
Quelle: Fotolia / YuI
ÖSTERREICH:
Rechnungshof kritisiert Erneuerbaren-Ausbau
Das Energieministerium schätzte weder die Kosten noch den Flächenbedarf in nachvollziehbarer Weise ein. Überdies koordinierte es sich nur unzureichend mit den Bundesländern, heißt es.
Heftige Kritik am Vorgehen des österreichischen Energieministeriums (BMK) und der Bundesländer beim Ausbau der erneuerbaren
Energien übt der Rechnungshof (RH), das Kontrollorgan des Parlaments. Laut einem am 21. Februar veröffentlichten Bericht mit dem Titel „Flächen für Strom aus erneuerbaren Energieträgern“ lag in den Jahren 2018
bis einschließlich 2022 hinsichtlich der Kosten der Energiewende „nur eine grobe, in ihren Grundlagen nicht nachvollziehbare
Schätzung vor“.
Am 18. Dezember 2019 publizierte die damalige Bundesregierung den ersten österreichischen Nationalen Energie- und Klimaplan (NEKP). Diesem zufolge sollten sich die Gesamtinvestitionen in Erzeugungsanlagen und Netze bis einschließlich 2030 auf etwa 166 bis 173 Milliarden Euro belaufen. „Details zu den Schätzungen waren nicht vorhanden. Auch die Aufteilung der erforderlichen Finanzmittel auf die öffentliche Hand und Private lag nicht vor“, kritisiert der RH.
Im Sommer 2021 beschloss das Bundesparlament das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG). Laut den darin enthaltenen Vorgaben sollte Österreich seine Ökostromproduktion bis 2030 um rund 27 Milliarden kWh pro Jahr oder etwa 50 Prozent steigern. Davon entfielen 11 Milliarden kWh auf die Photovoltaik (PV), 10 Milliarden kWh auf die Windkraft sowie 5 Milliarden kWh auf die Wasserkraft. Hinsichtlich der PV setzte der Bund das Ziel, eine Million Dächer mit Solarpaneelen auszustatten.
Der RH hält dazu fest, dass vor dem Beschluss des EAG keine Abstimmung des Bundes mit den neun Bundesländern „über ihre jeweiligen Beiträge zu den Ausbauzielen erfolgte“. Zwar hatten zumindest einige der Bundesländer eigene Ökostromausbau-Pläne erstellt. Deren kumulierte Zielsetzungen beliefen sich jedoch zum Zeitpunkt des EAG-Beschlusses nur auf 21,4 Milliarden kWh pro Jahr.
Flächenbedarf unbekannt
Mittels der jährlichen Energiebilanzen der bundeseigenen „Statistik Austria“ sowie der einschlägigen Monitoringberichte der Regulierungsbehörde E-Control konnte das Energieministerium dem RH zufolge die Fortschritte beim Ökostromausbau grundsätzlich überwachen. Mangels entsprechender Datengrundlage galt das aber nicht hinsichtlich des Ziels, auf einer Million Dächern PV-Anlagen zu installieren. „Zudem ließ die Anzahl der Dächer mit Photovoltaik keine Aussage zur erzeugten Energiemenge zu“, hält der Rechnungshof kritisch fest.
Ferner verfügte das Energieministerium nicht über Daten bezüglich der für den geplanten Ökostromausbau erforderlichen Flächen. Das größte Bundesland Niederösterreich schätzte in seinem „Sektoralen Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland“ den regionalen Bedarf für Freiflächen–PV–Anlagen auf 10 bis 14 Quadratkilometer. Zur Windkraft, deren Ausbau bislang vor allem in Niederösterreich und im Burgenland erfolgte, gab das Land keine Schätzungen des Flächenbedarfs ab. Das Land Oberösterreich wiederum quantifizierte den Flächenbedarf für Freiflächen-PV-Anlagen nicht. Und in seinem Windkraft-Masterplan von 2017 waren dem RH zufolge „nur noch Ausschlusszonen und keine Vorrangzonen mehr enthalten. Dies verringerte mögliche Flächen für Windkraft–Anlagen“.
Keine Flächen für die Netze
Um den Ausbau der Stromnetze zu erleichtern, konnte das Energieministerium schon seit 2016 die erforderlichen Grundflächen für Vorhaben von gemeinsamem Interesse der EU (Projects of Common Interest) per Verordnung sichern. Von dieser Möglichkeit machte das Ministerium indessen keinen Gebrauch, weil es keinen Anlassfall sah. Dem Rechnungshof zufolge bestand aber sehr wohl zumindest ein Projekt des Übertragungsnetzbetreibers Austrian Power Grid, „das in den Anwendungsbereich“ der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen fallen konnte.
In die Erstellung des Österreichischen Netzinfrastrukturplans (ÖNIP) bezog das Energieministerium die Bundesländer erst ab November 2022 ein – zu einer Zeit, als die Arbeiten bereits relativ weit fortgeschritten waren. Den Plan selbst veröffentlichte es „erst am 8. April 2024, somit um rund neun Monate verspätet“.
Konter des Ministeriums
In seiner Stellungnahme zur Kritik des Rechnungshofs stellte das Energieministerium fest, die Überprüfung habe „einen sehr weiten Themenbereich umfasst, der sich in den letzten Monaten und Jahren sehr dynamisch entwickelt habe. Der überprüfte Zeitraum sei eine Zeit mit ungenügendem Tempo im Ausbau erneuerbarer Stromerzeugung gewesen“. Mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz habe sich aber mancherlei verbessert. Arbeiten an weiteren Maßnahmen, darunter dem Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz, seien im Gange.
Der Bericht des Rechnungshofs ist auf dessen Website verfügbar.
Am 18. Dezember 2019 publizierte die damalige Bundesregierung den ersten österreichischen Nationalen Energie- und Klimaplan (NEKP). Diesem zufolge sollten sich die Gesamtinvestitionen in Erzeugungsanlagen und Netze bis einschließlich 2030 auf etwa 166 bis 173 Milliarden Euro belaufen. „Details zu den Schätzungen waren nicht vorhanden. Auch die Aufteilung der erforderlichen Finanzmittel auf die öffentliche Hand und Private lag nicht vor“, kritisiert der RH.
Im Sommer 2021 beschloss das Bundesparlament das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG). Laut den darin enthaltenen Vorgaben sollte Österreich seine Ökostromproduktion bis 2030 um rund 27 Milliarden kWh pro Jahr oder etwa 50 Prozent steigern. Davon entfielen 11 Milliarden kWh auf die Photovoltaik (PV), 10 Milliarden kWh auf die Windkraft sowie 5 Milliarden kWh auf die Wasserkraft. Hinsichtlich der PV setzte der Bund das Ziel, eine Million Dächer mit Solarpaneelen auszustatten.
Der RH hält dazu fest, dass vor dem Beschluss des EAG keine Abstimmung des Bundes mit den neun Bundesländern „über ihre jeweiligen Beiträge zu den Ausbauzielen erfolgte“. Zwar hatten zumindest einige der Bundesländer eigene Ökostromausbau-Pläne erstellt. Deren kumulierte Zielsetzungen beliefen sich jedoch zum Zeitpunkt des EAG-Beschlusses nur auf 21,4 Milliarden kWh pro Jahr.
Flächenbedarf unbekannt
Mittels der jährlichen Energiebilanzen der bundeseigenen „Statistik Austria“ sowie der einschlägigen Monitoringberichte der Regulierungsbehörde E-Control konnte das Energieministerium dem RH zufolge die Fortschritte beim Ökostromausbau grundsätzlich überwachen. Mangels entsprechender Datengrundlage galt das aber nicht hinsichtlich des Ziels, auf einer Million Dächern PV-Anlagen zu installieren. „Zudem ließ die Anzahl der Dächer mit Photovoltaik keine Aussage zur erzeugten Energiemenge zu“, hält der Rechnungshof kritisch fest.
Ferner verfügte das Energieministerium nicht über Daten bezüglich der für den geplanten Ökostromausbau erforderlichen Flächen. Das größte Bundesland Niederösterreich schätzte in seinem „Sektoralen Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland“ den regionalen Bedarf für Freiflächen–PV–Anlagen auf 10 bis 14 Quadratkilometer. Zur Windkraft, deren Ausbau bislang vor allem in Niederösterreich und im Burgenland erfolgte, gab das Land keine Schätzungen des Flächenbedarfs ab. Das Land Oberösterreich wiederum quantifizierte den Flächenbedarf für Freiflächen-PV-Anlagen nicht. Und in seinem Windkraft-Masterplan von 2017 waren dem RH zufolge „nur noch Ausschlusszonen und keine Vorrangzonen mehr enthalten. Dies verringerte mögliche Flächen für Windkraft–Anlagen“.
Keine Flächen für die Netze
Um den Ausbau der Stromnetze zu erleichtern, konnte das Energieministerium schon seit 2016 die erforderlichen Grundflächen für Vorhaben von gemeinsamem Interesse der EU (Projects of Common Interest) per Verordnung sichern. Von dieser Möglichkeit machte das Ministerium indessen keinen Gebrauch, weil es keinen Anlassfall sah. Dem Rechnungshof zufolge bestand aber sehr wohl zumindest ein Projekt des Übertragungsnetzbetreibers Austrian Power Grid, „das in den Anwendungsbereich“ der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen fallen konnte.
In die Erstellung des Österreichischen Netzinfrastrukturplans (ÖNIP) bezog das Energieministerium die Bundesländer erst ab November 2022 ein – zu einer Zeit, als die Arbeiten bereits relativ weit fortgeschritten waren. Den Plan selbst veröffentlichte es „erst am 8. April 2024, somit um rund neun Monate verspätet“.
Konter des Ministeriums
In seiner Stellungnahme zur Kritik des Rechnungshofs stellte das Energieministerium fest, die Überprüfung habe „einen sehr weiten Themenbereich umfasst, der sich in den letzten Monaten und Jahren sehr dynamisch entwickelt habe. Der überprüfte Zeitraum sei eine Zeit mit ungenügendem Tempo im Ausbau erneuerbarer Stromerzeugung gewesen“. Mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz habe sich aber mancherlei verbessert. Arbeiten an weiteren Maßnahmen, darunter dem Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz, seien im Gange.
Der Bericht des Rechnungshofs ist auf dessen Website verfügbar.
Klaus Fischer
© 2025 Energie & Management GmbH
Montag, 24.02.2025, 11:01 Uhr
Montag, 24.02.2025, 11:01 Uhr
Mehr zum Thema