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RECHT:
OLG: Vergabe von Nutzflächen nach dem Gleichheitsprinzip
Behörden dürfen Grundstücksverkehrsgenehmigungen von landwirtschaftlich genutzten Flächen nicht zugunsten von volkswirtschaftlichen Interessen vergeben.
 
Das geht aus einem jetzt veröffentlichtem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg vom 2. Juli hervor.Im verhandelten Fall wollte die Oldenburger EWE AG im Kreis Leer rund 14 Hektar Land als Ausgleichsfläche für den Bau des Gas-Speichers in Jemgum erwerben. Der Kauf der Ausgleichsfläche war als Auflage für den Bau des Speichers erlassen worden. Das Landwirtschaftsgericht Leer...

 
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Dienstag, 01.09.2009, 15:41 Uhr