ÖSTERREICH:
Preisanpassungsklausel der Salzburg AG hält nicht
Das OLG Linz hat die Preisanpassungsklausel der Salzburg AG in zweiter Instanz als Verstoß gegen das Konsumentenschutzgesetz eingestuft.
Konkret geht es darum, dass die Kunden einer Preiserhöhung automatisch zustimmen, wenn sie vier Wochen lang keinen Einspruch
erheben. Die Salzburg AG wird gegen das Urteil beim Obersten Gerichtshof berufen. Eine Schweigeklausel sei zwar grundsätzlich
zulässig ist, dem Verbraucher müsse aber einerseits eine angemessene Frist für seine Erklärung offen stehen, andererseits
muss er ausdrücklich auf...
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Donnerstag, 01.06.2006, 12:54 Uhr
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