NETZE:
OLG Frankfurt lehnt Verpachtung ab
Energieversorgungsunternehmen müssen nach Beendigung ihres Konzessionsvertrages die Anlagen und Einrichtungen zur Energieverteilung gegen Erstattung des Sachwertes an den neuen Konzessionsnehmer übergeben.
Die Übertragungspraxis gelte insoweit, wie die Gemeinden in den Verträgen so genannte Endschaftsklauseln vorgesehen haben,
urteilte der Kartellsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main in zweiter Instanz. Diese Klauseln berechtigten die
Gemeinden dazu, die Energieverteilungsanlagen nach Bezahlung zu übernehmen beziehungsweise ihre Ansprüche an den neuen Konzessionsnehmer...
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Mittwoch, 30.01.2008, 12:04 Uhr
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