
Quelle: Fotolia / Bertold Werkmann
ÖSTERREICH:
Plädoyer für mehr Wettbewerb
Laut der „Task Force“ der Bundeswettbewerbsbehörde und der E-Control dominieren traditionelle Versorger den Strom- und Gasmarkt. Ändern sollen dies teils bekannte Empfehlungen.
Auch rund ein Vierteljahrhundert nach der Öffnung des österreichischen Strom- und Gasmarktes gebe es noch keinen bundesweit
funktionierenden Wettbewerb. Statt dessen dominierten nach wie vor „regionale marktbeherrschende Unternehmen“, konstatierte
die Generaldirektorin der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB), Natalie Harsdorf, am 24. Juni bei einer Pressekonferenz in Wien.
Deren Anlass war die Vorstellung des Abschlussberichts der gemeinsamen „Task Force Strom-Gas“, die die BWB und die Energiemarkt-Regulierungsbehörde
E-Control Anfang 2023 eingerichtet hatten. Harsdorf erläuterte, die Marktkonzentration sei „weiterhin sehr hoch. Lokale Fragmentierung,
unzählige Kreuzbeteiligungen zwischen den Unternehmen und im EU-Vergleich niedrige Wechselraten prägen eine eingeschränkte
Wettbewerbssituation“.
Um dem abzuhelfen, präsentierten Harsdorf und E-Control-Vorstand Wolfgang Urbantschitsch eine Reihe teils bereits bekannter Empfehlungen, die sich an die Strom- und Gasbranche sowie an die Politik richten. Dazu gehört ein „Best-Practice-Modell der Produktgestaltung für Energielieferung“. Dieses soll laut Urbantschitsch den Grundpreis sowie den Preis pro kWh an verbrauchter Energie transparent darstellen. Ferner müsse der Gewinnaufschlag der Versorger unabhängig vom Großhandelspreis für Strom respektive Erdgas „immer gleich hoch“ sein. Zur Frage der Redaktion, was eine solche Fixierung des Gewinnaufschlags mit Marktwirtschaft zu tun hätte, konstatierte Urbantschitsch, die Margen hätten sich mit dem seinerzeitigen Anstieg der Großhandelspreise verdrei- bis vervierfacht. Dies sei eine „klare Benachteiligung der Kunden“. Wegen mangelnder Transparenz der Preisgestaltung könnten diese nicht auf derartige Entwicklungen reagieren.
Ferner sollte das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) endlich beschlossen werden, empfahl der E-Control-Chef. Festzuschreiben wäre darin unter anderem die Pflicht der Stromversorger, ihren Kunden monatliche Rechnungen zu stellen: „Der Smart-Meter-Roll-Out ist ja abgeschlossen. Daher sollte das kein Problem sein.“ Ein weiterer Wunsch der E-Control und der BWB ist das verstärkte Anbieten von spotmarktbasierten Produkten. Sie eigneten sich speziell für „flexiblere Kunden“ und würden diesen willkommene Preissignale bieten.
Wider die „Kreuzbeteiligungen“
Harsdorf wiederum forderte die Auflösung sogenannter „Kreuzbeteiligungen“ zwischen den Energieunternehmen. So ist beispielsweise ein Syndikat aus den Wiener Stadtwerken, also dem Mutterkonzern der Wien Energie, und der niederösterreichischen EVN mit insgesamt etwa 25 Prozent am größten österreichischen Energiekonzern, dem Verbund, beteiligt. Weitere rund 5 Prozent hält der im Besitz des Landes Tirol befndliche Energiekonzern Tiwag. Den Wiener Stadtwerken, einer 100-Prozent-Tochter der Stadt Wien, wiederum gehören 28,4 Prozent der EVN.
Harsdorf konstatierte, derartige Verflechtungen behinderten den Wettbewerb und führten tendenziell zu höheren Preisen für die Endkunden. Sie empfahl, ein rechtliches „Stoppschild“ für künftige Beteiligungen österreichischer Energieunternehmen an anderen österreichischen Energieunternehmen aufzustellen oder derartige Anteilsübernahmen wenigstens meldepflichtig zu machen. Sinnvoll wäre laut Harsdorf auch eine Obergrenze für die Höhe solche Beteiligungen, die bei etwa 5 Prozent eines Unternehmens liegen sollte.
Lediglich Vorschläge
Zur Anmerkung der Redaktion, dass das geltende Elektrizitätsrecht die öffentliche Hand verpflichtet, mindestens 50 Prozent des Verbunds sowie der etablierten „Landesversorger“ wie der Kelag, der EVN und der Tiwag zu halten und weder Bund noch Länder an einer Auflösung der „Kreuzbeteiligungen“ interessiert sind, konstatierte Harsdorf, die BWB und die E-Control könnten lediglich Vorschläge unterbreiten. Ob sie diesen folge, obliege der Politik: „Klar ist nur: Diese Beteiligungen schaden dem Wirtschaftsstandort.“
Über ihre Empfehlungen hinaus werden die BWB und die E-Control im Herbst eine „Blacklist“ mit Handlungsweisen veröffentlichen, die die Energieunternehmen tunlichst unterlassen sollten, kündigte Harsdorf an.
Konter der E-Wirtschaft
Der E-Wirtschafts-Verband Oesterreichs Energie konterte prompt. Per Aussendung ließ er wissen, laut einer Umfrage des Gallup-Instituts vom April seien 87 Prozent der Kunden von der Zuverlässigkeit und 88 Prozent von der Leistungsfähigkeit ihres Lieferanten überzeugt. Auch zeige der Endbericht der Task Force, dass der Markt sehr wohl funktioniere: „Unsere Kunden können aus einer breiten Palette an Angeboten wählen. Außerdem zeigen die Ergebnisse der Untersuchung, dass alle etablierten Anbieter ihre Haushaltstarife seit dem Ende der Energiekrise bereits deutlich gesenkt haben.“
Formell wird die Task Force laut Urbantschitsch nun aufgelöst. Die E-Control und die BWB arbeiten aber weiter eng zusammen. Der Endbericht der Task Force ist auf der Website der E-Control zugänglich.
Um dem abzuhelfen, präsentierten Harsdorf und E-Control-Vorstand Wolfgang Urbantschitsch eine Reihe teils bereits bekannter Empfehlungen, die sich an die Strom- und Gasbranche sowie an die Politik richten. Dazu gehört ein „Best-Practice-Modell der Produktgestaltung für Energielieferung“. Dieses soll laut Urbantschitsch den Grundpreis sowie den Preis pro kWh an verbrauchter Energie transparent darstellen. Ferner müsse der Gewinnaufschlag der Versorger unabhängig vom Großhandelspreis für Strom respektive Erdgas „immer gleich hoch“ sein. Zur Frage der Redaktion, was eine solche Fixierung des Gewinnaufschlags mit Marktwirtschaft zu tun hätte, konstatierte Urbantschitsch, die Margen hätten sich mit dem seinerzeitigen Anstieg der Großhandelspreise verdrei- bis vervierfacht. Dies sei eine „klare Benachteiligung der Kunden“. Wegen mangelnder Transparenz der Preisgestaltung könnten diese nicht auf derartige Entwicklungen reagieren.
Ferner sollte das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) endlich beschlossen werden, empfahl der E-Control-Chef. Festzuschreiben wäre darin unter anderem die Pflicht der Stromversorger, ihren Kunden monatliche Rechnungen zu stellen: „Der Smart-Meter-Roll-Out ist ja abgeschlossen. Daher sollte das kein Problem sein.“ Ein weiterer Wunsch der E-Control und der BWB ist das verstärkte Anbieten von spotmarktbasierten Produkten. Sie eigneten sich speziell für „flexiblere Kunden“ und würden diesen willkommene Preissignale bieten.
Wider die „Kreuzbeteiligungen“
Harsdorf wiederum forderte die Auflösung sogenannter „Kreuzbeteiligungen“ zwischen den Energieunternehmen. So ist beispielsweise ein Syndikat aus den Wiener Stadtwerken, also dem Mutterkonzern der Wien Energie, und der niederösterreichischen EVN mit insgesamt etwa 25 Prozent am größten österreichischen Energiekonzern, dem Verbund, beteiligt. Weitere rund 5 Prozent hält der im Besitz des Landes Tirol befndliche Energiekonzern Tiwag. Den Wiener Stadtwerken, einer 100-Prozent-Tochter der Stadt Wien, wiederum gehören 28,4 Prozent der EVN.
Harsdorf konstatierte, derartige Verflechtungen behinderten den Wettbewerb und führten tendenziell zu höheren Preisen für die Endkunden. Sie empfahl, ein rechtliches „Stoppschild“ für künftige Beteiligungen österreichischer Energieunternehmen an anderen österreichischen Energieunternehmen aufzustellen oder derartige Anteilsübernahmen wenigstens meldepflichtig zu machen. Sinnvoll wäre laut Harsdorf auch eine Obergrenze für die Höhe solche Beteiligungen, die bei etwa 5 Prozent eines Unternehmens liegen sollte.
Lediglich Vorschläge
Zur Anmerkung der Redaktion, dass das geltende Elektrizitätsrecht die öffentliche Hand verpflichtet, mindestens 50 Prozent des Verbunds sowie der etablierten „Landesversorger“ wie der Kelag, der EVN und der Tiwag zu halten und weder Bund noch Länder an einer Auflösung der „Kreuzbeteiligungen“ interessiert sind, konstatierte Harsdorf, die BWB und die E-Control könnten lediglich Vorschläge unterbreiten. Ob sie diesen folge, obliege der Politik: „Klar ist nur: Diese Beteiligungen schaden dem Wirtschaftsstandort.“
Über ihre Empfehlungen hinaus werden die BWB und die E-Control im Herbst eine „Blacklist“ mit Handlungsweisen veröffentlichen, die die Energieunternehmen tunlichst unterlassen sollten, kündigte Harsdorf an.
Konter der E-Wirtschaft
Der E-Wirtschafts-Verband Oesterreichs Energie konterte prompt. Per Aussendung ließ er wissen, laut einer Umfrage des Gallup-Instituts vom April seien 87 Prozent der Kunden von der Zuverlässigkeit und 88 Prozent von der Leistungsfähigkeit ihres Lieferanten überzeugt. Auch zeige der Endbericht der Task Force, dass der Markt sehr wohl funktioniere: „Unsere Kunden können aus einer breiten Palette an Angeboten wählen. Außerdem zeigen die Ergebnisse der Untersuchung, dass alle etablierten Anbieter ihre Haushaltstarife seit dem Ende der Energiekrise bereits deutlich gesenkt haben.“
Formell wird die Task Force laut Urbantschitsch nun aufgelöst. Die E-Control und die BWB arbeiten aber weiter eng zusammen. Der Endbericht der Task Force ist auf der Website der E-Control zugänglich.
Klaus Fischer
© 2025 Energie & Management GmbH
Dienstag, 24.06.2025, 14:25 Uhr
Dienstag, 24.06.2025, 14:25 Uhr
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