• Quedlinburg sucht „faire Führung“
  • Gasversorger müssen auf ETS-2-Zertifikate umsteigen
  • Niedrigster Stand seit vier Jahren 
  • Ministerium legt Masterplan zu Ladeinfrastruktur vor
  • Pilotprojekt für kurativen Redispatch gestartet
  • Funktechnologien für Fernwärme im Vergleich
  • MB Energy will Wasserstoff aus Norwegen importieren
  • Wärmepumpen dominieren den Neubau
  • Intilion erweitert EPC-Angebot mit CDM Smith
  • Quadoro gehört jetzt sich selbst
Enerige & Management > Gas - OGE gibt neue Netzentgelte bekannt
Bild: tomas / Fotolia
GAS:
OGE gibt neue Netzentgelte bekannt
Ab 1. Oktober 2021 wird es ein einheitliches Netzentgelt für das neue Gasmarktgebiet Trading Hub Europe geben. Einzelheiten teilte jetzt der Fernleitungsnetzbetreiber OGE mit.
 

Die jetzt von der Bundesnetzagentur festgelegten sogenannten Briefmarkenentgelte sind vom 1. Oktober 2021 bis 1. Januar 2022 im neuen einheitlichen Marktgebiet Trading Hub Europe (THE) gültig. Dazu hatte die Behörde ein Verfahren zur Bildung der Entgelte unter dem Namen Regent 2021 durchgeführt.

„Mit dem umfangreichen Festlegungspaket geben wir den Akteuren auf dem deutschen Gasmarkt faire, transparente und berechenbare Spielregeln“, hatte sich Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, im Vorfeld zu den neuen Regelungen geäußert.

Der Fernleitungsnetzbetreiber Open Grid Europe (OGE) mit Sitz in Essen hat jetzt die entsprechenden Netzentgelte gemäß Kooperationsvereinbarung Gas veröffentlicht. Danach wird das Jahresentgelt für eine feste, frei zuordenbare Ein- und Ausspeisekapazität ab Oktober kommenden Jahres 3,80 Euro/kWh/h/a betragen.

Mit dem neuen gemeinsamen Marktgebiet THE ergibt sich nach OGE-Angaben ein rund 1 % höheres Entgelt im Vergleich zum bisherigen NCG-Marktgebiet in West- und Süddeutschland. Verglichen mit dem Marktgebiet Gaspool (Nord- und Ostdeutschland) sind es rund 14 % mehr.

Gegen einheitliche Entgelte waren einige Gasleitungsnetzbetreiber juristisch vorgegangen und im vergangenen Jahr zunächst mit einem Eilantrag gescheitert. Eine Beschwerde dagegen war dann letztendlich vom Oberlandesgericht Düsseldorf zurückgewiesen worden.

 

Günter Drewnitzky
Redakteur
+49 (0) 8152 9311 15
eMail
facebook
© 2025 Energie & Management GmbH
Montag, 28.09.2020, 15:33 Uhr

Mehr zum Thema