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Enerige & Management > Baden-Württemberg - Planung für Energiewende in Stuttgart in der Kritik
Quelle: Fotolia / Martina Berg
BADEN-WÜRTTEMBERG:
Planung für Energiewende in Stuttgart in der Kritik
Die Region Stuttgart hinkt beim PV- und Windkraftausbau hinterher, monieren Erneuerbaren-Organisationen und befürchten eine Verschiebung der Regionalplanung. Die Planer widersprechen.
 
Der Großraum Stuttgart genießt als Wirtschaftsregion einen guten Ruf, fast vergessen scheinen die verkehrsplanerischen Verwicklungen und Verzögerungen beim Um- und Ausbau des Eisenbahnknotens in der baden-württembergischen Landeshauptstadt. Glaubt man der Plattform Erneuerbare Energien Baden-Württemberg (PEE BW) steuert die Metropolregion auf ein nächstes „Stuttgart 21“ zu.

Anfang dieses Jahres sei der Verband Region Stuttgart (VRS) noch davon ausgegangen, dass sich dessen Regionalversammlung im April damit befasse, welche Vorranggebiete für Wind- und Solarparks im Regionalplan ausgewiesen werden, und auch zügig entscheiden könne, heißt es in einer Mitteilung der PEE BW. „Dies ist gescheitert.“ Und auch der neue Zieltermin, der 30. September, wackele gewaltig. Im Gespräch sei jetzt der 31. Dezember 2027. „Damit würde der VRS die vom Land Baden-Württemberg gesetzte Frist nicht einhalten“, so die PEE BW.

Nur eine Soll-Vorschrift

Der VRS sei zwar engagiert, Fortschritte zu erzielen. Doch die seien zu gering. Die Dachorganisation von Verbänden, Unternehmen und Forschungsinstituten der Erneuerbaren-Energien-Branche im Ländle erinnert an jüngste Ausbauzahlen. Demnach liegen Stuttgart und die Landkreise Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und Rems-Murr gemeinsam im Schnitt bei nur 605 kWh Ertrag an grüner Energie pro Kopf − das sei zehnmal weniger als im Landkreis Schwäbisch Hall. Verglichen mit dem Landesschnitt komme die Region Stuttgart auf nur 44 Prozent, heißt es weiter.

Nach dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz des Landes müssen für Windenergieanlagen und Solarparks mindestens zwei Prozent der Landesfläche als Vorrangflächen ausgewiesen werden. Der VRS könne sich zwar darauf berufen, dass das Landesgesetz nur eine „Soll-Vorschrift“ enthält: „Die zur Erreichung der Teilflächenziele nach Absatz 1 notwendigen Teilpläne und sonstigen Änderungen eines Regionalplans sollen früher als in Paragraf 3 Absatz 1 WindBG vorgesehen bereits bis spätestens 30. September 2025 als Satzung festgestellt werden.“ Doch dies sollte nicht Maßstab des Handelns sein, sagt PEE BW-Geschäftsführer Jürgen Scheurer.

VRS: „Das ist hochspekulativ“

Der VRS zeigt sich verwundert ob der Kritik. „Das ist hochspekulativ“, sagt Thomas Kiwitt über die kolportierte Terminverschiebung. Der Leitende Technische Direktor im Bereich Planung betont, dass man darauf hinarbeite, die Regionalplanung, so wie beauftragt, bis September 2025 abzuschließen. Doch auch das stellt er klar: Nur um den Termin einzuhalten, werde man fachliche Aspekte nicht vernachlässigen. Der VRS sieht sich laut Kiwitt 6.500 Rückmeldungen gegenüber, die im Beteiligungsverfahren eingegangen sind und die es zu prüfen gelte.

Darüber hinaus weist Kiwitt darauf hin, dass es ein „eingespieltes Verfahren gebe“, nach dem auch während laufender Regionalplanung Flächen für PV- oder Windkraftanlagen bereitgestellt werden können.

Die Ausbauzahlen, mit denen die PEE BW argumentiert, nennt Kiwitt „fachlich dünn“. Zur Begründung verweist er auf die unterschiedlichen räumlichen Voraussetzungen für den Erneuerbaren-Ausbau in Ballungszentren und im ländlichen Raum.
 

Manfred Fischer
© 2025 Energie & Management GmbH
Montag, 09.12.2024, 15:55 Uhr

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