HINTERGRUND:
RechtEck: Zündeln mit Löschwasser
Löschwasser steht für Sicherheit. Jedenfalls im Brandfall. Geht es aber darum, Löschwasser juristisch zu fassen, offenbart das Medium selbst mehrere „Brandherde". Daniel Schiebold, Guido Morber und Beate Zimmermann* haben diese untersucht.
Einen dieser Brandherde legt die kartellrechtliche Wasserpreiskontrolle offen, die seit dem vieldiskutierten Beschluss des
Bundesgerichtshofs vom 2. Februar 2010 (KVR 66/08) die Branche bewegt. Denn in diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach
den bei einer Wasserpreiskalkulation berücksichtigungsfähigen Kosten; mithin auch die Frage, ob Kosten der Löschwasserversorgung
und...
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Mittwoch, 26.01.2011, 09:24 Uhr
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