REGENERATIVE:
Öko-Pflicht für baden-württembergische Neubauten
In Baden-Württemberg greift zum 1. April erstmals das im November 2007 beschlossene Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie bei der Heizung und Warmwasserbereitung in Neubauten.
Bei Wohngebäuden, für die ab Anfang April das Genehmigungsverfahren eingeleitet wird, muss der Wärmebedarf künftig zu mindestens
20 Prozent mit erneuerbaren Energien gedeckt werden. Das Gesetz sieht nach Angaben des baden-württembergischen Umweltministerium
darüber hinaus vor, dass die Verpflichtung ersatzweise durch Wärmeschutzmaßnahmen erfüllt werden kann. Demnach genüge es auch,...
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Dienstag, 01.04.2008, 10:30 Uhr
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