
Quelle: E&M
AUS DER AKTUELLEN AUSGABE:
Optionaler Einbau im Fokus
Der Einbau von intelligenten Messsystemen auf Kundenwunsch war bislang ein Streitpunkt und für neue Stromanbieter eine Gelegenheit, auf sich aufmerksam zu machen.
Am 14. Februar hat der Bundesrat den Änderungen des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) zugestimmt, die bereits am 31. Januar
im Bundestag von den Regierungsfraktionen gemeinsam mit der Unionsfraktion verabschiedet worden waren. Damit werden unter
anderem die Kosten des intelligenten Messwesens neu geregelt − in den vergangenen Monaten ein Quell vieler Streitigkeiten.
Einige Verteilnetzbetreiber − ihnen fällt in der Regel die gesetzlich definierte Rolle des grundzuständigen Messstellenbetreibers
zu, der für den Rollout intelligenter Messsysteme verantwortlich ist − haben sogar im Februar von den Mitgliedern der Smart-Meter-Initiative
(SMI) Post bekommen.
Aus einer Mitteilung von Tibber geht hervor, dass das Unternehmen die Bayernwerk Netz GmbH abgemahnt hat. Grund war der Preis von 888,89 Euro für den Einbau eines intelligenten Messsystems auf Kundenwunsch, also nicht im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Pflichteinbaus. Gleichzeitig habe der „Mitstreiter“ Rabot Energy die LEW Verteilnetz GmbH abgemahnt. Diese habe in einem Fall „sagenhafte 825,53 Euro“ für den optionalen Einbau eines elektronischen Zählers mit einem Smart Meter Gateway als Kommunikationseinheit − beide bilden zusammen ein intelligentes Messsystem − verlangt.
Merlin Lauenburg warf den grundzuständigen Messstellenbetreibern vor, sie hätten bewusst unverhältnismäßig hohe Preise für den optionalen Einbau von Smart Metern aufgerufen und damit den Rollout absichtlich gebremst. „Das wollen wir nicht zulassen“, so der Deutschland-Chef von Tibber.
Kein dynamischer Tarif ohne Smart Meter
In der Smart-Meter-Initiative haben sich die wettbewerblichen Messstellenbetreiber Octopus Energy, Rabot Energy, Tibber und Ostrom zusammengeschlossen, die sich selbst als digitale Ökostromanbieter bezeichnen. Sie hatten im Januar 2024 angekündigt, gemeinsam − auch mit grundzuständigen Messstellenbetreibern − den Smart Meter Rollout voranbringen zu wollen. Die Initiative hat sich nicht zuletzt deshalb das intelligente Messwesen auf die Fahne geschrieben, weil ihre Mitglieder stark auf variable Tarife setzen und diese zum Teil den Einsatz eines intelligenten Messsystems erfordern.
Auch die Westnetz war ins Visier der SMI-Mitglieder geraten wegen 973,59 Euro, die sie als Einmalzahlung für den optionalen Einbau eines intelligenten Messsystems berechnet hatte. Eine Sprecherin von Westnetz bestätigte gegenüber E&M den Betrag. Sie wies allerdings darauf hin, dass es sich um einen speziellen Fall des Zählereinbaus auf Kundenwunsch handelt, bei einer Messstelle mit weniger als den gesetzlich für den Pflicht-Rollout festgelegten 6.000 kWh Mindestverbrauch pro Jahr. Der für den optionalen Einbau erhobene Preis sei kostenbasiert. Da diese Einbauten nicht im Zuge des großflächig geplanten Rollouts, sondern als Einzelfall bearbeitet werden müssen, komme es zu höheren Kosten. Gleiches gelte übrigens für Erzeuger mit einer installierten Leistung von weniger als 7 kW. Auch diese fallen nicht in eine der gesetzlich definierten Pflichteinbaukategorien.
Bisher sei der Zählereinbau auf Kundenwunsch bei Westnetz jedoch noch nicht häufig aufgetreten, so die Sprecherin. Die Zahl der Anträge im Segment der komplett freiwilligen Kunden mit einem Verbrauch unter der gesetzlichen Schwelle von 6.000 kWh/Jahr oder einer Erzeugungsleistung von weniger als 7 kW sowie die vorgezogenen Einbauten der kleinen Pflichteinbauklassen bewege sich im „niedrigen dreistelligen Bereich“.
Auch vonseiten der Bayernwerk Netz heißt es, optionaler Einbau und Betrieb würden zu „marktgerechten Preisen“ erfolgen. „Diese bilden die Kosten für die entsprechenden Dienstleistungen angemessen ab“, so ein Sprecher des Unternehmens.
Ein Sprecher von LEW Verteilnetz erklärte vor diesem Hintergrund, für den optionalen Einbau könne, wie für alle sogenannten verpflichtenden Zusatzleistungen, ein angemessenes Entgelt von den Messstellenbetreibern erhoben werden. Es bilde die tatsächlichen Kosten für die jeweils anzubietende Dienstleistung ab.
Dem LEW-Sprecher zufolge liegen die Einmalentgelte für Messstellen, bei denen ein Verbrauch von mehr als 6.000 kWh oder eine installierte Einspeiseleistung von mehr als 7 kW vorliegt, bei 105,53 Euro brutto. „Bei niedrigeren Verbräuchen oder geringeren Einspeiseleistungen liegt der Preis höher“, so der Sprecher. Er weist darauf hin, dass mit der Novelle des Messstellenbetriebsgesetzes auch eine Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der Einmalentgelte einhergeht. Anfragen für optionale Einbaufälle sind bei der LEW Verteilnetz in diesem Jahr bisher „nur vereinzelt“ eingegangen.
Zusatzentgelt maximal 100 Euro
Nachdem der Bundesrat nun der Novelle des Messstellenbetriebs zugestimmt hat, erhöhen sich die Preisobergrenzen rückwirkend zum 1. Januar 2025 für den Messstellenbetrieb. Ein Haushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch zwischen 6.000 und 10.000 kWh muss demnach 40 Euro pro Jahr tragen. Und für den optionalen Einbau bei einer Messstelle unterhalb der Schwellen von 6.000 kWh oder 7 kW Erzeugungsleistung darf der Messstellenbetreiber ein einmaliges Zusatzentgelt von maximal 100 Euro für den Aufwand einer individuellen Anfahrt verlangen. Sofern der Messstellenbetreiber ein höheres Entgelt berechnen will, müsse er dem Kunden transparent darlegen, inwiefern dies angemessen sei, schreibt das Bundeswirtschaftsministerium in einer Mitteilung.
Sowohl LEW als auch Westnetz und Bayernwerk betonen die Bedeutung des Smart Meter Rollouts für die Energiewende und die Flexibilisierung des Stromsystems. Deshalb seien auch Verbraucher in den Pflicht-Rollout einbezogen, die ein großes netzdienliches Potenzial an Flexibilität, etwa in Form einer Lastverschiebung, zur Verfügung stellen können. Dieser Pflicht-Rollout laufe auf Hochtouren, von einem Bremsen des Rollouts könne überhaupt keine Rede sein.
Vom Bayernwerk müssen beispielsweise bis 2032 rund 800.000 intelligente Messsysteme ins Feld gebracht werden, 126.000 Einheiten sind bislang verbaut. Bei LEW sind bislang 20.000 Messstellen mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet. Insgesamt werden in deren Netzgebiet rund 150.000 Pflichteinbaufälle abzuarbeiten sein. Und die Verantwortlichen von Westnetz gehen davon aus, dass abgesehen von möglichen Gesetzesänderungen und veränderter politischer Prioritätensetzung bis 2032 rund 600.000 Pflichteinbaufälle mit intelligenten Messsystemen zu bewältigen sind. Insgesamt habe Westnetz 2024 mehr als 70.000 intelligente Messsysteme installiert. Diese Zahl wolle man im laufenden Jahr verdoppeln.
Zwischenzeitlich ist Octopus Energy, ebenfalls Mitglied der Smart-Meter-Initiative, eine Kooperation mit Calisen eingegangen. Es sei die erste Partnerschaft dieser Art, hieß es in einer Mitteilung von Octopus Energy Deutschland. Die Calisen-Gruppe, ein internationaler Eigentümer, Betreiber und Verwalter von Energie-Infrastruktur-Assets, werde die Finanzierung der intelligenten Messsysteme von Octopus Energy übernehmen. Damit werde ein neues Marktsegment geschaffen mit Calisen als dem ersten „Meter Asset Provider“. Das Modell ist in Deutschland bislang noch nicht verbreitet. In anderen Ländern sei es dagegen bereits etabliert, heißt es in der Mitteilung. Angesichts hoher Anschaffungs- und Installationskosten müssten viele Anbieter einen Teil der Kosten an ihre Kunden weitergeben. Die Kooperation mit Calisen soll nun sicherstellen, dass Octopus Energy weiterhin seinen Kunden beim Abschluss eines Stromtarifs kostenlos ein intelligentes Messsystem verbauen kann.
Zeitgleich zur Bekanntgabe der Partnerschaft mit Calisen hat Octopus Energy die Erweiterung seines Geschäfts als wettbewerblicher Messstellenbetreiber angekündigt. Ab sofort könne man als Full-Service-Partner den gesamten Rollout-Prozess übernehmen, von der Hardwarebeschaffung über die Finanzierung und Installation bis zum Betrieb der intelligenten Messsysteme. Das Angebot richte sich sowohl an Installateure als auch Energieversorger mit dynamischen Tarifen.
ußerdem gehören auch grundzuständige Messstellenbetreiber zur Zielgruppe, die nach dem Messstellenbetriebsgesetz einen Pflicht-Rollout abzuarbeiten haben. Wie für die eigenen Kunden werde Octopus auch für die Kunden seiner Partner die Kosten gering halten, verspricht das Unternehmen und garantiert pro Smart Meter jährliche Betriebskosten, die 10 Euro unter der gesetzlichen Preisobergrenze liegen.
Dynamischer Tarif ist Pflicht
Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Stromlieferanten einen dynamischen Tarif anbieten. Alle Letztverbraucher, die über ein intelligentes Messsystem im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes verfügen, müssen in diesen Genuss kommen. Die gesetzliche Grundlage dafür ist § 41a des Energiewirtschaftsgesetzes.
Die „richtigen“ dynamischen Tarife, die sich nach den Spotpreisen an der Börse richten, setzen ein intelligentes Messsystem voraus. Denn die herkömmlichen Zähler sind nicht in der Lage, stündliche oder gar viertelstündliche Werte zu liefern. Daher haben Anbieter dynamischer Tarife ein Interesse daran, dass möglichst viele Messstellen mit intelligenten Messsystemen ausgestattet werden.
Dagegen kommen einfache zeitvariable Tarife, die sich auf ein festgelegtes Zeitfenster beziehen, und lastvariable Tarife für Hoch- und Niedriglastphasen ohne granulare Datenübermittlung in Echtzeit aus.
Aus einer Mitteilung von Tibber geht hervor, dass das Unternehmen die Bayernwerk Netz GmbH abgemahnt hat. Grund war der Preis von 888,89 Euro für den Einbau eines intelligenten Messsystems auf Kundenwunsch, also nicht im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Pflichteinbaus. Gleichzeitig habe der „Mitstreiter“ Rabot Energy die LEW Verteilnetz GmbH abgemahnt. Diese habe in einem Fall „sagenhafte 825,53 Euro“ für den optionalen Einbau eines elektronischen Zählers mit einem Smart Meter Gateway als Kommunikationseinheit − beide bilden zusammen ein intelligentes Messsystem − verlangt.
Merlin Lauenburg warf den grundzuständigen Messstellenbetreibern vor, sie hätten bewusst unverhältnismäßig hohe Preise für den optionalen Einbau von Smart Metern aufgerufen und damit den Rollout absichtlich gebremst. „Das wollen wir nicht zulassen“, so der Deutschland-Chef von Tibber.
Kein dynamischer Tarif ohne Smart Meter
In der Smart-Meter-Initiative haben sich die wettbewerblichen Messstellenbetreiber Octopus Energy, Rabot Energy, Tibber und Ostrom zusammengeschlossen, die sich selbst als digitale Ökostromanbieter bezeichnen. Sie hatten im Januar 2024 angekündigt, gemeinsam − auch mit grundzuständigen Messstellenbetreibern − den Smart Meter Rollout voranbringen zu wollen. Die Initiative hat sich nicht zuletzt deshalb das intelligente Messwesen auf die Fahne geschrieben, weil ihre Mitglieder stark auf variable Tarife setzen und diese zum Teil den Einsatz eines intelligenten Messsystems erfordern.
Auch die Westnetz war ins Visier der SMI-Mitglieder geraten wegen 973,59 Euro, die sie als Einmalzahlung für den optionalen Einbau eines intelligenten Messsystems berechnet hatte. Eine Sprecherin von Westnetz bestätigte gegenüber E&M den Betrag. Sie wies allerdings darauf hin, dass es sich um einen speziellen Fall des Zählereinbaus auf Kundenwunsch handelt, bei einer Messstelle mit weniger als den gesetzlich für den Pflicht-Rollout festgelegten 6.000 kWh Mindestverbrauch pro Jahr. Der für den optionalen Einbau erhobene Preis sei kostenbasiert. Da diese Einbauten nicht im Zuge des großflächig geplanten Rollouts, sondern als Einzelfall bearbeitet werden müssen, komme es zu höheren Kosten. Gleiches gelte übrigens für Erzeuger mit einer installierten Leistung von weniger als 7 kW. Auch diese fallen nicht in eine der gesetzlich definierten Pflichteinbaukategorien.
Bisher sei der Zählereinbau auf Kundenwunsch bei Westnetz jedoch noch nicht häufig aufgetreten, so die Sprecherin. Die Zahl der Anträge im Segment der komplett freiwilligen Kunden mit einem Verbrauch unter der gesetzlichen Schwelle von 6.000 kWh/Jahr oder einer Erzeugungsleistung von weniger als 7 kW sowie die vorgezogenen Einbauten der kleinen Pflichteinbauklassen bewege sich im „niedrigen dreistelligen Bereich“.
Auch vonseiten der Bayernwerk Netz heißt es, optionaler Einbau und Betrieb würden zu „marktgerechten Preisen“ erfolgen. „Diese bilden die Kosten für die entsprechenden Dienstleistungen angemessen ab“, so ein Sprecher des Unternehmens.
Ein Sprecher von LEW Verteilnetz erklärte vor diesem Hintergrund, für den optionalen Einbau könne, wie für alle sogenannten verpflichtenden Zusatzleistungen, ein angemessenes Entgelt von den Messstellenbetreibern erhoben werden. Es bilde die tatsächlichen Kosten für die jeweils anzubietende Dienstleistung ab.
Dem LEW-Sprecher zufolge liegen die Einmalentgelte für Messstellen, bei denen ein Verbrauch von mehr als 6.000 kWh oder eine installierte Einspeiseleistung von mehr als 7 kW vorliegt, bei 105,53 Euro brutto. „Bei niedrigeren Verbräuchen oder geringeren Einspeiseleistungen liegt der Preis höher“, so der Sprecher. Er weist darauf hin, dass mit der Novelle des Messstellenbetriebsgesetzes auch eine Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der Einmalentgelte einhergeht. Anfragen für optionale Einbaufälle sind bei der LEW Verteilnetz in diesem Jahr bisher „nur vereinzelt“ eingegangen.
Zusatzentgelt maximal 100 Euro
Nachdem der Bundesrat nun der Novelle des Messstellenbetriebs zugestimmt hat, erhöhen sich die Preisobergrenzen rückwirkend zum 1. Januar 2025 für den Messstellenbetrieb. Ein Haushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch zwischen 6.000 und 10.000 kWh muss demnach 40 Euro pro Jahr tragen. Und für den optionalen Einbau bei einer Messstelle unterhalb der Schwellen von 6.000 kWh oder 7 kW Erzeugungsleistung darf der Messstellenbetreiber ein einmaliges Zusatzentgelt von maximal 100 Euro für den Aufwand einer individuellen Anfahrt verlangen. Sofern der Messstellenbetreiber ein höheres Entgelt berechnen will, müsse er dem Kunden transparent darlegen, inwiefern dies angemessen sei, schreibt das Bundeswirtschaftsministerium in einer Mitteilung.
Sowohl LEW als auch Westnetz und Bayernwerk betonen die Bedeutung des Smart Meter Rollouts für die Energiewende und die Flexibilisierung des Stromsystems. Deshalb seien auch Verbraucher in den Pflicht-Rollout einbezogen, die ein großes netzdienliches Potenzial an Flexibilität, etwa in Form einer Lastverschiebung, zur Verfügung stellen können. Dieser Pflicht-Rollout laufe auf Hochtouren, von einem Bremsen des Rollouts könne überhaupt keine Rede sein.
Vom Bayernwerk müssen beispielsweise bis 2032 rund 800.000 intelligente Messsysteme ins Feld gebracht werden, 126.000 Einheiten sind bislang verbaut. Bei LEW sind bislang 20.000 Messstellen mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet. Insgesamt werden in deren Netzgebiet rund 150.000 Pflichteinbaufälle abzuarbeiten sein. Und die Verantwortlichen von Westnetz gehen davon aus, dass abgesehen von möglichen Gesetzesänderungen und veränderter politischer Prioritätensetzung bis 2032 rund 600.000 Pflichteinbaufälle mit intelligenten Messsystemen zu bewältigen sind. Insgesamt habe Westnetz 2024 mehr als 70.000 intelligente Messsysteme installiert. Diese Zahl wolle man im laufenden Jahr verdoppeln.
Zwischenzeitlich ist Octopus Energy, ebenfalls Mitglied der Smart-Meter-Initiative, eine Kooperation mit Calisen eingegangen. Es sei die erste Partnerschaft dieser Art, hieß es in einer Mitteilung von Octopus Energy Deutschland. Die Calisen-Gruppe, ein internationaler Eigentümer, Betreiber und Verwalter von Energie-Infrastruktur-Assets, werde die Finanzierung der intelligenten Messsysteme von Octopus Energy übernehmen. Damit werde ein neues Marktsegment geschaffen mit Calisen als dem ersten „Meter Asset Provider“. Das Modell ist in Deutschland bislang noch nicht verbreitet. In anderen Ländern sei es dagegen bereits etabliert, heißt es in der Mitteilung. Angesichts hoher Anschaffungs- und Installationskosten müssten viele Anbieter einen Teil der Kosten an ihre Kunden weitergeben. Die Kooperation mit Calisen soll nun sicherstellen, dass Octopus Energy weiterhin seinen Kunden beim Abschluss eines Stromtarifs kostenlos ein intelligentes Messsystem verbauen kann.
Zeitgleich zur Bekanntgabe der Partnerschaft mit Calisen hat Octopus Energy die Erweiterung seines Geschäfts als wettbewerblicher Messstellenbetreiber angekündigt. Ab sofort könne man als Full-Service-Partner den gesamten Rollout-Prozess übernehmen, von der Hardwarebeschaffung über die Finanzierung und Installation bis zum Betrieb der intelligenten Messsysteme. Das Angebot richte sich sowohl an Installateure als auch Energieversorger mit dynamischen Tarifen.
ußerdem gehören auch grundzuständige Messstellenbetreiber zur Zielgruppe, die nach dem Messstellenbetriebsgesetz einen Pflicht-Rollout abzuarbeiten haben. Wie für die eigenen Kunden werde Octopus auch für die Kunden seiner Partner die Kosten gering halten, verspricht das Unternehmen und garantiert pro Smart Meter jährliche Betriebskosten, die 10 Euro unter der gesetzlichen Preisobergrenze liegen.
Dynamischer Tarif ist Pflicht
Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Stromlieferanten einen dynamischen Tarif anbieten. Alle Letztverbraucher, die über ein intelligentes Messsystem im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes verfügen, müssen in diesen Genuss kommen. Die gesetzliche Grundlage dafür ist § 41a des Energiewirtschaftsgesetzes.
Die „richtigen“ dynamischen Tarife, die sich nach den Spotpreisen an der Börse richten, setzen ein intelligentes Messsystem voraus. Denn die herkömmlichen Zähler sind nicht in der Lage, stündliche oder gar viertelstündliche Werte zu liefern. Daher haben Anbieter dynamischer Tarife ein Interesse daran, dass möglichst viele Messstellen mit intelligenten Messsystemen ausgestattet werden.
Dagegen kommen einfache zeitvariable Tarife, die sich auf ein festgelegtes Zeitfenster beziehen, und lastvariable Tarife für Hoch- und Niedriglastphasen ohne granulare Datenübermittlung in Echtzeit aus.

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Dienstag, 11.03.2025, 09:00 Uhr
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