• Es geht uneinheitlich ins Wochenende
  • Schnellere Zulassung von Geothermie-Projekten
  • Russischer Gaskonzern im Forbes Rating der größte Verlierer
  • Wasserstoff illuminiert Bäume in Schwerin
  • Britische Regierung will CO2-Speicherung vorantreiben
  • Innio Group begrüßt Heaten-Übernahme
  • PPC hat CLS-Zertifizierungen für Submetering
  • Badenova betreibt Stromnetz für weitere Kommunen
  • ADAC gibt Überblick über kommunale Förderung
  • Wasserstoff: Netzbetreiber fordern klare Rahmenbedingungen
HINTERGRUND:
RechtEck: Neues zum Biogasabtausch
Neue Regelungen verbessern den Rechtsrahmen für den Biogasabtausch, wie Martin Altrock und Andreas Große* erläutern.
 
Gas aus Biomasse, kurz Biogas, muss nicht vor Ort zur Strom- und Wärmeerzeugung eingesetzt werden. Möglich und zulässig ist es auch, das Gas aufzubereiten und ins Erdgasnetz einzuspeisen. Wird dann an anderer Stelle eine im Wärmeäquivalent gleiche Menge Gas aus dem Gasnetz entnommen, gilt dieses Gas als Biogas (sogenannter Biogasabtausch). Auf diese Weise soll eine bessere Nutzung der...

 
Möchten Sie diese und weitere Nachrichten lesen?
 
 
Testen Sie E&M powernews
kostenlos und unverbindlich
  • Zwei Wochen kostenfreier Zugang
  • Zugang auf stündlich aktualisierte Nachrichten mit Prognose- und Marktdaten
  • + einmal täglich E&M daily
  • + zwei Ausgaben der Zeitung E&M
  • ohne automatische Verlängerung
 
Jetzt kostenlos testen
 
Login für Kunden
 

Kaufen Sie den Artikel
  • erhalten Sie sofort diesen redaktionellen Beitrag für nur € 8.93
 
JETZT ARTIKEL KAUFEN
Mehr zum Thema

 
Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?
 
Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter  vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.
 
WEITERE INFORMATIONEN
© 2024 Energie & Management GmbH
Montag, 06.10.2008, 08:57 Uhr