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Enerige & Management > Österreich - Österreich: Regierung will Strom- und Gaspreise festsetzen können
Quelle: Pixabay / slon_pics
ÖSTERREICH:
Österreich: Regierung will Strom- und Gaspreise festsetzen können
Die bei der Klausur am 2. und 3. September beschlossene Preisfestsetzung dient der Inflationseindämmung. Ein privat finanzierter Standortfonds soll beim Ausbau der Energienetze helfen. 
 
Bei ihrer Klausur am 2. und 3. September in Wien kündigte Österreichs Bundesregierung eine Reihe von Maßnahmen zur Stimulierung der Wirtschaft an. Die Vorhaben hinsichtlich des Energiesektors waren teils bereits bekannt, etwa die „gesetzliche Verankerung des öffentlichen Interesses, um die Energiepreise zu reduzieren“ sowie die „Schaffung eines Energiekrisenmechanismus zur Verhinderung von exzessiven Preisanstiegen im Energiebereich“. Sie sollen, wie berichtet, mit dem kommenden Elektritzitätswirtschaftsgesetz (ElWG) eingeführt werden. 

Neu ist bei der staatlichen Preisgesetzgebung „die Aufnahme von Strom und Gas“. Für diese beiden Energieformen sollen künftig vom Konsumentenschutzministerium „volkswirtschaftlich gerechtfertigte Preise“ festgesetzt und ungewöhnlich hohe Preissteigerungen nachträglich untersagt werden können. Zurzeit sind derartige Eingriffe nur bei Fernwärme und Erdöl zulässig. Mit der Preisfestsetzung möchte die Regierung der Inflation entgegenwirken, die sich derzeit auf 4,1 Prozent beläuft. 

Ebenfalls neu ist die „Senkung des Ökostrombeitrags für alle Haushalte und Unternehmen ab 1. Jänner 2026“. Details dazu nannte die Regierung nicht. In den Jahren 2022 bis 2024 hatte sie den Ökostrombeitrag, einen Zuschlag zu den Netztarifen, auf Null gesetzt. 

Standortfonds für Netzausbau 

Zumindest seitens der Bundesregierung neu ist ferner die Ankündigung, über einen „Standortfonds“ verstärkt Privatkapital zur Finanzierung des Ausbaus der Energienetze und sonstiger wirtschaftlich wichtiger Infrastrukturen mobilisieren zu wollen. Allerdings wurden auch hierzu keine Details genannt. Einen solchen Fonds hatten zuvor bereits die Wirtschaftskammer, der Dachverband Erneuerbare Energie Österreich sowie die ehemalige Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne) vorgeschlagen. 

Bereits wieder vom Tisch ist die Ankündigung Bundeskanzler Christian Stockers von der konservativen Österreichischen Volkspartei (ÖVP), die rund 140 Stromnetzbetreiber in einer einheitlichen Verteilnetzgesellschaft zusammenzufassen.
Hinsichtlich der „kleinen“ Netzbetreiber wäre der ökonomische Nutzen kaum darstellbar. Die neun größten Verteilnetzbetreiber wiederum sind im Besitz der Bundesländer, die kein Interesse haben, sie in eine einzige Gesellschaft einzubringen. Derartige Pläne waren in der Vergangenheit immer wieder ventiliert und ebenso oft verworfen worden. 

Umstrittener „Verfahrensturbo“ 

Nicht neu ist die Ankündigung, Genehmigungsverfahren beschleunigen zu wollen. Wie berichtet, hatte die Regierung schon am 23. Juli einen sogenannten „Verfahrensturbo“ avisiert. Dieser umfasst das seit Januar 2023 in Diskussion befindliche Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz (EABG) sowie Novellen zum Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) und zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-G). 

Die AVG-Novelle ist noch bis 5. September in Begutachtung. Die Wirtschaftskammer äußerte sich in ihrer Stellungnahme grundsätzlich positiv. Sie sprach von einem „essenziellen Beitrag zur Belebung der Wirtschaft und Erhöhung der Standortattraktivität Österreichs“. Kritik kam von Umweltorganisationen, die eine „Aushöhlung von Parteienrechten und Umweltschutzstandards“ befürchten.
 

Klaus Fischer
© 2025 Energie & Management GmbH
Donnerstag, 04.09.2025, 10:34 Uhr

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