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Enerige & Management > Politik - Novelle im Baugesetzbuch soll Biogas nicht ausbremsen
Quelle: Shutterstock / Natascha Kaukorat
POLITIK:
Novelle im Baugesetzbuch soll Biogas nicht ausbremsen
In seiner Stellungnahme zur Baugesetzbuch-Reform drängt das Hauptstadtbüro Biogas auf Korrekturen. Derweil befürchtet Thüringen bei einem Weiter-so das Ende von Biogas im Freistaat.
 
Am 16. August endete die Frist zur Stellungnahme zum Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung“ und somit einer Novelle des Baugesetzbuches (BauGB). Die Verbände im Hauptstadtbüro Bioenergie fordern in ihrer Einschätzung Korrekturen. Andernfalls könne Gas aus Biomasse nicht für umweltfreundliche Heizungen eingesetzt werden, obwohl die Regierung dies unterstützt.

Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros kommentierte bei grundsätzlichem Ja zur Novelle: „Die Sonderregelungen für Biogas, die jüngst mit dem Wärmeplanungsgesetz erfreulicherweise eingeführt wurden, sind aufgrund einiger Details leider nicht geeignet, die Regelungsintention umzusetzen.“ Aktuell könnten diese von der Branche größtenteils schlicht nicht in Anspruch genommen werden, mahnte Rostek.

Satelliten-BHKW besonders eingeschränkt

Durch das Wärmeplanungsgesetz bereits umgesetzte Änderungen im Baugesetzbuch sollen den Einsatz von Reststoffen, den Zusammenschluss kleinerer Biogasanlagen zu einer gemeinsamen Gasaufbereitung sowie eine von der Biogaserzeugung abgesetzte Stromerzeugung mit Wärmeauskopplung (sogenanntes Satelliten-Blockheizkraftwerk) im Außenbereich eigentlich erleichtern.

Gleichzeitig dürfen aber laut der Novelle Betreiber von Biogasanlagen, die die Regelungen in Anspruch genommen haben, deren Höhe und Grundfläche kaum noch erweitern. „Damit wird diesen Anlagen aber jeglicher Spielraum genommen, um auf sich ändernde energiepolitische Zielsetzungen, Märkte oder technologische Innovationen zu reagieren“, kritisierte Rostek.

Besonders dringend müssten laut Hauptstadtbüro die Regelung zu den Satelliten-BHKW überarbeitet werden. Denn derzeit muss ein BHKW im „räumlich-funktionalen Zusammenhang“ mit der Biogasanlage stehen, damit die Regelung überhaupt in Anspruch genommen werden kann. „Allerdings stehen Satelliten-BHKW eben gerade nicht an der Biogasanlage, sondern davon abgesetzt am Wärmeabnehmer“, fasste Rostek das Problem zusammen.

Darüber hinaus würde es sich laut Rostek empfehlen, weitere Änderungen im BauGB vorzunehmen, um das volle energie- und klimapolitische Potenzial auszuschöpfen:
  • So sollten Wärmespeicher mit einem baurechtlichen Privileg an Satelliten-BHKW errichtet werden dürfen, damit sich die Stromerzeugung vom Wärmebedarf der Verbraucher zeitlich entkoppeln lässt.
  • Zum anderen wäre es für eine effizientere Clusterung mehrerer Biogasanlagen zu einer zentralen Biomethan-Aufbereitungsanlage sinnvoll, auch Biogas aus Anlagen zuzulassen, die nicht privilegiert im Außenbereich errichtet wurden, schloss Rostek.
Der Kassandraruf aus Thüringen

Derweil warnt Thüringen vor dem Aus aller Biogasanlagen, die ein Fünftel des Ökostroms im Freistaat liefern. Ein Großteil der Anlagen dort fällt nach und nach aus der auf gut 20 Jahre begrenzten Ökostrom-Förderung. Den wichtigen Energieerzeugern. Das ist für Thüringens Energieminister Bernhard Stengel (Grüne) nicht hinnehmbar.

Stengele verlangte von seinem Parteikollegen, Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, allgemein Förder-Verbesserungen: „Ohne Biogas werden wir die Energiewende nicht schaffen, sowohl auf dem Strom- als auch auf dem Wärmesektor.“

Nach Angaben seines Ministeriums werden im Freistaat fast 400 Blockheizkraftwerke mit Biogas betrieben. Einige Anlagen seien zudem an Nahwärmenetze angeschlossen und bildeten somit einen wichtigen Baustein für die regionale Wärmeversorgung - gerade in ländlichen Gebieten.

Oft technische Nachrüstung nötig

Das Problem: Ein Großteil der Biogasanlagen wurde in den Jahren 2004 bis 2009 errichtet. Sie fallen damit schrittweise aus der Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und bekommen dann keine gesetzlich geregelte Vergütung mehr. Hinzu kommt, dass für ihren Weiterbetrieb oftmals technische Nachrüstungen nötig sind. Auch andere Investitionen fallen an. Es gehe darum, zumindest den Anlagenbestand zu sichern, so der Minister.

Der Anteil von Reststoffen wie Gülle, Bioabfall und Mist als Substrat in der Bioenergienutzung liegt laut Ministerium in Thüringen bei etwa 70 Prozent. Damit stehe Bioenergie nicht in Flächenkonkurrenz etwa zur Nahrungsmittelerzeugung, sondern sei Teil einer landwirtschaftlichen Kreislaufwirtschaft. Zudem dienten sie einer Reihe von Agrarbetrieben als zweites wirtschaftliches Standbein.

Laut dem Fachverband Biogas sind die Prämien für den flexiblen Betrieb von Bioenergieanlagen (Flexibilitätsbonus) nicht ausreichend und die Ausschreibungsvolumina für Bioenergieanlagen zu gering.

Die Änderungsempfehlungen zur BauGB-Novelle  stehen im Internet bereit.
 

Susanne Harmsen / dpa
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Freitag, 16.08.2024, 15:30 Uhr

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