HINTERGRUND:
RechtEck: Neues EnWG stärkt abermals den Verbraucherschutz
Der zusätzliche Aufwand bei Beschwerden der Kunden kann für die Unternehmen aber zugleich eine Chance zur Verbesserung ihres Kundenmanagements sein, meinen Christian Held und Ingo Fährmann*.
Am 5. August 2011 ist im Rahmen der „Energiewende" das geänderte Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten. Durch
dessen neue §§ 111 a und 111 b hat der Gesetzgeber einmal mehr den Verbraucherschutz gestärkt. Verbraucher haben künftig vor
Anrufung eines Gerichts zwei Möglichkeiten, einer Beschwerde Nachdruck zu verleihen: Erstens müssen die Unternehmen der Branche
fortan...
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Mittwoch, 26.10.2011, 15:03 Uhr
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