RECHT:
Recht auf Energieversorgung einer Wohnung
Die Energiezufuhr in Wohnungen darf nicht vollständig gesperrt werden. Denn die Sperrung stelle eine der Wohnungslosigkeit nahe kommende Notlage dar, urteilte das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen.
Es bestätigte damit am 25. Juni ein Urteil des Sozialgerichts Bremen vom 31. März 2009. Danach muss die zuständige Arbeitsgemeinschaft
als Jobcenter der Arbeitsverwaltung einer Bezieherin von Arbeitslosengeld II ein Darlehen gewähren, damit diese ihre Schulden
bei ihrem Energieversorger begleichen kann.
Der Frau war wegen Energiekosten-Rückständen die Stromversorgung gesperrt worden. Die...
Möchten Sie diese und weitere Nachrichten lesen?
Testen Sie E&M powernews
kostenlos und unverbindlich
kostenlos und unverbindlich
- Zwei Wochen kostenfreier Zugang
- Zugang auf stündlich aktualisierte Nachrichten mit Prognose- und Marktdaten
- + einmal täglich E&M daily
- + zwei Ausgaben der Zeitung E&M
- ohne automatische Verlängerung
Kaufen Sie den Artikel
- erhalten Sie sofort diesen redaktionellen Beitrag für nur € 2.98
Mehr zum Thema
Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?
Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter
vertrieb@energie-und-management.de
über Ihre Anfrage.
© 2025 Energie & Management GmbH
Donnerstag, 02.07.2009, 12:03 Uhr
Donnerstag, 02.07.2009, 12:03 Uhr