
Bild: Fotolia.com, Stefan Welz
RECHT:
RechtEck: Hat der Verbraucher ja gesagt
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich wieder mit dem Thema Werbeeinwilligungen auseinandergesetzt. Die Konsequenzen dieser Entscheidung für Versorger erläutert Miriam Vollmer*.
Der Vertriebsleiter ist aufgebracht. Ein Konkurrent verschickt im Versorgungsgebiet E-Mails, in denen behauptet wird, das
örtliche Stadtwerk würde seine Preise erhöhen. Das stimmt zwar auch, betrifft aber nur einen der fünf Tarife - und zwar keineswegs
immer den, über den die Empfänger versorgt worden sind.Wir versprechen Abhilfe. Eine - für den frechen Konkurrenten kostenpflichtige - Abmahnung...
Möchten Sie diese und weitere Nachrichten lesen?
Testen Sie E&M powernews
kostenlos und unverbindlich
kostenlos und unverbindlich
- Zwei Wochen kostenfreier Zugang
- Zugang auf stündlich aktualisierte Nachrichten mit Prognose- und Marktdaten
- + einmal täglich E&M daily
- + zwei Ausgaben der Zeitung E&M
- ohne automatische Verlängerung
Kaufen Sie den Artikel
- erhalten Sie sofort diesen redaktionellen Beitrag für nur € 8.93
Mehr zum Thema
Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?
Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter
vertrieb@energie-und-management.de
über Ihre Anfrage.
© 2025 Energie & Management GmbH
Freitag, 30.06.2017, 14:49 Uhr
Freitag, 30.06.2017, 14:49 Uhr