
Quelle: E&M / Davina Spohn
STROMNETZ:
Österreich: Netzbetreiber plädieren für faire Kostenverteilung
Leistungsabhängige Tarife, die Begrenzung der Einspeiseleistung von PV-Anlagen sowie die Ausweitung der Wirkleistungsbegrenzung könnten helfen, den Anstieg der Netzkosten zu dämpfen.
Ohne Gegenmaßnahmen könnten die Netzkosten für die Stromkunden in Niederösterreich bis 2030 um mehr als 50 Prozent steigen. Mit entsprechenden Maßnahmen sei dagegen eine Begrenzung des Anstiegs auf etwa 20 Prozent möglich. Das berichtete der Geschäftsführer der Netz Niederösterreich, Werner Hengst, bei einem Hintergrundgespräch
des Forums Versorgungssicherheit, einer Initiative ostösterreichischer Netzbetreiber, am 8. Mai.
Inflationsbereinigt liegen die Tarife ihm zufolge zurzeit zwar auf dem Niveau zur Zeit des Beginns der Strommarktliberalisierung vor mehr als 20 Jahren, bei manchen Netzbetreibern sogar um etwa die Hälfte unter den seinerzeitigen Werten. Dennoch sorgten die Steigerungen mit Jahresbeginn 2025 allein aufgrund ihrer prozentuellen Höhe für mancherlei Verunsicherung.
Der Grund für die Anhebung der Netztarife durch die Regulierungsbehörde E-Control ist laut Hengst klar: Die Errichtung von Windkraft- und Photovoltaikanlagen erfolgt im Wesentlichen im Osten des Bundesgebiets und damit auch in Niederösterreich.
Im vergangenen Jahr stieg die Leistung der dort installierten PV-Anlagen um 416 MW auf 1.789 MW. Bei der Windkraft war eine Steigerung der Kapazität um 118 MW auf 1.974 MW zu verzeichnen. Ferner sind in Niederösterreich mehr als 30.000 Batteriespeicher mit einer Gesamtkapazität von über 200 MW am Netz.
Die Netzhöchstlast liegt dagegen bei lediglich 1.500 MW: „Das heißt, wir müssen unsere Netze ausbauen.“ Bis dato habe die Netz Niederösterreich rund eine Milliarde Euro in entsprechende Vorhaben investiert. Bis 2030 kämen weitere etwa 2,25 Milliarden Euro hinzu.
Wirkleistung begrenzen
Als dringend notwendig erachtet Hengst daher Instrumente, um die Kunden zu netzdienlichem Verhalten zu veranlassen und vor allem Einspeisespitzen zu vermeiden: „Derzeit bauen wir die Netze nicht gemäß dem Strombedarf der Kunden aus, sondern nach der Einspeiseleistung.“ Wünschenswert wären daher die seit Jahren diskutierten leistungsabhängigen Tarife, aber auch Anreize für die Kunden, ihre Batteriespeicher während der Mittagszeit zu beladen, wo die Stromeinspeisung von PV-Anlagen üblicherweise ihr Maximum erreicht.
Einmal mehr forderte Hengst ferner, den Netzbetreibern gesetzlich die Möglichkeit einzuräumen, die Einspeisung von PV-Anlagen auf 70 Prozent der Nennleistung zu begrenzen. Wie er betonte, würde dies die Einspeisemengen der einzelnen Anlagen lediglich um etwa 3 Prozent verringern: „Das wäre kaum merkbar.“ Grundsätzlich gehe es darum, zu gewährleisten, dass Kunden, die die Netze stärker beanspruchen, entsprechend mehr zur Kostendeckung beitragen. Eine solche Verteilung der tendenziell steigenden Belastungen sei letztlich auch eine Frage der Fairness.
Regulatorisch bereits vorgesehen ist die sogenannte „Wirkleistungsbegrenzung“ für Erzeugungsanlagen ab 4 kW Leistung. Wie ein Vertreter der Netz Oberösterreich der Redaktion auf Anfrage erläuterte, sind die Wechselrichter von PV-Anlagen meist mit Lastschaltgeräten ausgestattet. Diese ermöglichen es den Netzbetreibern, die Wechselrichter zu deaktivieren, wenn dies technisch notwendig ist, nicht zuletzt bei der neuerlichen Inbetriebnahme eines Leitungsstrangs nach einer Störung.
Mit der Deaktivierung wird verhindert, dass der Betreiber der Erzeugungsanlage Strom ins Netz einspeist. Ferner ist er gezwungen, den von ihm benötigten Strom über das Netz zu beziehen. Der so generierte vermehrte Strombedarf ist für die erneute Stabilisierung des Netzes erforderlich. Hilfreich wäre laut Hengst, die Möglichkeit der Wirkleistungsbegrenzung auf auf sämtliche Anlagen ab 800 W Kapazität auszuweiten: „Ausgenommen wären faktisch nur mehr Balkonkraftwerke.“
Einspeisung anpassen
Sorgen bereitet den Netzbetreibern Hengst zufolge weiters, dass manche Betreiber von PV-Anlagen deren Existenz nicht melden oder Strom mit höherer Leistung ins Netz einspeisen, als vertraglich festgelegt. Wer Letzteres tut, erhält von der Netz Niederösterreich in Bälde ein Schreiben mit dem Ersuchen, sein Verhalten zu ändern. Auf Anfrage der Redaktion konstatierte Hengst, meist sei den Anlagenbesitzern das Problem nicht bekannt. Er rechne im Wesentlichen mit konstruktiven Reaktionen.
Diese Hoffnung sei berechtigt, verlautete die Netz Oberösterreich gegenüber der Redaktion. Üblicherweise passe der Kunde respektive dessen Elektriker die Einstellung des Wechselrichters binnen drei Monaten entsprechend an, und die Sache sei erledigt. Wenn der Kunde dagegen uneinsichtig und die Netzsicherheit gefährdet sei, habe der Netzbetreiber das Recht, die betreffende Anlage abzuschalten. Und benötige jemand mehr Leistung als vereinbart, bemühten sich die Netzgesellschaften um entsprechende technische Lösungen.
Inflationsbereinigt liegen die Tarife ihm zufolge zurzeit zwar auf dem Niveau zur Zeit des Beginns der Strommarktliberalisierung vor mehr als 20 Jahren, bei manchen Netzbetreibern sogar um etwa die Hälfte unter den seinerzeitigen Werten. Dennoch sorgten die Steigerungen mit Jahresbeginn 2025 allein aufgrund ihrer prozentuellen Höhe für mancherlei Verunsicherung.
Der Grund für die Anhebung der Netztarife durch die Regulierungsbehörde E-Control ist laut Hengst klar: Die Errichtung von Windkraft- und Photovoltaikanlagen erfolgt im Wesentlichen im Osten des Bundesgebiets und damit auch in Niederösterreich.
Im vergangenen Jahr stieg die Leistung der dort installierten PV-Anlagen um 416 MW auf 1.789 MW. Bei der Windkraft war eine Steigerung der Kapazität um 118 MW auf 1.974 MW zu verzeichnen. Ferner sind in Niederösterreich mehr als 30.000 Batteriespeicher mit einer Gesamtkapazität von über 200 MW am Netz.
Die Netzhöchstlast liegt dagegen bei lediglich 1.500 MW: „Das heißt, wir müssen unsere Netze ausbauen.“ Bis dato habe die Netz Niederösterreich rund eine Milliarde Euro in entsprechende Vorhaben investiert. Bis 2030 kämen weitere etwa 2,25 Milliarden Euro hinzu.
Wirkleistung begrenzen
Als dringend notwendig erachtet Hengst daher Instrumente, um die Kunden zu netzdienlichem Verhalten zu veranlassen und vor allem Einspeisespitzen zu vermeiden: „Derzeit bauen wir die Netze nicht gemäß dem Strombedarf der Kunden aus, sondern nach der Einspeiseleistung.“ Wünschenswert wären daher die seit Jahren diskutierten leistungsabhängigen Tarife, aber auch Anreize für die Kunden, ihre Batteriespeicher während der Mittagszeit zu beladen, wo die Stromeinspeisung von PV-Anlagen üblicherweise ihr Maximum erreicht.
Einmal mehr forderte Hengst ferner, den Netzbetreibern gesetzlich die Möglichkeit einzuräumen, die Einspeisung von PV-Anlagen auf 70 Prozent der Nennleistung zu begrenzen. Wie er betonte, würde dies die Einspeisemengen der einzelnen Anlagen lediglich um etwa 3 Prozent verringern: „Das wäre kaum merkbar.“ Grundsätzlich gehe es darum, zu gewährleisten, dass Kunden, die die Netze stärker beanspruchen, entsprechend mehr zur Kostendeckung beitragen. Eine solche Verteilung der tendenziell steigenden Belastungen sei letztlich auch eine Frage der Fairness.
Regulatorisch bereits vorgesehen ist die sogenannte „Wirkleistungsbegrenzung“ für Erzeugungsanlagen ab 4 kW Leistung. Wie ein Vertreter der Netz Oberösterreich der Redaktion auf Anfrage erläuterte, sind die Wechselrichter von PV-Anlagen meist mit Lastschaltgeräten ausgestattet. Diese ermöglichen es den Netzbetreibern, die Wechselrichter zu deaktivieren, wenn dies technisch notwendig ist, nicht zuletzt bei der neuerlichen Inbetriebnahme eines Leitungsstrangs nach einer Störung.
Mit der Deaktivierung wird verhindert, dass der Betreiber der Erzeugungsanlage Strom ins Netz einspeist. Ferner ist er gezwungen, den von ihm benötigten Strom über das Netz zu beziehen. Der so generierte vermehrte Strombedarf ist für die erneute Stabilisierung des Netzes erforderlich. Hilfreich wäre laut Hengst, die Möglichkeit der Wirkleistungsbegrenzung auf auf sämtliche Anlagen ab 800 W Kapazität auszuweiten: „Ausgenommen wären faktisch nur mehr Balkonkraftwerke.“
Einspeisung anpassen
Sorgen bereitet den Netzbetreibern Hengst zufolge weiters, dass manche Betreiber von PV-Anlagen deren Existenz nicht melden oder Strom mit höherer Leistung ins Netz einspeisen, als vertraglich festgelegt. Wer Letzteres tut, erhält von der Netz Niederösterreich in Bälde ein Schreiben mit dem Ersuchen, sein Verhalten zu ändern. Auf Anfrage der Redaktion konstatierte Hengst, meist sei den Anlagenbesitzern das Problem nicht bekannt. Er rechne im Wesentlichen mit konstruktiven Reaktionen.
Diese Hoffnung sei berechtigt, verlautete die Netz Oberösterreich gegenüber der Redaktion. Üblicherweise passe der Kunde respektive dessen Elektriker die Einstellung des Wechselrichters binnen drei Monaten entsprechend an, und die Sache sei erledigt. Wenn der Kunde dagegen uneinsichtig und die Netzsicherheit gefährdet sei, habe der Netzbetreiber das Recht, die betreffende Anlage abzuschalten. Und benötige jemand mehr Leistung als vereinbart, bemühten sich die Netzgesellschaften um entsprechende technische Lösungen.
Klaus Fischer
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Donnerstag, 08.05.2025, 13:49 Uhr
Donnerstag, 08.05.2025, 13:49 Uhr
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