
Quelle: E&M / Jonas Rosenberger
ÖSTERREICH:
PV-Branche zwischen Bangen und Hoffen
Die Sondersteuer auf die Stromproduktion konnte abgewehrt werden, der Entfall der Umsatzsteuerbefreiung aber nicht. Daher sind die Aussichten trübe, hieß es beim PV-Kongress in Wien.
Etwa 84.000 Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von 2.200 MW Gesamtleistung wurden 2024 in Österreich errichtet, berichtete der Vorsitzende des Bundesverbands Photovoltaic Austria
(PV Austria), Herbert Paierl, beim PV-Kongress am 18. März in Wien. Gegenüber 2023 sei dies zwar ein Rückgang um rund 15,4 Prozent: „Aber dieser war viel weniger stark, als wir befürchteten.“ Positiv wirkte sich ihm zufolge vor allem die Installation
von Großanlagen im Megawattbereich aus. Im Segment der mittelgroßen Anlagen waren laut Paierl dagegen „deutliche Reduktionen“
bei den Zubauten zu verzeichnen. Bei den Kleinanlagen wiederum registrierte die Branche einen Zubau im Ausmaß der vergangenen
Jahre. Wie es in diesem Jahr aussieht, ist laut Paierl schwer abzuschätzen. Extremszenarien gehen von einem Rückgang des Zubaus
auf etwa die Hälfte des Werts von 2024 aus: „Wir hoffen natürlich, dass das nicht eintritt.“
Der Redaktion erläuterte Paierl, es sei wichtig gewesen, die geplante Sondersteuer auf die Stromproduktion („Elektrizitätswirtschafts-Transformationsbeitrag“) abzuwehren. Wie berichtet, sollte sich diese auf 3 Euro/MWh für Strom aus erneuerbaren Energien von der Wasserkraft bis zur Photovoltaik sowie 4 Euro/MWh für Strom aus Gaskraftwerken belaufen. Nach heftigen Protesten zog die neue Bundesregierung aus den Konservativen (Österreichische Volkspartei, ÖVP), den Sozialdemokraten (SPÖ) und den Liberalen (Neos) den entsprechenden Plan zurück, der rund 250 Millionen Euro zur Budgetsanierung beitragen sollte.
Rückkehr der Umsatzsteuer
Allerdings sind ab 1. April PV-Anlagen mit bis zu 35 kW Höchstleistung nicht mehr von der Umsatzsteuer befreit. Geplant war, diese Ausnahme mit Jahresende auslaufen zu lassen. „Dass das jetzt früher kommt, ist für die Investitionssicherheit natürlich nicht gut“, kritisierte Paierl im Gespräch mit der Redaktion. Zwar ist vorgesehen, die Investitionsförderung für derartige Anlagen wieder einzuführen, die während der Ausnahme von der Umsatzsteuer ausgesetzt war. Laut dem Entwurf des Energieministeriums für die diesbezügliche Verordnung stehen damit in diesem Jahr mindestens 39 Millionen Euro für Anlagen mit bis zu 100 kW Leistung bereit. Offen ist aber, wann die Verordnung ergeht. Davon hängt ab, wie sich der Bau der Kleinanlagen heuer entwickelt. Eine seriöse Einschätzung ist laut Paierl „derzeit nicht möglich“. Ungetrübt seien die Aussichten aber nicht.
Wie die Geschäftsführern von PV Austria, Vera Immitzer, der Redaktion berichtete, versuchen viele an der Errichtung von PV-Anlagen Interessierte, diese bis spätestens 31. März in Betrieb zu nehmen. Wenn das gelingt, erhalten sie die Umsatzsteuer-Befreiung noch. Ebenfalls befreit ist, wer bis 6. März den Auftrag für die Installation erteilte. Er hat bis Jahresende Zeit für die Errichtung, erläuterte Immitzer. Sie sieht im Entfall von der Umsatzsteuerbefreiung „einen schweren Rückschritt“.
Nicht nachvollziehbar ist laut Immitzer die Hoffnung des Finanzministeriums, mit der Maßnahme 175 Millionen Euro pro Jahr zur Budgetsanierung lukrieren zu können. Ihr zufolge sind maximal 30 bis 40 Millionen Euro zu erwarten. Die Begründung: „Wir kennen den Zubau bei den Kleinanlagen in den vergangenen Jahren. Wenn wir diesen der Besteuerung zugrunde legen, kommen wir auf diesen Wert.“
Rasch beschließen
Hoffnungen setzt die PV-Branche auch auf den raschen Beschluss des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG) und des Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetzes (EABG). Wie berichtet, hatte die Bundesregierung angekündigt, diese Gesetze noch vor dem Sommer unter Dach und Fach bringen zu wollen. Laut Paierl würde das EABG durch Eingriffe in die Kompetenzen der Bundesländer und der Gemeinden zumindest gewisse Erleichterungen in Bezug auf die dringend nötige Flächenwidmung bringen: „Zurzeit geht nämlich gar nichts, wenn ein Bürgermeister nicht will.“
Der Leiter der Rechtsabteilung des Energieministeriums, Benedikt Ennser, konstatierte, die Fachentwürfe des ElWG und des EABG seien faktisch fertiggestellt. Sie rasch zu beschließen, sei auch wegen bereits laufender Vertragsverletzungsverfahren seitens der EU-Kommission dringlich. Und jedenfalls müsse Österreich sein Energierecht „auf die Höhe der Zeit“ bringen. Insbesondere gelte es, die Genehmigungsverfahren für Kraftwerke sowie Leitungen zu beschleunigen.
Die Beschlüsse des ElWG und des EABG bedürfen einer Zweidrittelmehrheit im Bundesparlament. Und die rechtsgerichtete Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ), die mandatsstärkste Fraktion, macht bereits gegen die Beschneidung der Zuständigkeiten der Ortschefs mobil. Der Tenor: Diese wüssten immer noch am besten, was der Bevölkerung guttue. Notwendig ist die Zustimmung der FPÖ jedoch nicht: Auch die Grünen, die schwächste Fraktion im Parlament, können die Zweidrittelmehrheit sichern. Sie kündigten mehrfach an, eine zwar kritische, aber auch „konstruktive“ Opposition sein zu wollen.
Der Redaktion erläuterte Paierl, es sei wichtig gewesen, die geplante Sondersteuer auf die Stromproduktion („Elektrizitätswirtschafts-Transformationsbeitrag“) abzuwehren. Wie berichtet, sollte sich diese auf 3 Euro/MWh für Strom aus erneuerbaren Energien von der Wasserkraft bis zur Photovoltaik sowie 4 Euro/MWh für Strom aus Gaskraftwerken belaufen. Nach heftigen Protesten zog die neue Bundesregierung aus den Konservativen (Österreichische Volkspartei, ÖVP), den Sozialdemokraten (SPÖ) und den Liberalen (Neos) den entsprechenden Plan zurück, der rund 250 Millionen Euro zur Budgetsanierung beitragen sollte.
Rückkehr der Umsatzsteuer
Allerdings sind ab 1. April PV-Anlagen mit bis zu 35 kW Höchstleistung nicht mehr von der Umsatzsteuer befreit. Geplant war, diese Ausnahme mit Jahresende auslaufen zu lassen. „Dass das jetzt früher kommt, ist für die Investitionssicherheit natürlich nicht gut“, kritisierte Paierl im Gespräch mit der Redaktion. Zwar ist vorgesehen, die Investitionsförderung für derartige Anlagen wieder einzuführen, die während der Ausnahme von der Umsatzsteuer ausgesetzt war. Laut dem Entwurf des Energieministeriums für die diesbezügliche Verordnung stehen damit in diesem Jahr mindestens 39 Millionen Euro für Anlagen mit bis zu 100 kW Leistung bereit. Offen ist aber, wann die Verordnung ergeht. Davon hängt ab, wie sich der Bau der Kleinanlagen heuer entwickelt. Eine seriöse Einschätzung ist laut Paierl „derzeit nicht möglich“. Ungetrübt seien die Aussichten aber nicht.
Wie die Geschäftsführern von PV Austria, Vera Immitzer, der Redaktion berichtete, versuchen viele an der Errichtung von PV-Anlagen Interessierte, diese bis spätestens 31. März in Betrieb zu nehmen. Wenn das gelingt, erhalten sie die Umsatzsteuer-Befreiung noch. Ebenfalls befreit ist, wer bis 6. März den Auftrag für die Installation erteilte. Er hat bis Jahresende Zeit für die Errichtung, erläuterte Immitzer. Sie sieht im Entfall von der Umsatzsteuerbefreiung „einen schweren Rückschritt“.
Nicht nachvollziehbar ist laut Immitzer die Hoffnung des Finanzministeriums, mit der Maßnahme 175 Millionen Euro pro Jahr zur Budgetsanierung lukrieren zu können. Ihr zufolge sind maximal 30 bis 40 Millionen Euro zu erwarten. Die Begründung: „Wir kennen den Zubau bei den Kleinanlagen in den vergangenen Jahren. Wenn wir diesen der Besteuerung zugrunde legen, kommen wir auf diesen Wert.“
Rasch beschließen
Hoffnungen setzt die PV-Branche auch auf den raschen Beschluss des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG) und des Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetzes (EABG). Wie berichtet, hatte die Bundesregierung angekündigt, diese Gesetze noch vor dem Sommer unter Dach und Fach bringen zu wollen. Laut Paierl würde das EABG durch Eingriffe in die Kompetenzen der Bundesländer und der Gemeinden zumindest gewisse Erleichterungen in Bezug auf die dringend nötige Flächenwidmung bringen: „Zurzeit geht nämlich gar nichts, wenn ein Bürgermeister nicht will.“
Der Leiter der Rechtsabteilung des Energieministeriums, Benedikt Ennser, konstatierte, die Fachentwürfe des ElWG und des EABG seien faktisch fertiggestellt. Sie rasch zu beschließen, sei auch wegen bereits laufender Vertragsverletzungsverfahren seitens der EU-Kommission dringlich. Und jedenfalls müsse Österreich sein Energierecht „auf die Höhe der Zeit“ bringen. Insbesondere gelte es, die Genehmigungsverfahren für Kraftwerke sowie Leitungen zu beschleunigen.
Die Beschlüsse des ElWG und des EABG bedürfen einer Zweidrittelmehrheit im Bundesparlament. Und die rechtsgerichtete Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ), die mandatsstärkste Fraktion, macht bereits gegen die Beschneidung der Zuständigkeiten der Ortschefs mobil. Der Tenor: Diese wüssten immer noch am besten, was der Bevölkerung guttue. Notwendig ist die Zustimmung der FPÖ jedoch nicht: Auch die Grünen, die schwächste Fraktion im Parlament, können die Zweidrittelmehrheit sichern. Sie kündigten mehrfach an, eine zwar kritische, aber auch „konstruktive“ Opposition sein zu wollen.
Klaus Fischer
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Mittwoch, 19.03.2025, 08:45 Uhr
Mittwoch, 19.03.2025, 08:45 Uhr
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