, gibt es nun einen Entwurf. Dieser sieht jedoch Ausnahmen vor.
 
Der seit Monaten in der Branche kontrovers diskutierte Vorstoß des Bundes, Tankstellenbetreiber zum Bau neuer Ladesäulen zu verpflichten, nimmt in Form eines Referentenentwurfes Form an. Die bereits vorab bekannte Maßgabe, dass die Pflicht zur Installation von Ladeoptionen nur bei Tankstellenbetreibern mit mindestens 200 Standorten greift, wurde in dem Entwurf zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) aufgegriffen.

Somit wären alle große Betreibergesellschaften wie BP mit der Marke Aral, Shell oder Couche-Tard, dessen Tankstellennetz nach einer Übernahme weiterhin unter der Marke Total Energies betrieben wird, von der Regelung betroffen. Das Bundesverkehrsministerium geht davon aus, dass etwa 60 Prozent der insgesamt rund 14.000 Tankstellen von dem Gesetz erfasst würden. Bis 2028 müssten Tankstellen mindestens einen Schnellladepunkt mit bis zu 150 kW Leistung vorhalten.

Der Entwurf aus dem Ministerium sieht dennoch auch Ausnahmen für Betreiber vor. So müssten sie an 50 Prozent ihrer Standorte nicht unmittelbar mit dem Bau von Ladeinfrastruktur beginnen. Als Alternative zur Installation auf den Tankstellen-Arealen könnten die Ladesäulen auch in einer Entfernung von bis zu einem Kilometer errichtet werden. Dann müsste es sich jedoch um mehr als einen Ladepunkt handeln.

Eine weitere Ausnahme werde gestattet, wenn der notwendige Netzanschluss für die Lademöglichkeiten vor Ort nicht ohne Weiteres und nur zu hohen Investitionskosten umsetzbar wäre. In diesem Fall könnten Betreiber auf Stromspeicher zurückgreifen, die als Puffer dienen und auch bei einem normalen Netzanschluss Ladeleistungen von 150 kW realisieren können.

Verbände und Betreiber kritisieren Vorstoß

Vom Bundesverband mittelständischer Mineralölunternehmen (Uniti) kommt Kritik an der geplanten Vorgabe. Man lehne die Verpflichtung zur Errichtung von Schnellladesäulen an Tankstellen „strikt“ und „in Gänze“ ab, so der Verband in einer Stellungnahme. Anlässlich der Verbändeanhörung zum Referentenentwurf erklärte Uniti-Hauptgeschäftsführer Elmar Kühn, dass der vorliegende Entwurf „in die unternehmerische Freiheit planwirtschaftlich“ eingreife. Er sei „völlig unverhältnismäßig und schlicht verfassungswidrig.“

Der Auffassung des Verbands zufolge drohen „erhebliche wirtschaftliche Folgen“ für Tankstellenunternehmen, da für Anschaffung, Installation und Inbetriebnahme eines Schnellladepunktes Kosten in Höhe von durchschnittlich 400.000 Euro pro neuer Ladesäule mit zwei Ladepunkten anfielen. Das Ministerium spreche hier von nur 53.400 Euro pro Standort.

Zudem lege der Entwurf einen „unrealistischen Bestand von 15 Millionen batterieelektrisch angetriebenen Pkw im Jahr 2030 zugrunde“. Der Verband beruft sich auf Expertenschätzungen, wonach „selbst bei Annahme eines optimistischen Szenarios“ der Bestand im Jahr 2030 bei maximal rund 8 Millionen Elektro-Pkw liegen könnte.

Kritik an der Ladesäulen-Verpflichtung durch den Bund gibt es bereits seit dem ersten Bekanntwerden des Vorhabens im Herbst 2023. So hatte etwa der Vorsitzende des Bundesverbands freier Tankstellen (BFT), Duraid El Obeid, erklärt, es handele sich angesichts der häufig unzureichenden Netzanschlüsse um eine „komische Idee“. Auch Achim Bothe, Vorstandschef von Aral, teile diese Auffassung. Sein Unternehmen habe inzwischen 1.700 Schnellpunkte errichtet und will sein Netz bis 2030 auf 5.000 Ladepunkte ausbauen. Anstelle einer Ladesäulen-Pflicht würde „uns eher ein beschleunigtes Genehmigungsverfahren und der Netzausbau helfen“, machte er deutlich.

In einem Gespräch  mit dem Energie-Informationsdienst (EID) im vergangenen Oktober hatte auch Richard Gerstandl, Geschäftsführer des Energie- und Tankstellenunternehmens Präg, Zweifel angebracht. Seiner Auffassung nach könnte eine Ladesäulen-Pflicht „Investitionen an falschen Standorten binden“. Wenn Investitionen in Ladesäulen an Tankstellen getätigt werden müssten, die „weder für den Betreiber betriebswirtschaftlich sinnvoll sind noch den Bedürfnissen möglichst vieler E-Mobilistinnen und E-Mobilisten dienen“, wäre „im schlimmsten Fall sogar der generelle Betrieb der Tankstelle bedroht“. Dies könne gerade im ländlichen Raum die Versorgung mit Kraftstoffen gefährden.

Kritiker führen häufig zudem an, dass mit der Elektromobilität ein grundsätzlich anderes Nutzungsverhalten einhergehe als bei der Nutzung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Aufgrund der längeren Aufenthaltszeiten beim Laden würden eher Angebote an den jeweiligen Zielorten der Fahrer benötigt, etwa an Einkaufsmärkten, vor Unternehmen oder in Innenstädten. Zentrale Einrichtungen wie Tankstellen ohne adäquate Verweiloptionen seien hierbei weniger attraktiv.
 
 

Jonas Rosenberger
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