HINTERGRUND:
RechtEck: Compliance-Verstöße durch Unterlassen
Über die rechtlichen und moralischen Pflichten von Rechtsabteilungsleitern und Compliance-Verantwortlichen berichten Ines Zenke und Ralf Schäfer*.
Ein Leiter Recht und Revision kann sich einer Beihilfe zum Betrug durch Unterlassen strafbar machen, wenn er einen erkannten
Rechtsverstoß nicht beanstandet und auf dessen Beseitigung hinwirkt. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Juli 2009 zum
Az. 5 StR 394/08 um einen Vorgang bei einem Stadtreinigungsbetrieb entschieden.Jeder wird einsehen: Wenn man merkt, dass jemand betrogen wird, sollte...
Möchten Sie diese und weitere Nachrichten lesen?
Testen Sie E&M powernews
kostenlos und unverbindlich
kostenlos und unverbindlich
- Zwei Wochen kostenfreier Zugang
- Zugang auf stündlich aktualisierte Nachrichten mit Prognose- und Marktdaten
- + einmal täglich E&M daily
- + zwei Ausgaben der Zeitung E&M
- ohne automatische Verlängerung
Kaufen Sie den Artikel
- erhalten Sie sofort diesen redaktionellen Beitrag für nur € 8.93
Mehr zum Thema
Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?
Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter
vertrieb@energie-und-management.de
über Ihre Anfrage.
© 2025 Energie & Management GmbH
Dienstag, 23.11.2010, 10:15 Uhr
Dienstag, 23.11.2010, 10:15 Uhr