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Enerige & Management > Endkundenmarkt - Österreichs Regulator sieht Handlungsbedarf
Quelle: Fotolia / Bertold Werkmann
ENDKUNDENMARKT:
Österreichs Regulator sieht Handlungsbedarf
Zwar verstärkte sich der Wettbewerb 2024 wieder. Aber die Wechselraten sind unzureichend und die Transparenz ist mangelhaft, konstatiert die E-Control in ihrem Tätigkeitsbericht.
 
 
Im vergangenen Jahr habe sich der Wettbewerb auf dem österreichischen Strom- und Gasmarkt „zumindest in Teilen“ wieder verstärkt. Auch die Haushaltskunden könnten Einsparpotenziale realisieren, „die diesen Namen verdienen“. Dennoch bleibe mancherlei zu tun, konstatierten die Vorstände des Energiemarkt-Regulators E-Control, Wolfgang Urbantschitsch und Alfons Haber, bei der Vorstellung ihres Tätigkeitsberichts 2025 für das Jahr 2024 am 27. März in Wien.

Urbantschitsch erläuterte, laut einer Umfrage der E-Control befassten sich rund 76 Prozent der Bevölkerung grundsätzlich mit den Energiepreisen und deren Entwicklung. Tendenziell sei das Interesse bei den Männern mit etwa 81 Prozent deutlich höher als jenes von Frauen, von denen sich lediglich 70 Prozent mit der Thematik beschäftigten. Doch trotz des offenbar erheblichen Interesses hätten 52 Prozent der Befragten ihren Stromversorger und 54 Prozent ihren Gasversorger noch nie gewechselt.

Der E-Control-Vorstand führte dies nicht zuletzt auf die „mangelnde Transparenz“ der Angebote zurück: Nur rund 30 Prozent der Befragten sei ihr aktueller Strompreis pro kWh bekannt, gar nur 16 Prozent ihr Gaspreis. Dass das auf ein für die große Mehrheit der Kunden akzeptables Preisniveau zurückzuführen sein könnte, wollte Urbantschitsch der Redaktion nicht bestätigen: „Den Menschen sind die Preise nicht egal. Und gerade jene Kunden, für die sie ein Problem sind, sehen sich hinsichtlich der Durchschaubarkeit der Angebote oft überfordert.“

Im Vertrauensband

Auch deshalb habe die E-Control ein neues Preisportal eingerichtet. Dieses simuliere die Beschaffungskosten der wichtigsten Stromlieferanten und stelle sie den Preisen für die Endkunden quartalsweise gegenüber. Der Leiter der Abteilung Volkswirtschaft der E-Control, Johannes Mayer, erläuterte auf Anfrage der Redaktion, in die Simulation der Beschaffungskosten flössen Informationen über rund 200 Beschaffungsstrategien der Stromversorger ein: „Daraus lässt sich eine gewisse Bandbreite ableiten, innerhalb derer die Endkundenpreise realistischerweise liegen sollten. Weichen solche Preise erheblich von diesem ‚Vertrauensband‘ ab, stimmt vermutlich etwas nicht.“

Urbantschitsch ergänzte, Angebote für Neukunden lägen derzeit bei etwa 10 Cent/kWh. Wer 16 Cent/kWh oder mehr bezahle, sei gut beraten, zu einem anderen Versorger zu wechseln oder wenigstens beim bestehenden Versorger ein günstigeres Produkt zu verlangen. Ferner sollten die Kunden die Möglichkeit nutzen, Monatsabrechnungen zu fordern: „Es wäre gut, wenn man die Rechnung nicht mehr nur einmal pro Jahr bekäme.“

Grundsätzlich positiv beurteilten Urbantschitsch und Haber die Bestrebungen der neuen Bundesregierung aus den Konservativen (Österreichische Volkspartei, ÖVP), den Sozialdemokraten (SPÖ) und den Liberalen (Neos) zur Dämpfung der Energiekosten für die Endkunden.

Wie berichtet, sieht das Arbeitsprogramm der Regierung unter anderem die „Einsetzung Expertengruppe zur Senkung der Energiepreise“ vor. Urbantschitsch geht davon aus, dass in diese Expertengruppe auch die E-Control eingebunden wird.

Netzkosten gerechter gestalten

Laut Haber empfiehlt es sich ferner, die Netzkosten insbesondere im Strombereich „gerechter zu gestalten“. Dies läuft auf die seit Jahren angestrebte Leistungsbepreisung auch auf der sogenannten Netzebene 7 hinaus, der niedrigsten Netzebene, an der die Anlagen der Haushaltskunden angeschlossen sind. Zurzeit haben diese eine jährliche Pauschale von 48 Euro zu entrichten. Mit den nun flächendeckend eingeführten digitalen Stromzählern (Smart Metern) ist jedoch auch auf der „Haushaltsebene“ eine Leistungsbepreisung aufgrund gemessener Werte möglich. „Wer die Netze stärker beansprucht, soll mehr bezahlen“, konstatierte Haber. Netzdienliches Verhalten dagegen sollte belohnt werden. Die Voraussetzung für entsprechende Tarifmodelle ist allerdings der Beschluss des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG), den die Bundesregierung noch vor dem Sommer anstrebt.

Haber zufolge gilt es auch, „generelle Befreiungen von Netzentgelten zu minimieren“. Dies würde beispielsweise die Betreiber von Ökostromanlagen betreffen. In gewissem Ausmaß würden auch Energiegemeinschaften in die Pflicht genommen. Manche Typen davon profitieren von günstigeren Netztarifen, obwohl sie keineswegs zur Entlastung der Netze beitragen.

Der aktuelle Tätigkeitsbericht  der E-Control ist auf deren Internetseite zum Download und in einer Onlineversion verfügbar.
 

Klaus Fischer
© 2025 Energie & Management GmbH
Donnerstag, 27.03.2025, 14:07 Uhr

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