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ÖSTERREICH:
Österreich: „Industriestrompreis“ kommt mit 1. Januar 2027
Der Preis für den Industriestrompreis in Österreich beträgt 5 Cent/kWh. Die jährlichen Kosten von rund 250 Millionen Euro soll die E-Wirtschaft tragen. Diese reagiert scharf.
Österreichs Bundesregierung führt mit 1. Januar 2027 nach deutschem Vorbild einen „Industriestrompreis“ von 5 Cent/kWh exklusive Steuern und Abgaben ein. Dies verlautete die Regierung zum Abschluss einer Klausur am 14. Januar.
Die Kosten von rund 250 Millionen Euro soll die E-Wirtschaft tragen. Weitere Details arbeiten das Finanzministerium sowie das für Energiepolitik zuständige Wirtschaftsministerium aus. Für welchen Zeitraum der „Industriestrompreis“ gilt, teilte die Regierung vorerst nicht mit.
Darüber hinaus kündigte die Regierung an, das seit Januar 2023 in Arbeit befindliche Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz (EABG) bis Ende Februar zu finalisieren. Wie berichtet, liegt seit dem 9. September 2025 ein Entwurf des Gesetzes vor. Ferner will die Regierung das Verbot der kommerziellen unterirdischen Speicherung von CO2 (Carbon-Capture-Storage, CCS) aufheben.
Kritik der E-Wirtschaft
Oesterreichs Energie, der Interessenverband der Elektrizitätswirtschaft, reagierte scharf auf die Ankündigungen bezüglich des „Industriestrompreises“. Es gehe nicht an, der Branche die Kosten dafür aufzubürden.
Diese bezahle bereits derzeit jährlich etwa fünf Milliarden Euro an Steuern und Abgaben, hieß es in einer Aussendung. Dazu komme der bis einschließlich 2030 geltende „Energiekrisenbeitrag Strom“ von 200 Millionen Euro pro Jahr.
Auf Basis des seit 24. Dezember 2025 geltenden Elektrizitätswirtschaftsgesetzes müsse die E-Wirtschaft überdies jährlich rund 60 Millionen Euro für den Sozialtarif sowie 30 Millionen Euro für den Versorgungsinfrastrukturbeitrag aufbringen.
„Nicht enthalten sind dabei die Dividenden, Sonderdividenden und Gewinne, die ebenfalls an die öffentliche Hand gehen und aktuell zur Finanzierung der Senkung der Elektrizitätsabgabe verwendet werden“, konstatierte Oesterreichs Energie.
„Die Belastungsgrenze ist damit längst erreicht“, betonte Generalsekretärin Barbara Schmidt. Notwendige Investitionen zur Umsetzung der Energiewende gerieten unter Druck. Schmidt forderte die Regierung auf, die ihr entstehenden Kosten für den „Industriestrompreis“ durch „ausgabenseitige Einsparungen und Effizienzsteigerungen“ zu kompensieren.
Die Kosten von rund 250 Millionen Euro soll die E-Wirtschaft tragen. Weitere Details arbeiten das Finanzministerium sowie das für Energiepolitik zuständige Wirtschaftsministerium aus. Für welchen Zeitraum der „Industriestrompreis“ gilt, teilte die Regierung vorerst nicht mit.
Darüber hinaus kündigte die Regierung an, das seit Januar 2023 in Arbeit befindliche Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz (EABG) bis Ende Februar zu finalisieren. Wie berichtet, liegt seit dem 9. September 2025 ein Entwurf des Gesetzes vor. Ferner will die Regierung das Verbot der kommerziellen unterirdischen Speicherung von CO2 (Carbon-Capture-Storage, CCS) aufheben.
Kritik der E-Wirtschaft
Oesterreichs Energie, der Interessenverband der Elektrizitätswirtschaft, reagierte scharf auf die Ankündigungen bezüglich des „Industriestrompreises“. Es gehe nicht an, der Branche die Kosten dafür aufzubürden.
Diese bezahle bereits derzeit jährlich etwa fünf Milliarden Euro an Steuern und Abgaben, hieß es in einer Aussendung. Dazu komme der bis einschließlich 2030 geltende „Energiekrisenbeitrag Strom“ von 200 Millionen Euro pro Jahr.
Auf Basis des seit 24. Dezember 2025 geltenden Elektrizitätswirtschaftsgesetzes müsse die E-Wirtschaft überdies jährlich rund 60 Millionen Euro für den Sozialtarif sowie 30 Millionen Euro für den Versorgungsinfrastrukturbeitrag aufbringen.
„Nicht enthalten sind dabei die Dividenden, Sonderdividenden und Gewinne, die ebenfalls an die öffentliche Hand gehen und aktuell zur Finanzierung der Senkung der Elektrizitätsabgabe verwendet werden“, konstatierte Oesterreichs Energie.
„Die Belastungsgrenze ist damit längst erreicht“, betonte Generalsekretärin Barbara Schmidt. Notwendige Investitionen zur Umsetzung der Energiewende gerieten unter Druck. Schmidt forderte die Regierung auf, die ihr entstehenden Kosten für den „Industriestrompreis“ durch „ausgabenseitige Einsparungen und Effizienzsteigerungen“ zu kompensieren.
Klaus Fischer
© 2026 Energie & Management GmbH
Donnerstag, 15.01.2026, 11:09 Uhr
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