
Quelle: Pixabay / Sang Hyun Cho
RECHT:
Nord Stream legt Berufung gegen Konto-Urteil ein
Der Rechtsstreit um gekündigte Konten der Nord Stream 2 AG bei der Sparkasse Vorpommern geht nach einem Urteil in die nächste Instanz.
Die hoch verschuldeten Projektgesellschaft der deutsch-russischen Pipeline Nord Stream 2 hat nach Angaben des Oberlandesgerichts
Rostock Berufung gegen ein im Februar ergangenes Urteil des Landgerichtes Stralsund eingelegt. Damit wehrt sich das Unternehmen
gegen eine Kündigung von Bankkonten bei der Sparkasse Vorpommern. Das Landgericht hatte die Kündigung in einem Urteil als
rechtens gewertet und Anträge des Unternehmens auf Erlass einer einstweiligen Verfügung abgelehnt.
Die Berufung der Nord Stream 2 AG sei am 3. März eingegangen, teilte das zuständige Oberlandesgericht Rostock mit. Bis zu einem Verfahren könnte es dauern. Die Frist zur Begründung der Berufung endet erst am 10. April.
Das Stralsunder Landgericht hatte seine Entscheidung vom 10. Februar damit begründet, dass der Sparkasse die Fortführung der Kontobeziehungen auch unter Berücksichtigung der Interessen der Nord Stream 2 AG nicht mehr zuzumuten sei. Denn der Sparkasse könnten Sekundärsanktionen nach US-amerikanischem Recht drohen, falls das Vertragsverhältnis fortgesetzt werde. Die Konten seien daher wirksam zum 10. Januar 2025 gekündigt worden.
Die Nord Stream 2 AG ist eine Tochter des russischen Gazprom-Konzerns. Sie hatte bei der Bank ein Konto eröffnet, damit ihr der Bund nicht verbaute Röhren abkaufen kann. Die Segmente wurden für die Anbindungspipeline des Rügener Terminals für Flüssigerdgas (LNG) verwendet. Die fertige Pipeline war nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine nie zum Gasimport genutzt worden. Einer der beiden Röhrenstränge wurde bei einem Anschlag Anfang September 2022 stark beschädigt.
Die Berufung der Nord Stream 2 AG sei am 3. März eingegangen, teilte das zuständige Oberlandesgericht Rostock mit. Bis zu einem Verfahren könnte es dauern. Die Frist zur Begründung der Berufung endet erst am 10. April.
Das Stralsunder Landgericht hatte seine Entscheidung vom 10. Februar damit begründet, dass der Sparkasse die Fortführung der Kontobeziehungen auch unter Berücksichtigung der Interessen der Nord Stream 2 AG nicht mehr zuzumuten sei. Denn der Sparkasse könnten Sekundärsanktionen nach US-amerikanischem Recht drohen, falls das Vertragsverhältnis fortgesetzt werde. Die Konten seien daher wirksam zum 10. Januar 2025 gekündigt worden.
Die Nord Stream 2 AG ist eine Tochter des russischen Gazprom-Konzerns. Sie hatte bei der Bank ein Konto eröffnet, damit ihr der Bund nicht verbaute Röhren abkaufen kann. Die Segmente wurden für die Anbindungspipeline des Rügener Terminals für Flüssigerdgas (LNG) verwendet. Die fertige Pipeline war nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine nie zum Gasimport genutzt worden. Einer der beiden Röhrenstränge wurde bei einem Anschlag Anfang September 2022 stark beschädigt.
dpa
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Dienstag, 04.03.2025, 16:43 Uhr
Dienstag, 04.03.2025, 16:43 Uhr
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