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Enerige & Management > Stromnetz - Preisobergrenze am Regelmarkt ausgesetzt
Quelle: Fotolia /Tom Bayer
STROMNETZ:
Preisobergrenze am Regelmarkt ausgesetzt
Vor einem Jahr führten die Übertragungsnetzbetreiber die Preisobergrenze im Regelarbeitsmarkt ein. In einer Eilentscheidung hat sie der Bundesgerichtshof am 11. Januar wieder gekippt. 
 
Die Bundesnetzagentur stand hinter der Preisobergrenze der Arbeitspreise am Regelarbeitsmarkt. Seit dem 19. Januar 2021 war diese in den Auktionen bei maximal 9.999,99 Euro pro MWh festgesetzt.

Die Bonner Behörde hatte damit auf die gewaltigen Preisausschläge Anfang Dezember 2020 reagiert, bei denen die Übertragungsnetzbetreiber an einigen Tagen für positive Sekundärregelenergie Preise von deutlich über 60.000 Euro die Megawattstunde zahlen mussten. Die aus dem Ruder gelaufene Entwicklung am Regelenergiemarkt sollte so gestoppt und wieder in geordnete Bahnen zurückgeführt werden.

Jetzt, ein Jahr später, ist die Preisobergrenze erst ein mal wieder Geschichte. Wie die vier ÜNB auf ihrer gemeinsamen Internetseite regelleistung.net  bekannt geben, hat der Bundesgerichtshof per Eilbeschluss diese Regelung ausgesetzt (Az. EnVR 69/21). Vom 20. Januar an sollen dann wieder Gebote in fünfstelliger Höhe möglich sein. Technisch bedingt liegt die Grenze dann wieder bei 99.999,99 Euro pro MWh. Das Hauptsacheverfahren steht jedoch noch aus. Ob und ab wann die Preisobergrenze wieder rechtskräftig wird, ist damit noch unklar.

Der Kölner Stromhändler Next Kraftwerke sieht das Urteil entspannt. So erklärte Geschäftsführer Hendrik Sämisch: "Wir sehen keine Anzeichen dafür, dass die Marktmechanismen durch die Preisobergrenze in irgendeiner Form beschränkt wurden. Aus unserer Sicht haben die positiven Effekte der Preisobergrenze im Beobachtungszeitraum überwogen." Das Unternehmen geht davon aus, dass der im Aufbau befindliche europäische Regelarbeitsmarkt den deutschen in naher Zukunft ablösen werde und die aktuelle Situation − ob mit oder ohne Preisobergrenze − ohnehin nur vorübergehend sei. 

Der Kraftwerksbetreiber und Anbieter von Regelenergie Uniper hatte gegen die Preisobergrenze geklagt, da diese nicht zu einem Energy-Only-Markt passe und systemwidrig sei. Der Direktvermarkter Baywa Re Energy Trading dagegen befürwortet dagegen nach wie vor die Obergrenze. Die nun ausgesetzte Preisobergrenze sei insbesondere für unabhängige Direktvermarkter schlecht, die selbst nicht über große Regelenergieportfolios verfügen, so das Unternehmen.
 

Davina Spohn
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Freitag, 14.01.2022, 14:11 Uhr

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