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WINDKRAFT OFFSHORE:
Offshoreverband wirft Reiche Ablenkungsmanöver vor
Bei der Suche nach den Ursachen für die geplatzte Offshorewind-Ausschreibung vom 1. August widerspricht der BWO Erklärungsansätzen von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche.
Die im Bundesverband Offshore-Windenergie (BWO) zusammengeschlossenen Betreiber deutscher Windparks auf See haben die gescheiterte
Ausschreibung weiterer Meeresflächen für 2.500 MW Windkraft auf ein „toxisches“ Ausschreibungsdesign zurückgeführt, das unverzüglich geändert werden müsse. Einen Erklärungsansatz
von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) stellte der BWO als Nebelkerze dar, der die Kompetenz des Bundesamtes für
Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) im Verantwortungsbereich von SPD-Verkehrsminister Patrick Schnieder (SPD) infragestellt.
Bis zum Stichtag 1. August hatte sich kein Projektierer für die Nordseeflächen N-10.1 und N-10.2 gemeldet, auch nicht mit einem Null-Cent-Gebot − erstmals in der Geschichte der deutschen Offshorewind-Ausschreibungen seit 2023, in denen bisher, soweit bekannt, dreistellige Millionenbeträge bis hin zu Milliardenbeträgen geboten worden waren (wir berichteten).
Ministerin Reiche hatte am 6. August, nachdem dieses Ergebnis von der Bundesnetzagentur bekanntgegeben worden war, zwei mögliche Erklärungsansätze genannt: dass die Flächen geologisch ungeeignet sein könnten, und dass die Stromerlöse bei als mittelmäßig dargestellten Vollbenutzungsstunden angesichts häufiger gewordener negativer Strom-Großhandelspreise zu gering seien.
BWO-Geschäftsführer Stefan Thimm hielt daraufhin am 8. August vor der Presse auf eine Frage dieser Redaktion dagegen, dass es sich bei N-10.1 und N-10.2 um geologisch und anderweitig vom BSH (vor)untersuchte und ausdrücklich für geeignet erklärte Flächen handelt. „Die Flächen sind geeignet. Alles andere ist Ablenkung“, sagte Thimm. Die Ministerin stellte sich also gegen die meeresgeologische Expertise des BSH. Die zentrale maritime Bundesbehörde BSH ist, was Offshorewind angeht, Reiches Wirtschaftsministerium (BMWE) zugeordnet, bei etlichen anderen Themen aber dem Verkehrsressort (BMV) von Patrick Schnieder (SPD). Das BMV verwies daher gegenüber dieser Redaktion auf das BMWE. Beim BSH läuft eine Anfrage, ob die Oberbehörde zu Reiches Äußerungen Stellung nimmt.
Thimm fand aber auch Begrüßenswertes in Reiches Aussagen, und zwar ihren Vorschlag, sich das britische Vergabesystem näher anzuschauen, bei dem Differenzverträge (CfD) im Mittelpunkt stehen. Er forderte, die CfD-Garantiepreise dann auch zu indexieren, das heißt, zwischen Zuschlag und Realisierung an die Entwicklung der Verbraucher- oder der Industriepreise anzupassen.
Keine großen Änderungen am Ausschreibungsdesign für 2026
Die Zeit, noch so am Ausschreibungsdesign zu drehen, damit es schon bei den nächsten Runden im Juni und August 2026 greift, ist gering: Sie beschränkt sich auf die parlamentarischen Sitzungen von September bis Dezember 2025. Denn nach bisherigem Windenergie-auf-See-Gesetz müssen die 2.500 MW für 1. Juni 2026 noch einmal ausgeschrieben und auf die dann ohnehin geplante Ausschreibung der Nordseeflächen N-12.4 und N-12.5 mit jeweils 1.000 MW draufgepackt werden. Und die ausschreibende Bundesnetzagentur braucht mehrere Monate Vorlauf für die Bekanntmachung der Konditionen. Der einzige Unterschied zu August 2025 wäre jetzt schon, dass dann auch Subventionsverlangen zulässig sind.
Bei der geplatzten Ausschreibung hätte das höchste Gebot in Euro/MW, also die höchste Zahlungsbereitschaft; Subventionsforderungen waren nicht zulässig, 60 Prozent der Zuschlagskriterien ausgemacht. Der Rest waren vier qualitative Kriterien. Der BWO kritisiert im Wesentlichen jedes einzelne Kriterium als ungeeignet, um die deutsche See für Investoren aus aller Welt nachhaltig attraktiv für Windenergie zu machen. Stefan Thimm sagte allgemein über das Ausschreibungsdesign, das seit 2023 herrscht: „Wir haben es mit einem Giftcocktail zu tun.“
Aus Sicht des BWO ist die Auktion geplatzt, weil angesichts steigender Kosten und Probleme in der Lieferkette bei gleichzeitig fallenden Strom-Großhandelspreisen und mehr Bürokratie kein Investor mehr die Risiken tragen wollte. Thimm: „Die Realität hat den Gesetzgeber und uns eingeholt.“ Bei einem 2.000-MW-Windpark, wie ihn die Fläche N-10.1 dereinst beherbergen soll, spreche man von einem Investment von 6 Milliarden Euro.
Bis zum Stichtag 1. August hatte sich kein Projektierer für die Nordseeflächen N-10.1 und N-10.2 gemeldet, auch nicht mit einem Null-Cent-Gebot − erstmals in der Geschichte der deutschen Offshorewind-Ausschreibungen seit 2023, in denen bisher, soweit bekannt, dreistellige Millionenbeträge bis hin zu Milliardenbeträgen geboten worden waren (wir berichteten).
Ministerin Reiche hatte am 6. August, nachdem dieses Ergebnis von der Bundesnetzagentur bekanntgegeben worden war, zwei mögliche Erklärungsansätze genannt: dass die Flächen geologisch ungeeignet sein könnten, und dass die Stromerlöse bei als mittelmäßig dargestellten Vollbenutzungsstunden angesichts häufiger gewordener negativer Strom-Großhandelspreise zu gering seien.
BWO-Geschäftsführer Stefan Thimm hielt daraufhin am 8. August vor der Presse auf eine Frage dieser Redaktion dagegen, dass es sich bei N-10.1 und N-10.2 um geologisch und anderweitig vom BSH (vor)untersuchte und ausdrücklich für geeignet erklärte Flächen handelt. „Die Flächen sind geeignet. Alles andere ist Ablenkung“, sagte Thimm. Die Ministerin stellte sich also gegen die meeresgeologische Expertise des BSH. Die zentrale maritime Bundesbehörde BSH ist, was Offshorewind angeht, Reiches Wirtschaftsministerium (BMWE) zugeordnet, bei etlichen anderen Themen aber dem Verkehrsressort (BMV) von Patrick Schnieder (SPD). Das BMV verwies daher gegenüber dieser Redaktion auf das BMWE. Beim BSH läuft eine Anfrage, ob die Oberbehörde zu Reiches Äußerungen Stellung nimmt.
Thimm fand aber auch Begrüßenswertes in Reiches Aussagen, und zwar ihren Vorschlag, sich das britische Vergabesystem näher anzuschauen, bei dem Differenzverträge (CfD) im Mittelpunkt stehen. Er forderte, die CfD-Garantiepreise dann auch zu indexieren, das heißt, zwischen Zuschlag und Realisierung an die Entwicklung der Verbraucher- oder der Industriepreise anzupassen.
Keine großen Änderungen am Ausschreibungsdesign für 2026
Die Zeit, noch so am Ausschreibungsdesign zu drehen, damit es schon bei den nächsten Runden im Juni und August 2026 greift, ist gering: Sie beschränkt sich auf die parlamentarischen Sitzungen von September bis Dezember 2025. Denn nach bisherigem Windenergie-auf-See-Gesetz müssen die 2.500 MW für 1. Juni 2026 noch einmal ausgeschrieben und auf die dann ohnehin geplante Ausschreibung der Nordseeflächen N-12.4 und N-12.5 mit jeweils 1.000 MW draufgepackt werden. Und die ausschreibende Bundesnetzagentur braucht mehrere Monate Vorlauf für die Bekanntmachung der Konditionen. Der einzige Unterschied zu August 2025 wäre jetzt schon, dass dann auch Subventionsverlangen zulässig sind.
Bei der geplatzten Ausschreibung hätte das höchste Gebot in Euro/MW, also die höchste Zahlungsbereitschaft; Subventionsforderungen waren nicht zulässig, 60 Prozent der Zuschlagskriterien ausgemacht. Der Rest waren vier qualitative Kriterien. Der BWO kritisiert im Wesentlichen jedes einzelne Kriterium als ungeeignet, um die deutsche See für Investoren aus aller Welt nachhaltig attraktiv für Windenergie zu machen. Stefan Thimm sagte allgemein über das Ausschreibungsdesign, das seit 2023 herrscht: „Wir haben es mit einem Giftcocktail zu tun.“
Aus Sicht des BWO ist die Auktion geplatzt, weil angesichts steigender Kosten und Probleme in der Lieferkette bei gleichzeitig fallenden Strom-Großhandelspreisen und mehr Bürokratie kein Investor mehr die Risiken tragen wollte. Thimm: „Die Realität hat den Gesetzgeber und uns eingeholt.“ Bei einem 2.000-MW-Windpark, wie ihn die Fläche N-10.1 dereinst beherbergen soll, spreche man von einem Investment von 6 Milliarden Euro.
Was zweiseitige CfD sind
Zweiseitige Differenzverträge (CfD) sind wettbewerblich ermittelte Power Procurement Agreements (PPA) mit einem Garantiepreis
für den eingespeisten Strom in Cent/kWh zwischen Kraftwerksvermarkter und dem Staat − statt eines Abnehmers aus der Wirtschaft.
Liegen die Großhandelspreise unter dem CfD-Zuschlagspreis, bekommt der Kraftwerksvermarkter die Differenz vom Staat.
Liegen sie aber darüber, wird die Differenz vom Staat abgeschöpft. Das ist der große Unterschied etwa zum deutschen Subventionssystem. Die EU verlangt von den Mitgliedsstaaten, bis Ende 2026 zu zweiseitigen CfD überzugehen.
Liegen sie aber darüber, wird die Differenz vom Staat abgeschöpft. Das ist der große Unterschied etwa zum deutschen Subventionssystem. Die EU verlangt von den Mitgliedsstaaten, bis Ende 2026 zu zweiseitigen CfD überzugehen.

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Donnerstag, 07.08.2025, 13:15 Uhr
Donnerstag, 07.08.2025, 13:15 Uhr
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