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STROM:
Post muss ausreichend informieren
Die Städtischen Werke Brandenburg (StWB) haben einen Rechtsstreit mit der Deutschen Post Vertriebsgesellschaft Berlin GmbH über deren Preisvergleichspraxis beim Stromverkauf mit einem Vergleich beendet.
 
Künftig dürfen die Post oder ihre Mitarbeiter bei der Vermittlung von Stromlieferverträgen Preisvergleiche nicht mehr allein mit dem Pflichttarif der StWB vornehmen, ohne dabei deutlich zu machen, dass der Brandenburger Versorger auch noch andere Stromtarife anbietet. Dem Rechtsstreit lag die Anfrage eines StWB-Testkunden zugrunde. Dieser hatte in einer Filiale der Deutschen Post AG...

 
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Dienstag, 25.02.2003, 11:40 Uhr