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Enerige & Management > Regenerative - RED III: Erneuerbaren-Verband kritisiert Österreichs „Flickenteppich“
Quelle: Fotolia / K-U Haessler
REGENERATIVE:
RED III: Erneuerbaren-Verband kritisiert Österreichs „Flickenteppich“
Laut einer Untersuchung im Auftrag des Dachverbands Erneuerbare Energie Österreich implementieren die Bundesländer die Richtlinie höchst unterschiedlich – soweit sie es überhaupt tun.
 
Weite Teile der „Erneuerbaren-Richtlinie“ der EU (RED III) harren in Österreich nach wie vor der Umsetzung. Säumig sind insbesondere die neun Bundesländer, kritisierten die Geschäftsführerin des Dachverbands Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ), Martina Prechtl-Grundnig, und der Wiener Rechtsanwalt Florian Stangl bei einer Pressekonferenz am 21. Mai. Mit diesem Tag wären die Bundesländer zur Feststellung des Flächenpotenzials für den Ausbau der „Erneuerbaren“ verpflichtet gewesen. Dies ist die Grundlage für die Ausweisung der „Beschleunigungsgebiete“, auf denen Ökostromanlagen nach den Vorgaben der RED III rasch und unbürokratisch errichtet werden können. Sie hat bis 21. Februar 2026 zu erfolgen.

Tatsächlich nahm bis dato jedoch kein einziges Bundesland die Feststellung vor, bedauerte Prechtl-Grundnig unter Hinweis auf ein „RED-III-Umsetzungsradar“, das Rechtsanwalt Stangl und seine Kollegen im Auftrag von EEÖ erstellten. Sie legten dieser Untersuchung jene Methodik zugrunde, die die EU-Kommission nutzt, um festzustellen, ob ein Mitgliedsstaat die Richtlinie ordnungsgemäß implementiert. Generell zeigt das Radar laut Prechtl-Grunding einen „bunten Flickenteppich“ an mehr oder weniger gelungenen Umsetzungsmaßnahmen. Grosso modo sei Österreich hinsichtlich der RED III weitestgehend „im Blindflug unterwegs“. Sie, Prechtl-Grundnig, habe den Eindruck, dass „manche Landesregierungen auf die EU-Vorgaben pfeifen, obwohl die regionale Wirtschaft davon stark profitieren würde“.

Erste Schritte zur Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens 

Stangl erläuterte, unter den vielen Vorgaben der Richtlinie seien drei von besonderer Bedeutung: die Einführung eines „One-Stop-Shops“ für die Erlangung der Genehmigungen von Ökostromanlagen, das Festschreiben des „überragenden öffentlichen Interesses“ an deren Errichtung sowie eben die Ausweisung der Beschleunigungsgebiete. Die meisten Umsetzungsfristen bezüglich der RED III seien bereits mit Juli 2024 abgelaufen, mit dem 21. Mai 2025 ende nun eine weitere. Weil Österreich säumig sei, habe die EU-Kommission bereits Schritte zur Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens getan. Verhänge sie Strafen, könne das die Republik teuer kommen.

Das Problem: Der EU gegenüber verpflichtet ist der Bund. Die Kompetenz zum Setzen der entsprechenden Maßnahmen liegt jedoch überwiegend bei den Ländern. Sie sind unter anderem für die Raumordnung und den Naturschutz zuständig, zwei zentrale Materien im Zusammenhang mit der RED III.

Soweit die Länder Bestimmungen der Richtlinie bereits formalrechtlich umsetzten, fragt sich laut Stangl überdies, was das in der Realität bedeutet: „Fast alle Länder haben festgeschrieben, dass die Genehmigungsverfahren für Ökostromanlagen nicht länger als zwei Jahre dauern dürfen. In der Praxis schaut aber niemand nach, ob das so ist.“ Ferner seien manche Bestimmungen falsch umgesetzt worden, etwa, indem Länder ein „sehr großes“ statt eines „überragenden“ öffentlichen Interesses am Ausbau der „Erneuerbaren“ normierten.

Rascher Beschluss des EABG würde Problem lösen

Prinzipiell ließe sich das Problem recht einfach lösen, konstatierte Stangl: Der Bund müsse nur das im Januar 2023 angekündigte Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz (EABG) beschließen. Damit würde zumindest grundsätzlich eine österreichweit einheitliche Rechtslage geschaffen, die Gefahr eines Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission wäre vom Tisch.

Politisch bedarf der Beschluss des EABG im Bundesparlament einer Zweidrittelmehrheit. Die Koalition aus den Konservativen (Österreichische Volkspartei, ÖVP), den Sozialdemokraten (SPÖ) und den Liberalen (Neos) müsste daher entweder die rechtsgerichteten Freiheitlichen (FPÖ) als stärkste Parlamentsfraktion oder die Grünen für sich gewinnen. Einige Zeit dürfte bis zu einem Beschluss des EABG ohnehin noch ins Land gehen. Wie berichtet, verschob die Koalition den dafür vorgesehenen Zeitpunkt vom Frühjahr auf den Herbst des laufenden Jahres.

Der Redaktion gegenüber räumte Stangl ein, dass die Angelegenheit möglicherweise auch rechtlich einigermaßen komplex sein könnte: Beschließt der Bund ein EABG, sind die Bestimmungen in allfälligen Landes-EABGs und anderen Gesetzen zur Implementierung der RED III, wie sie mancherorts existieren, damit nicht zwangsläufig aufgehoben. Dies gilt zumal, wenn die Vorgaben der Länder denen des Bundes nicht widersprechen. Im Zweifelsfall bleibe wohl nichts anderes übrig, als die jeweilige Causa auszujudizieren – mit ungewissem Ausgang: „Freilich: Juristisch wäre das sehr interessant.“

Das „RED-III-Umsetzungsradar“ ist auf der Website von EEÖ  verfügbar.
 

Klaus Fischer
© 2025 Energie & Management GmbH
Mittwoch, 21.05.2025, 15:17 Uhr

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