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RECHT:
Österreich: EVN reagiert gelassen auf Verbandsklage
Der niederösterreichische Stromkonzern nimmt einen Rechtsschritt des Verbraucherschutzvereins (VSV) zur Kenntnis. Der Verein ist seit Dezember 2024 zu Verbandsklagen berechtigt.
Gelassen reagiert der niederösterreichische Energiekonzern EVN auf eine Verbandsklage, die der Verbraucherschutzverein (VSV)
wegen angeblich unzulässiger Preiserhöhungen im Herbst 2022 laut einer Aussendung vom 6. Februar 2025 einbrachte. Der VSV will damit die Verjährung eventueller Rückzahlungsansprüche verhindern.
Laut dem Verein kündigte der Energiekonzern EVN Mitte August 2022 Preisänderungen für Strom und Gas an, stellte jedoch nicht klar, dass damit bevorstehende Preiserhöhungen gemeint waren. In der Folge seien die Arbeitspreise „exorbitant - zum Teil um bis zu 150 Prozent“ angehoben worden. Dies sei jedoch den Kunden nicht mehr ausdrücklich angekündigt worden. Auch die monatlichen Teilbeträge habe die EVN nicht erhöht. In der Folge sei es bei „vielen Kunden“ zu außerordentlich hohen Nachzahlungen gekommen. „Hätte die EVN − wie gesetzlich und vertraglich verpflichtet − informiert, hätten die Kunden ihre Verträge kündigen und zu billigeren Anbietern wechseln können“, behauptet der VSV in seiner Aussendung.
Die EVN teilte der Redaktion mit, der VSV habe in dieser Angelegenheit mehrfach rechtliche Schritte angekündigt, zuletzt am 24. Januar: „Es ist nichts neu daran, das geht jetzt schon seit 2023 so.“ Tatsache ist, dass die EVN ihre Strom- und Gaspreise für Kleinkunden seit Herbst 2022 mehrfach senkte. Um Rechtssicherheit zu erhalten, mussten die Kunden den entsprechenden Angeboten ausdrücklich zustimmen. Diese Vorgangsweise wählen österreichische Energieunternehmen mittlerweile häufig. Wegen unklarer Formulierungen im Elektrizitätsrecht bieten sie den Kunden zunehmend befristete Verträge an, die ausdrücklich angenommen werden müssen.
Zu den Hintergründen des Schritts des VSV gehört auch: Seit Anfang Dezember 2024 ist dieser nach jahrelangem Bemühen berechtigt, Verbandsklagen zu führen, und nutzt diese Möglichkeit. Am 21. Dezember vergangenen Jahres etwa forderte er die Energie Klagenfurt dazu auf, wegen einer angeblich unzulässigen Erhöhung des Grundpreises für Strom, Rückzahlungen an die betroffenen Kunden zu leisten. Für den Fall der Nichterfüllung seines Begehrens kündigte er sinngemäß eine Verbandsklage an. Am 24. Januar wiederum stellte er Rückzahlungsaufforderungen an die EVN und den Verbund, ebenfalls mit der Warnung vor möglichen Verbandsklagen.
Laut dem Verein kündigte der Energiekonzern EVN Mitte August 2022 Preisänderungen für Strom und Gas an, stellte jedoch nicht klar, dass damit bevorstehende Preiserhöhungen gemeint waren. In der Folge seien die Arbeitspreise „exorbitant - zum Teil um bis zu 150 Prozent“ angehoben worden. Dies sei jedoch den Kunden nicht mehr ausdrücklich angekündigt worden. Auch die monatlichen Teilbeträge habe die EVN nicht erhöht. In der Folge sei es bei „vielen Kunden“ zu außerordentlich hohen Nachzahlungen gekommen. „Hätte die EVN − wie gesetzlich und vertraglich verpflichtet − informiert, hätten die Kunden ihre Verträge kündigen und zu billigeren Anbietern wechseln können“, behauptet der VSV in seiner Aussendung.
Die EVN teilte der Redaktion mit, der VSV habe in dieser Angelegenheit mehrfach rechtliche Schritte angekündigt, zuletzt am 24. Januar: „Es ist nichts neu daran, das geht jetzt schon seit 2023 so.“ Tatsache ist, dass die EVN ihre Strom- und Gaspreise für Kleinkunden seit Herbst 2022 mehrfach senkte. Um Rechtssicherheit zu erhalten, mussten die Kunden den entsprechenden Angeboten ausdrücklich zustimmen. Diese Vorgangsweise wählen österreichische Energieunternehmen mittlerweile häufig. Wegen unklarer Formulierungen im Elektrizitätsrecht bieten sie den Kunden zunehmend befristete Verträge an, die ausdrücklich angenommen werden müssen.
Zu den Hintergründen des Schritts des VSV gehört auch: Seit Anfang Dezember 2024 ist dieser nach jahrelangem Bemühen berechtigt, Verbandsklagen zu führen, und nutzt diese Möglichkeit. Am 21. Dezember vergangenen Jahres etwa forderte er die Energie Klagenfurt dazu auf, wegen einer angeblich unzulässigen Erhöhung des Grundpreises für Strom, Rückzahlungen an die betroffenen Kunden zu leisten. Für den Fall der Nichterfüllung seines Begehrens kündigte er sinngemäß eine Verbandsklage an. Am 24. Januar wiederum stellte er Rückzahlungsaufforderungen an die EVN und den Verbund, ebenfalls mit der Warnung vor möglichen Verbandsklagen.
Klaus Fischer
© 2025 Energie & Management GmbH
Donnerstag, 06.02.2025, 11:48 Uhr
Donnerstag, 06.02.2025, 11:48 Uhr
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