
Die Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ) ist bereit, das Paket um das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG-Paket) bei der
nächsten Plenarsitzung des Bundesparlaments zu beschließen. Das sagte der Energiesprecher der SPÖ, Alois Schroll, bei einer
Pressekonferenz am 16. Juni in Wien.
Ihm zufolge findet die Plenarsitzung vom 7. bis 9. Juli statt. Es handelt sich um das letzte ordentliche Plenum vor der Sommerpause.
Die Zustimmung der SPÖ oder der rechtsgerichteten FPÖ ist erforderlich, um das Gesetz mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit
in beiden Kammern des Bundesparlaments beschließen zu können.
Über eine solche Mehrheit verfügt die Regierungskoalition aus der konservativen Österreichischen Volkspartei (ÖVP) und den
Grünen nicht. Schroll ergänzte, in der Nacht auf den 16. Juni hätten intensive Verhandlungen zwischen Vertretern der Regierung
und der SPÖ stattgefunden. Für die kommenden Tage seien weitere Gespräche anberaumt. Ein „entscheidender Tag“ könne der 29.
Juni werden, an dem der Wirtschaftsausschuss des Nationalrats, der ersten Kammer des Parlaments, zusammentritt.
Schroll erläuterte auf Nachfrage der Redaktion, die Verhandlungen näherten sich möglicherweise dem Endspurt: „Wir machen ziemlich
Druck.“ Weiterhin bestehe die SPÖ auf ihren bekannten Forderungen. Sie verlangt die Deckelung des Ökostromförderbeitrags für
Haushalte mit 100 Euro pro Jahr, die Begrenzung der Gesamtkosten für die Ökostromsubventionen mit 1 Mrd. Euro pro Jahr im
Dreijahresdurchschnitt und die Ausarbeitung einer „Versorgungssicherheitsstrategie“.
Abgesehen von den mit der SPÖ zu klärenden Fragen seien sich die Regierungsparteien bei einigen Punkten des EAG-Pakets indessen
selbst noch nicht einig, fügte Schroll hinzu. Dies betreffe insbesondere die Behandlung grüner Gase wie Biomethan: „Das ist ja kein Geheimnis.“
Debatten mit der EU-Kommission
Überdies ist noch eine entscheidende Herausforderung zu bewältigen: die Genehmigung des EAG-Pakets durch die EU-Kommission.
Gespräche dazu sind parallel zu den Verhandlungen im österreichischen Bundesparlament im Gange.
Wie die Redaktion aus gut informierten Kreisen erfuhr, kritisiert die Kommission nicht zuletzt Folgendes: Die Empfänger der
Marktprämien für die Ökostromförderung und die Höhe dieser Prämien sollen ausschließlich für Photovoltaik- und kleine Biomasseanlagen
per Ausschreibung ermittelt werden. Nach Ansicht der Kommission ist nicht nachvollziehbar, wieso Ausschreibungen nicht für
sämtliche Ökostromtechnologien vorgesehen sind.
Für die Wind- und die Wasserkraft ist die Festlegung der Höhe der Marktprämien mittels Verordnung des Klima- und Energieministeriums
(BMK) geplant. Die Vergabe der Prämien erfolgt auf Antragstellung nach Maßgabe der verfügbaren Mittel.
Überdies gibt es dem Vernehmen nach atmosphärische Unstimmigkeiten. Schuld daran soll Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) sein.
Er hatte vor einigen Monaten einen Antrag auf Genehmigung von Beihilfen für Unternehmen im Zusammenhang mit der Covid-Pandemie
falsch gestellt. Die Beanstandung seitens der EU-Kommission quittierte er sinngemäß mit der Aussage, die Kommission solle
gefälligst mehr Flexibilität zeigen. Sein als „ungewöhnlich präpotent“ empfundenes Verhalten habe sich die Generaldirektion
Wettbewerb der EU-Kommission „sehr genau gemerkt“.
Mittwoch, 16.06.2021, 13:07 Uhr