
Quelle: E&M
GASTBEITRAG:
Ohne Regierungssignal droht KWK-Kollaps
B.KWK-Präsident Claus-Heinrich Stahl warnt in einem Gastbeitrag vor Investitionsstaus und fordert von der Bundesregierung zügige Klarheit zur Zukunft der KWK-Ausschreibungen.
Am 8. Juli hat die Bundesnetzagentur die Zuschläge der Ausschreibungen für Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung und für innovative
Systeme mit Kraft-Wärme-Kopplung zum Gebotstermin 1. Juni 2025 bekannt gegeben. Daraus geht hervor, dass in beiden Segmenten
− sowohl KWK-Anlagen und iKWK-Systeme − eine deutlich höhere Gebotsanzahl im Vergleich zu den vorherigen Ausschreibungen zu
verzeichnen war und beide Segmente hinsichtlich der Gebotsmengen weit überzeichnet sind.
Aus Sicht des Bundesverbands Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) ist es erfreulich, dass die beiden Ausschreibungen so gut angenommen wurden. Allerdings sehen wir darin auch ein deutliches Symptom dafür, dass regulatorischer Handlungsbedarf dringend benötigt wird.
Nach derzeitigem Stand wird die aktuell letzte Ausschreibungsrunde am 1. Dezember 2025 erfolgen. Hintergrund ist: Nach KWK-Ausschreibungsverordnung § 3 Abs. 2 hat sich die Bundesregierung verpflichtet, rechtzeitig einen Vorschlag für die Verteilung des jährlichen Ausschreibungsvolumens für die Jahre ab 2026 vorzulegen. Dieser Verpflichtung ist die abgelöste Bundesregierung in der vergangenen Legislatur nicht mehr nachgekommen. Auch die neue Bundesregierung konnte sich des Themas bisher noch nicht annehmen.
Derzeit existiert kein rechtlicher Automatismus zur Fortsetzung der in der Verordnung nur bis zum Jahr 2025 festgesetzten Verteilung der Ausschreibungsvolumina. In der Folge drohen aufgrund der aktuellen Verfahrensweise Investitionsstaus und Planungsstopps. Ein Vorgehen, welches wir im Mitgliederkreis bereits jetzt mit großer Sorge beobachten müssen. Die massive Überzeichnung in beiden Gebotssegmenten geht mit einem deutlichen Einbruch der Gebotswerte einher. Was auf den ersten Blick erfreulich erscheinen mag, nämlich dass die KWK-Gebotswerte sinken, führt jedoch dazu, dass neue Projekte speziell im kommunalen Fernwärmesegment mangels Aussicht auf künftige Ausschreibungsrunden erst gar nicht mehr entwickelt werden. Schlimmer noch – bereits angedachte KWK-Projekte werden mangels zukünftiger Wirtschaftsperspektive nicht auf den Weg gebracht. Es steht zu befürchten, dass ohne das kurzfristige Signal der Bundesregierung die dringend benötigte Kraftwerksleistung im KWK-Segment zum Einbruch kommt.
Aufgrund der dargestellten Ausführungen sollte die Bundesregierung nunmehr kurzfristig den angekündigten Vorschlag vorlegen. Damit wird der Branche das dringend benötigte Signal gegeben, die Planungen für die Ausschreibungsrunden ab 2026 keinesfalls einzustellen.
Des Weiteren müssen die notwendigen Schritte eingeleitet werden, damit die Bundesnetzagentur die Vorbereitung der Ausschreibungsrunden frühzeitig planen kann, und die Branche Planungssicherheit und Rechtssicherheit signalisiert bekommt. Wenn die Erhöhung des Ausschreibungsvolumens und dessen Neuverteilung noch längerer Prüfungen durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) benötigt, muss ersatzweise wenigstens die Verlängerung der bestehenden Regelung kurzfristig förmlich auf den Weg gebracht werden.
Der B.KWK steht bei der Ausgestaltung mit fachlichem Input bereits in Kontakt mit dem BMWE, beispielsweise wenn es um die Integration eines Kapazitätselements zur Überbauung bestehender Anlagen zur Sicherung einer höheren Erzeugungsleistung in der KWKAusV (Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen zur Ermittlung der Höhe der Zuschlagszahlungen für KWK-Anlagen und für innovative KWK-Systeme) geht.

Aus Sicht des Bundesverbands Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) ist es erfreulich, dass die beiden Ausschreibungen so gut angenommen wurden. Allerdings sehen wir darin auch ein deutliches Symptom dafür, dass regulatorischer Handlungsbedarf dringend benötigt wird.
Nach derzeitigem Stand wird die aktuell letzte Ausschreibungsrunde am 1. Dezember 2025 erfolgen. Hintergrund ist: Nach KWK-Ausschreibungsverordnung § 3 Abs. 2 hat sich die Bundesregierung verpflichtet, rechtzeitig einen Vorschlag für die Verteilung des jährlichen Ausschreibungsvolumens für die Jahre ab 2026 vorzulegen. Dieser Verpflichtung ist die abgelöste Bundesregierung in der vergangenen Legislatur nicht mehr nachgekommen. Auch die neue Bundesregierung konnte sich des Themas bisher noch nicht annehmen.
Derzeit existiert kein rechtlicher Automatismus zur Fortsetzung der in der Verordnung nur bis zum Jahr 2025 festgesetzten Verteilung der Ausschreibungsvolumina. In der Folge drohen aufgrund der aktuellen Verfahrensweise Investitionsstaus und Planungsstopps. Ein Vorgehen, welches wir im Mitgliederkreis bereits jetzt mit großer Sorge beobachten müssen. Die massive Überzeichnung in beiden Gebotssegmenten geht mit einem deutlichen Einbruch der Gebotswerte einher. Was auf den ersten Blick erfreulich erscheinen mag, nämlich dass die KWK-Gebotswerte sinken, führt jedoch dazu, dass neue Projekte speziell im kommunalen Fernwärmesegment mangels Aussicht auf künftige Ausschreibungsrunden erst gar nicht mehr entwickelt werden. Schlimmer noch – bereits angedachte KWK-Projekte werden mangels zukünftiger Wirtschaftsperspektive nicht auf den Weg gebracht. Es steht zu befürchten, dass ohne das kurzfristige Signal der Bundesregierung die dringend benötigte Kraftwerksleistung im KWK-Segment zum Einbruch kommt.
Aufgrund der dargestellten Ausführungen sollte die Bundesregierung nunmehr kurzfristig den angekündigten Vorschlag vorlegen. Damit wird der Branche das dringend benötigte Signal gegeben, die Planungen für die Ausschreibungsrunden ab 2026 keinesfalls einzustellen.
Des Weiteren müssen die notwendigen Schritte eingeleitet werden, damit die Bundesnetzagentur die Vorbereitung der Ausschreibungsrunden frühzeitig planen kann, und die Branche Planungssicherheit und Rechtssicherheit signalisiert bekommt. Wenn die Erhöhung des Ausschreibungsvolumens und dessen Neuverteilung noch längerer Prüfungen durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) benötigt, muss ersatzweise wenigstens die Verlängerung der bestehenden Regelung kurzfristig förmlich auf den Weg gebracht werden.
Der B.KWK steht bei der Ausgestaltung mit fachlichem Input bereits in Kontakt mit dem BMWE, beispielsweise wenn es um die Integration eines Kapazitätselements zur Überbauung bestehender Anlagen zur Sicherung einer höheren Erzeugungsleistung in der KWKAusV (Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen zur Ermittlung der Höhe der Zuschlagszahlungen für KWK-Anlagen und für innovative KWK-Systeme) geht.

B.KWK-Präsident Claus-Heinrich Stahl
Quelle: B.KWK
Quelle: B.KWK
Redaktion
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Donnerstag, 10.07.2025, 08:28 Uhr
Donnerstag, 10.07.2025, 08:28 Uhr
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