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HINTERGRUND:
RechtEck: Wird die Energieversorgung zur Nebensache?
Die Novelle der Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) bezieht mehr typische Energieprodukte ein, Handelsplätze werden überwacht, vorhandene Ausnahmen werden eingeschränkt. Wo soll das enden, fragen sich Ines Zenke und Christian Dessau*.
 
Nach dem MiFID II-Entwurf können die Energiehändler jedenfalls eine auch jetzt schon bestehende Ausnahme weiter nutzen, um nicht unter die Finanzaufsicht zu fallen - die Nebentätigkeitsausnahme. Diese beruht darauf, dass ein Unternehmen, das mit der Welt der Banken und Finanzdienstleister nichts zu tun hat, für einen Kunden seiner Haupttätigkeit auch dann und wann eine Finanzdienstleistung...

 
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Montag, 02.01.2012, 13:10 Uhr