HINTERGRUND:
RechtEck: Neues zum Biogasabtausch
Neue Regelungen verbessern den Rechtsrahmen für den Biogasabtausch, wie Martin Altrock und Andreas Große* erläutern.
Gas aus Biomasse, kurz Biogas, muss nicht vor Ort zur Strom- und Wärmeerzeugung eingesetzt werden. Möglich und zulässig ist
es auch, das Gas aufzubereiten und ins Erdgasnetz einzuspeisen. Wird dann an anderer Stelle eine im Wärmeäquivalent gleiche
Menge Gas aus dem Gasnetz entnommen, gilt dieses Gas als Biogas (sogenannter Biogasabtausch). Auf diese Weise soll eine bessere
Nutzung der...
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Montag, 06.10.2008, 08:57 Uhr
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