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Prüfungsgebühr bei Lieferantenwechsel unzulässig
Die TelDaFax Energy GmbH in Troisdorf hat sich nach Aufforderung durch die Bundesnetzagentur verpflichtet, künftig keine Prüfungsgebühren bei der Vertragsauflösung oder Registrierung neuer Strom- oder Gaskunden zu erheben.
Bislang habe das Unternehmen bei entsprechenden Vorgängen eine Gebühr von 10 Euro berechnet. Wie die Bonner Behörde mitteilte,
habe ein Lieferantenwechsel für den Kunden nach dem Energiewirtschaftsgesetz jedoch unentgeltlich zu erfolgen."Die Erhebung einer solchen Prüfungsbehür stellt ein erhebliches Hindernis für den Wettbewerb dar, denn schließlich setzt
der Lieferantenwechsel eine...
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Dienstag, 24.03.2009, 15:00 Uhr
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