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KERNKRAFT:
Pleite: NRW beim Reaktorrückbau in Hamm in der Pflicht
Der Betreiber des Hammer Pannenreaktors THTR ist im Insolvenzverfahren, dem Land drohen Milliarden-Kosten. Für den Rückbau hat die NRW-Regierung eine Ersatzfirma in der Hinterhand.
Der Rückbau des gescheiterten Atomenergie-Projekts in Hamm-Uentrop steuert auf den erwartbaren GAU für den Steuerzahler zu.
Die Betreibergesellschaft des nie in den Dauerbetrieb gegangenen Thorium-Hochtemperaturreaktors (THTR) hat Insolvenz beantragt.
Das Amtsgericht Dortmund benannte am 23. September David Bunzel zum vorläufigen Verwalter des Verfahrens.
Der Insolvenzantrag der Hochtemperatur-Kernkraftwerk GmbH (HKG) folgt dem seit 2024 bekannten Drehbuch. Zunächst hatte die HKG Klage beim Landgericht Düsseldorf gegen Bund und das Land Nordrhein-Westfalen eingereicht. Ziel war es, die für die Atomaufsicht zuständigen staatlichen Stellen zu verpflichten, den Einschluss und Rückbau des Pilotreaktors weiter mitzufinanzieren. Dies hatten Bund und Land 2022 erstmals ausgeschlossen.
Der Rechtsweg wurde für die HKG zur Sackgasse. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf bestätigte im September 2024 das erstinstanzliche Urteil und wies die Berufung der Betreiberin zurück. An ihr sind RWE, Eon sowie die Stadtwerke Hagen, Bielefeld, Lüdenscheid, Wuppertal und Aachen direkt oder über Töchter beteiligt.
Das OLG verwies jetzt darauf, dass die Betreibergesellschaft nach dem sicheren Einschluss und der Abklingphase der Brennelemente weder von ihren Gesellschaftern noch von Bund und Land weitere Mittel erwarten könne. Zugleich habe damit die Atomaufsicht zu entscheiden, wie mit dem Rückbau „im Interesse der öffentlichen Sicherheit“ umzugehen sei.
HKG hat nur noch für ein Jahr liquide Mittel
Die HKG sieht Klage, Urteil und Insolvenzantrag als logische Abfolge. Volker Dannert, technischer Geschäftsführer der HKG, erinnert jetzt in einer Pressemitteilung daran, dass die Klage helfen sollte, die Insolvenz zu vermeiden. Ohne die üblichen Bundes- und Landesmittel habe „die Gesellschaft nur noch liquide Mittel für zwölf Monate zur Gewährleistung des sicheren Einschlusses“. Daher sei sie „nach Insolvenzrecht verpflichtet, jetzt den Insolvenzantrag zu stellen“.
Die Gesellschafter der HKG sehen sich aus dem Schneider. Sie seien „über die bereits geleisteten Beiträge hinaus nicht zu weiteren Zahlungen verpflichtet“, sagt Geschäftsführer Dannert. Diese Rechtsansicht hatte die NRW-Landesregierung im September 2024 im Landtag grundsätzlich bestätigt.
Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne) hatte damals erklärt, das Land habe bei Ausfall der Betreibergesellschaft für die laufenden Kosten einzutreten. Das Finanzministerium hatte ergänzt, dass die Gesellschafter über die eingerichtete Betreibergesellschaft vor weiterem finanziellen Ungemach „abgeschirmt“ seien.
Es geht um Kosten in Höhe von mindestens 753 Millionen Euro für den sicheren Einschluss und den frühestens von 2030 an geplanten Rückbau des THTR, für den etwa zehn Jahre veranschlagt sind. Diese 2022 errechnete Summe könnte in Wahrheit inzwischen 1 Milliarde Euro betragen, gab die in der Opposition befindliche NRW-SPD vor einem Jahr zu bedenken.
NRW will sich Geld vom Bund zurückholen
Auf Anfrage dieser Redaktion verwies das NRW-Energieministerium als Atomaufsicht auf das aus seiner Sicht „Wichtigste“. Die nukleare Sicherheit sei trotz der Insolvenz gewährleistet. Sollte die HKG ihre Arbeit nicht fortsetzen können, stehe Ersatz bereit. „Dafür hat das Land vorsorglich einen Rahmenvertrag mit einem qualifizierten Fachunternehmen abgeschlossen“, das jederzeit einspringen könne, so das Ministerium. Den Namen des beauftragten Unternehmens behielt das Ministerium auf Nachfrage für sich.
Nordrhein-Westfalen will auf der Milliarden-Rechnung aber nicht sitzen bleiben. Mona Neubaur hatte damals angekündigt, die Kosten in Berlin einzufordern. Ihre Begründung: Laut Atomgesetz sei NRW im Auftrag des Bundes verantwortlich. Auf Nachfrage bekräftigte das Neubaur-Ministerium seine Auffassung, „im Wege der Bundesauftragsverwaltung tätig“ zu werden und dabei entstehende Kosten „als Zweckausgaben dem Bund als Bundesauftraggeber in Rechnung“ zu stellen.
Die Baukosten in Höhe von 2 Milliarden Euro hatte der Bund seinerzeit zu 69 Prozent und das Land zu 11 Prozent getragen, die öffentliche Investitionszulage in Höhe von 10 Prozent nicht eingerechnet. Der THTR war auf eine elektrische Leistung von 300 MW ausgelegt. Das Innovative des 1971 in Bau gegangenen Projekts waren zu Kugelhaufen angeordnete Brennelemente, die aus Graphit sowie aus aus Thorium gewonnenem Uran bestanden.
Nach etlichen Verzögerungen ging der Reaktor 1983 in den Probebetrieb, 1985 speiste er erstmals Strom ein. Die Kugelelemente brachen allerdings, weitere Pannen und Störfälle brachten das Vorhaben endgültig zu Fall. Seit 1989 ist der THTR stillgelegt.
Der Insolvenzantrag der Hochtemperatur-Kernkraftwerk GmbH (HKG) folgt dem seit 2024 bekannten Drehbuch. Zunächst hatte die HKG Klage beim Landgericht Düsseldorf gegen Bund und das Land Nordrhein-Westfalen eingereicht. Ziel war es, die für die Atomaufsicht zuständigen staatlichen Stellen zu verpflichten, den Einschluss und Rückbau des Pilotreaktors weiter mitzufinanzieren. Dies hatten Bund und Land 2022 erstmals ausgeschlossen.
Der Rechtsweg wurde für die HKG zur Sackgasse. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf bestätigte im September 2024 das erstinstanzliche Urteil und wies die Berufung der Betreiberin zurück. An ihr sind RWE, Eon sowie die Stadtwerke Hagen, Bielefeld, Lüdenscheid, Wuppertal und Aachen direkt oder über Töchter beteiligt.
Das OLG verwies jetzt darauf, dass die Betreibergesellschaft nach dem sicheren Einschluss und der Abklingphase der Brennelemente weder von ihren Gesellschaftern noch von Bund und Land weitere Mittel erwarten könne. Zugleich habe damit die Atomaufsicht zu entscheiden, wie mit dem Rückbau „im Interesse der öffentlichen Sicherheit“ umzugehen sei.
HKG hat nur noch für ein Jahr liquide Mittel
Die HKG sieht Klage, Urteil und Insolvenzantrag als logische Abfolge. Volker Dannert, technischer Geschäftsführer der HKG, erinnert jetzt in einer Pressemitteilung daran, dass die Klage helfen sollte, die Insolvenz zu vermeiden. Ohne die üblichen Bundes- und Landesmittel habe „die Gesellschaft nur noch liquide Mittel für zwölf Monate zur Gewährleistung des sicheren Einschlusses“. Daher sei sie „nach Insolvenzrecht verpflichtet, jetzt den Insolvenzantrag zu stellen“.
Die Gesellschafter der HKG sehen sich aus dem Schneider. Sie seien „über die bereits geleisteten Beiträge hinaus nicht zu weiteren Zahlungen verpflichtet“, sagt Geschäftsführer Dannert. Diese Rechtsansicht hatte die NRW-Landesregierung im September 2024 im Landtag grundsätzlich bestätigt.
Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne) hatte damals erklärt, das Land habe bei Ausfall der Betreibergesellschaft für die laufenden Kosten einzutreten. Das Finanzministerium hatte ergänzt, dass die Gesellschafter über die eingerichtete Betreibergesellschaft vor weiterem finanziellen Ungemach „abgeschirmt“ seien.
Es geht um Kosten in Höhe von mindestens 753 Millionen Euro für den sicheren Einschluss und den frühestens von 2030 an geplanten Rückbau des THTR, für den etwa zehn Jahre veranschlagt sind. Diese 2022 errechnete Summe könnte in Wahrheit inzwischen 1 Milliarde Euro betragen, gab die in der Opposition befindliche NRW-SPD vor einem Jahr zu bedenken.
NRW will sich Geld vom Bund zurückholen
Auf Anfrage dieser Redaktion verwies das NRW-Energieministerium als Atomaufsicht auf das aus seiner Sicht „Wichtigste“. Die nukleare Sicherheit sei trotz der Insolvenz gewährleistet. Sollte die HKG ihre Arbeit nicht fortsetzen können, stehe Ersatz bereit. „Dafür hat das Land vorsorglich einen Rahmenvertrag mit einem qualifizierten Fachunternehmen abgeschlossen“, das jederzeit einspringen könne, so das Ministerium. Den Namen des beauftragten Unternehmens behielt das Ministerium auf Nachfrage für sich.
Nordrhein-Westfalen will auf der Milliarden-Rechnung aber nicht sitzen bleiben. Mona Neubaur hatte damals angekündigt, die Kosten in Berlin einzufordern. Ihre Begründung: Laut Atomgesetz sei NRW im Auftrag des Bundes verantwortlich. Auf Nachfrage bekräftigte das Neubaur-Ministerium seine Auffassung, „im Wege der Bundesauftragsverwaltung tätig“ zu werden und dabei entstehende Kosten „als Zweckausgaben dem Bund als Bundesauftraggeber in Rechnung“ zu stellen.
Die Baukosten in Höhe von 2 Milliarden Euro hatte der Bund seinerzeit zu 69 Prozent und das Land zu 11 Prozent getragen, die öffentliche Investitionszulage in Höhe von 10 Prozent nicht eingerechnet. Der THTR war auf eine elektrische Leistung von 300 MW ausgelegt. Das Innovative des 1971 in Bau gegangenen Projekts waren zu Kugelhaufen angeordnete Brennelemente, die aus Graphit sowie aus aus Thorium gewonnenem Uran bestanden.
Nach etlichen Verzögerungen ging der Reaktor 1983 in den Probebetrieb, 1985 speiste er erstmals Strom ein. Die Kugelelemente brachen allerdings, weitere Pannen und Störfälle brachten das Vorhaben endgültig zu Fall. Seit 1989 ist der THTR stillgelegt.
Volker Stephan
© 2025 Energie & Management GmbH
Donnerstag, 25.09.2025, 16:18 Uhr
Donnerstag, 25.09.2025, 16:18 Uhr
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