• Gas schwimmt gegen den Strom
  • Energie senkt überraschend Herstellerpreise
  • Tschechien feiert zweite Unabhängigkeit vom Kreml
  • Klimabewegung verliert Wolf von Fabeck
  • Vattenfall verteuert Berliner Strom-Grundversorgung
  • Messstellenbetreiber darf seinen Zählerschrank verwenden
  • Erkrath verlässt Gründertrio der Neander Energie
  • Pannen-Park geht unter neuer Regie probeweise wieder ans Netz
  • Verspätete Abrechnung verstößt gegen Wettbewerbsrecht
  • Leine-Energie sichert Belieferung von Liegenschaften in Niedersachsen
Enerige & Management > Vertrieb - Neuregelung rüttelt am Ökostrom-Anteil der Versorger
Bild: Shutterstock, REDPIXELPL
VERTRIEB:
Neuregelung rüttelt am Ökostrom-Anteil der Versorger
Laut eines Gutachtens des Hamburg Instituts wird sich durch eine neue Gesetzgebung der Anteil von erneuerbaren Energien am Strommix bei einigen Unternehmen erheblich verringern.
 
Im Mai soll im Bundestag ein neues Gesetz verabschiedet werden, das unter anderem die Kennzeichnung von Strom neu regeln soll. Dabei sollen die Energieunternehmen auf den Kundenrechnungen und ihren Internetseiten genau ausweisen, aus welchen Quellen der Strom stammt.

Das Hamburg Institut hat die Auswirkungen der neuen Regelung mit der aktuellen Stromkennzeichnungspflicht verglichen. Das Ergebnis: „Der Ökostrom-Anteil im Strommix deutscher Versorger ist um bis zu 58 % geringer als offiziell angegeben“, teilte das Energieunternehmen Lichtblick mit, von dem das Gutachten in Auftrag gegeben wurde.

Das Institut hat untersucht, wie sich der Unternehmens-Strommix von 30 Unternehmen durch die Neureglung ändert. Danach weist beispielsweise der Eon-Konzern nach der jetzigen Reglung einen Ökostrom-Anteil von 56 % aus – nach der Reform läge der Anteil aus erneuerbaren Energiequellen bei nur 7 %. „Bei EnBW fällt der Ökostrom-Anteil von 65 auf 13 %, bei Vattenfall von 66 auf 15 % und bei EWE von 51 auf 11 %“, heißt es weiter.

Allerdings bezieht sich die Neuerung nur auf den Strommix, der den gesamten Stromeinkauf eines Versorgers abbildet. Bei den Angaben zu einzelnen Stromtarifen behalte der Gesetzgeber die alte Regelung bei, heißt es abschließend.

Die Auswertung des Hamburg-Instituts kann im Internet heruntergeladen  werden 

 
Ein Auszug über die Veränderungen des Strommixes bei den Unternehmen
Bild: Lichtblick
 

Stefan Sagmeister
Chefredakteur
+49 (0) 8152 9311 33
eMail
facebook
© 2025 Energie & Management GmbH
Montag, 03.05.2021, 16:28 Uhr

Mehr zum Thema