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Enerige & Management > Vertrieb - Preisbremsen bescheren Schlichtungsstelle Mehrarbeit
Quelle: Pixabay / Gundula Vogel
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Preisbremsen bescheren Schlichtungsstelle Mehrarbeit
Die Verbraucherbeschwerden bei der Schlichtungstelle Energie haben 2023 eine Rekordzahl erreicht. In vielen Fällen war die Strom- oder die Gaspreisbremse Streitgegenstand.
 
Die Zahlen sind noch vorläufig, doch dass sie alle früheren weit übertreffen, steht außer Frage. Mit 25.349 Schlichtungsanträgen sei 2023 das bisher antragsstärkste Jahr gewesen, erklärt Thomas Kunde, Geschäftsführer der Schlichtungsstelle Energie in Berlin, im Gespräch mit dieser Redaktion. Das sind 40 Prozent mehr als 2022, als rund 18.000 Anträge eingegangen waren. Im ersten Energiekrisenjahr, 2021, waren es 7.700 – nach 4.500 im Jahr davor.

Deutlich gestiegen ist die Zahl der Energieversorger, über die sich Verbraucher bei beschwerten. Bei 747 Unternehmen schaltete sich die Schlichtungsstelle vergangenes Jahr ein. Im Jahr 2022 waren es erst 550, nach 400 und 370 in den beiden Vorjahren.

Keine Peaks bei Discountern

Anders als 2022 verzeichnete die Einrichtung in Berlin nicht einzelne Energieanbieter, die durch eine Vielzahl von Verbraucherbeschwerden hervorstachen. Damals habe es Unternehmen beziehungsweise Unternehmensgruppen gegeben, „da hatten wir eine Vielzahl von Schlichtungsanträgen, die sich auf nahezu identische Sachverhalte bezogen“, erinnert Geschäftsführer Thomas Kunde. „2023 verteilten sich die Schlichtungsanträge auf die Breite der Energiewirtschaft.“

Häufigste Beschwerdegründe waren eine fehlende Rechnung oder „beanstandete Preiserhöhung“. 3.813 beziehungsweise 3.802 Fälle registrierte die Schlichtungsstelle. Dahinter folgten als Gründe strittige Abrechnungen (2.557) und nicht ausgezahlte Guthaben (2.217).

Unklare Preisbremsen-Gesetze

Viel Arbeit verursachten zudem Beschwerden im Zusammenhang mit der staatlichen Strom- und Gaspreisbremse. Rund 1.900 Schlichtungsverfahren hatten zum Gegenstand: „Energiepreisbremse / Dezemberabschlag“. Die Antragswelle liege nicht an Fehlern bei Versorgern, sagt Kunde. „Das Problem waren Unklarheiten in der Gesetzgebung.“

Ein Rekordhoch erreichte auch die Zahl der beendeten Verfahren. Insgesamt seien 19.332 Schlichtungsverfahren aus den Antragseingängen 2023 und den Vorjahren beendet worden, so Kunde. Im Vorjahr lag die Zahl bei 14.700. In 882 Fällen habe der Erstkontakt mit der Schlichtungsstelle nicht zu einer Vervollständigung des Antrags geführt.
  Bei 70 Prozent der Verfahren sei eine Einigung zwischen Verbraucher und Energieversorger erzielt worden. Die durchschnittliche Verfahrensdauer „ab Vollständigkeit der Akte“ beziffert der Geschäftsführer auf 63 Tage. Das ist ein Tag mehr als 2022. Doch inzwischen gebe auch Fälle, die sich seit einem Jahr hinziehen. Grund sei nicht nur die stark steigende Zahl der Anträge. Vielmehr reagieren die Versorger im Schnitt später. „Versorgungsunternehmen sind im Kundenservice zusehends in Anspruch genommen, daher kann es länger dauern, bis wir Auskunft erhalten“, berichtet Kunde.
 
Schlichtungsverfahren im Jahr 2023
Beschwerdegrund (Auswahl) Anzahl
Beanstandete Preiserhöhung 3.802
Sonderkündigung Preiserhöhung 1.618
Kündigung des Vertrages (Verbraucher) 1.741
Zustandekommen des Vertrages 1.430
Streitige Abrechnung 2.557
Streitiger Verbrauch 1.832
Lieferantenwechsel 1.542
Rechnung fehlt 3.813
Guthaben nicht ausgezahlt 2.217
Energiepreisbremsen / Dezemberabschlag 1.896
Abschlagszahlungen falsch 966
sonstige vertragliche Streitigkeiten 1.256
Quelle: Schlichtungsstelle Energie (Mehrfachnennung möglich)

Um die immer zahlreicheren Schlichtungsanträgen bearbeiten zu können, hat sich die Einrichtung jn den vergangenen Jahren nach und nach personell verstärkt. 2020 zählte die Schlichtungsstelle neun Mitarbeitende, jetzt sind es 30. „Fachkräfte zu gewinnen, ist für uns ein Kraftakt“, sagt Kunde.
 

Manfred Fischer
© 2024 Energie & Management GmbH
Freitag, 19.01.2024, 15:49 Uhr

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