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ÖSTERREICH:
Ökostrom-Ausbauziel kaum erreichbar
Laut dem Evaluierungsbericht des Energieministeriums zum Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz ist die Zielerreichung wegen ungünstiger Rahmenbedingungen unwahrscheinlich.
Mit anderthalb Monaten Verzögerung übermittelte Österreichs scheidende Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne) dem Bundesparlament
am 19. Februar den sogenannten „EAG-Evaluierungsbericht“ hinsichtlich der Ökostromförderung. Laut den Bestimmungen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes
(EAG) war dieser erstmals im Dezember 2024 und damit drei Jahre nach Inkrafttreten des EAG vorzulegen. Künftig hat seine Vorlage
alle fünf Jahre zu erfolgen.
Das EAG sieht vor, die Ökostromproduktion bis 2030 um insgesamt 27 Milliarden kWh pro Jahr zu steigern. Laut dem Bericht wird das Ausbauziel voraussichtlich aber nur bei der Photovoltaik erreicht, bei der Wind- und der Wasserkraft dagegen nicht. Unsicherheiten bestehen bezüglich der Biomasse. Insgesamt ist die angestrebte bilanziell vollständige Deckung des österreichischen Strombedarfs mit erneuerbaren Energien im Zieljahr damit unwahrscheinlich.
Fördermittel deutlich unterhalb der gesetzlichen Obergrenze
Der Grund dafür sei aber nicht die auf Investitionsförderungen und flexiblen Marktprämien basierende Subventionssystematik des EAG, heißt es in dem Bericht: Das Gesetz bilde „eine notwendige, aber keine hinreichende Voraussetzung für die Erreichung der Ziele“. Erforderlich für diese sei nicht zuletzt der möglichst rasche Beschluss weiterer Bestimmungen, insbesondere des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG) und des Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetzes (EABG). Wie mehrfach berichtet, fordern die E-Wirtschaft sowie die Ökoenergie-Verbände seit Monaten vehement entsprechende Entscheidungen im Bundesparlament.
Die auf Basis des EAG vergebenen Fördermittel beliefen sich im Durchschnitt der Jahre 2022 bis 2024 übrigens auf rund 527,9 Millionen Euro. Sie lagen damit deutlich unter der gesetzlich vorgegebenen jährlichen Obergrenze von 1 Milliarde Euro.
PV als „Erfolgsgeschichte“
Zu den einzelnen Technologien hält der Bericht fest, der Ausbau der Photovoltaik (PV) sei eine „Erfolgsgeschichte“. Voraussichtlich werde das Ziel, die Stromproduktion mit PV-Anlagen bis 2030 auf rund 11 Milliarden kWh zu steigern, erreicht. Dies würde einer Vervier- bis Versechsfachung entsprechen. Für möglich gilt sogar ein Übertreffen um bis zu 5,3 Milliarden kWh.
Nicht zu unterschätzen für die Errichtungen war das mit 1. Januar 2024 erfolgte Senken der Umsatzsteuer für Anlagen bis 35 kW auf 0 Prozent, heißt es in dem Bericht. Diese Maßnahme sei „bei vergleichbarem Förderausmaß“ für die Projektanten „wesentlich einfacher zu handhaben“ als das EAG-Regime und sollte daher beibehalten werden.
Probleme mit Wasser und Wind
Im Bereich der Wasserkraft dagegen erscheint die angestebte Produktionssteigerung um 5 Milliarden kWh bis 2030 unwahrscheinlich. Für realistisch gehalten werden rund 4 bis 4,5 Milliarden kWh bis etwa 2033. Verzögernd wirken neben der Dauer der Genehmigungsverfahren „die fehlenden wirtschaftlich erschließbaren Potenziale und die Reduktion der Stromproduktion durch vorgeschriebene ökologische Maßnahmen“, etwa aufgrund der Wasserrahmenrichtlinie der EU. Auch endet in den kommenden Jahren die wasserrechtliche Genehmigung vieler Kraftwerke. Laut dem Bericht gilt es daher, zu prüfen, wie ein Fördersystem zu gestalten ist, um den Bestand der Anlagen zu sichern. Grundsätzlich sei bei Wasserkraftprojekten Revitalisierungen der Vorzug vor Neubauten zu geben.
Die Windkraft ist dem Bericht zufolge wesentlich für die Versorgung Österreichs mit Strom aus erneuerbaren Energien, weil der Großteil ihrer Produktion im Winterhalbjahr anfällt. Saisonal gesehen, kann sie somit die primär im Sommerhalbjahr erfolgende Stromerzeugung von Wasserkraftwerken und Solaranlagen ergänzen. Unter den bestehenden Bedingungen ist die geplante Produktionssteigerung um 10 Milliarden kWh auf 17 Milliarden kWh indessen „unwahrscheinlich“. Zu rechnen sei mit einer Lücke von etwa 5,4 Milliarden kWh, was mehr als der Hälfte des angestrebten Ausbaus entspräche. Besonders hinderlich für die Errichtung von Windkraftanlagen sind laut dem Bericht „die fehlende Zonierung von Flächen auf Bundesländerebene, langwierige Genehmigungsverfahren und Verzögerungen durch Einspruchsverfahren sowie begrenzte Kapazitäten in den Umspannwerken des Übertragungsnetzes“.
Im Bereich Biomasse muss die Stromerzeugung dem Bericht zufolge bis 2030 um rund 1 Milliarde kWh pro Jahr gesteigert werden, was grundsätzlich möglich sei: „Hierbei spielen allerdings nicht nur das EAG, sondern auch weitere Förderungen auf Basis anderer Gesetze eine Rolle, etwa die Umweltförderung im Inland.“
In den vergangenen etwa 2,5 Jahren seien auf Basis des EAG Förderzusagen für Biomasseanlagen mit einer jährlichen Stromerzeugung von etwa 350 Millionen kWh ergangen. Bei Fortsetzung dieser Entwicklung könne das Ziel für 2030 erreicht werden. Als garantiert erachte das die Bioenergieszene aber nicht: Sie sei unsicher, ob weiter Förderanträge im bisherigen Ausmaß gestellt würden.
Der Bericht ist auf der Website des Parlaments verfügbar.
Das EAG sieht vor, die Ökostromproduktion bis 2030 um insgesamt 27 Milliarden kWh pro Jahr zu steigern. Laut dem Bericht wird das Ausbauziel voraussichtlich aber nur bei der Photovoltaik erreicht, bei der Wind- und der Wasserkraft dagegen nicht. Unsicherheiten bestehen bezüglich der Biomasse. Insgesamt ist die angestrebte bilanziell vollständige Deckung des österreichischen Strombedarfs mit erneuerbaren Energien im Zieljahr damit unwahrscheinlich.
Fördermittel deutlich unterhalb der gesetzlichen Obergrenze
Der Grund dafür sei aber nicht die auf Investitionsförderungen und flexiblen Marktprämien basierende Subventionssystematik des EAG, heißt es in dem Bericht: Das Gesetz bilde „eine notwendige, aber keine hinreichende Voraussetzung für die Erreichung der Ziele“. Erforderlich für diese sei nicht zuletzt der möglichst rasche Beschluss weiterer Bestimmungen, insbesondere des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG) und des Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetzes (EABG). Wie mehrfach berichtet, fordern die E-Wirtschaft sowie die Ökoenergie-Verbände seit Monaten vehement entsprechende Entscheidungen im Bundesparlament.
Die auf Basis des EAG vergebenen Fördermittel beliefen sich im Durchschnitt der Jahre 2022 bis 2024 übrigens auf rund 527,9 Millionen Euro. Sie lagen damit deutlich unter der gesetzlich vorgegebenen jährlichen Obergrenze von 1 Milliarde Euro.
PV als „Erfolgsgeschichte“
Zu den einzelnen Technologien hält der Bericht fest, der Ausbau der Photovoltaik (PV) sei eine „Erfolgsgeschichte“. Voraussichtlich werde das Ziel, die Stromproduktion mit PV-Anlagen bis 2030 auf rund 11 Milliarden kWh zu steigern, erreicht. Dies würde einer Vervier- bis Versechsfachung entsprechen. Für möglich gilt sogar ein Übertreffen um bis zu 5,3 Milliarden kWh.
Nicht zu unterschätzen für die Errichtungen war das mit 1. Januar 2024 erfolgte Senken der Umsatzsteuer für Anlagen bis 35 kW auf 0 Prozent, heißt es in dem Bericht. Diese Maßnahme sei „bei vergleichbarem Förderausmaß“ für die Projektanten „wesentlich einfacher zu handhaben“ als das EAG-Regime und sollte daher beibehalten werden.
Probleme mit Wasser und Wind
Im Bereich der Wasserkraft dagegen erscheint die angestebte Produktionssteigerung um 5 Milliarden kWh bis 2030 unwahrscheinlich. Für realistisch gehalten werden rund 4 bis 4,5 Milliarden kWh bis etwa 2033. Verzögernd wirken neben der Dauer der Genehmigungsverfahren „die fehlenden wirtschaftlich erschließbaren Potenziale und die Reduktion der Stromproduktion durch vorgeschriebene ökologische Maßnahmen“, etwa aufgrund der Wasserrahmenrichtlinie der EU. Auch endet in den kommenden Jahren die wasserrechtliche Genehmigung vieler Kraftwerke. Laut dem Bericht gilt es daher, zu prüfen, wie ein Fördersystem zu gestalten ist, um den Bestand der Anlagen zu sichern. Grundsätzlich sei bei Wasserkraftprojekten Revitalisierungen der Vorzug vor Neubauten zu geben.
Die Windkraft ist dem Bericht zufolge wesentlich für die Versorgung Österreichs mit Strom aus erneuerbaren Energien, weil der Großteil ihrer Produktion im Winterhalbjahr anfällt. Saisonal gesehen, kann sie somit die primär im Sommerhalbjahr erfolgende Stromerzeugung von Wasserkraftwerken und Solaranlagen ergänzen. Unter den bestehenden Bedingungen ist die geplante Produktionssteigerung um 10 Milliarden kWh auf 17 Milliarden kWh indessen „unwahrscheinlich“. Zu rechnen sei mit einer Lücke von etwa 5,4 Milliarden kWh, was mehr als der Hälfte des angestrebten Ausbaus entspräche. Besonders hinderlich für die Errichtung von Windkraftanlagen sind laut dem Bericht „die fehlende Zonierung von Flächen auf Bundesländerebene, langwierige Genehmigungsverfahren und Verzögerungen durch Einspruchsverfahren sowie begrenzte Kapazitäten in den Umspannwerken des Übertragungsnetzes“.
Im Bereich Biomasse muss die Stromerzeugung dem Bericht zufolge bis 2030 um rund 1 Milliarde kWh pro Jahr gesteigert werden, was grundsätzlich möglich sei: „Hierbei spielen allerdings nicht nur das EAG, sondern auch weitere Förderungen auf Basis anderer Gesetze eine Rolle, etwa die Umweltförderung im Inland.“
In den vergangenen etwa 2,5 Jahren seien auf Basis des EAG Förderzusagen für Biomasseanlagen mit einer jährlichen Stromerzeugung von etwa 350 Millionen kWh ergangen. Bei Fortsetzung dieser Entwicklung könne das Ziel für 2030 erreicht werden. Als garantiert erachte das die Bioenergieszene aber nicht: Sie sei unsicher, ob weiter Förderanträge im bisherigen Ausmaß gestellt würden.
Der Bericht ist auf der Website des Parlaments verfügbar.
Klaus Fischer
© 2025 Energie & Management GmbH
Donnerstag, 20.02.2025, 12:07 Uhr
Donnerstag, 20.02.2025, 12:07 Uhr
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