• Wo Contracting passt – und wo nicht
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  • Sonderausschreibung für Regelenergie
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  • EEW liefert langfristig Wärme für Pirmasens
  • Kombinierte Strategien gegen den Klimawandel
  • Tierischer Kurzschluss macht Windpark zur Schnecke
  • Bundestag erlaubt CO2-Speicherung unter dem Meer
HINTERGRUND:
RechtEck: Licht am Ende des Tunnels
Das OLG Bremen überprüft den Effizienzvergleich der Bundesnetzagentur. Warum das nötig ist, erläutern Stefan Wollschläger und Regina Zorn*.
 
Der Effizienzvergleich der Bundesnetzagentur (BNetzA) ist bisher ein Buch mit sieben Siegeln. Kein Netzbetreiber weiß genau, ob die in seinem Erlösobergrenzen-Bescheid ausgewiesenen Zahlen richtig sind oder nicht. Eine Einsichtnahme oder gar eine Überprüfung des Effizienzvergleichs hat die BNetzA bisher immer abgelehnt. Nunmehr hat das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen am 2.9.2011...

 
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Montag, 26.09.2011, 11:35 Uhr