• EU-Klimabeirat rät zum Ankurbeln von CO2-Entnahmen
  • Pilotprojekt für lokale Energiegemeinschaft in Oberfranken gestartet
  • Deutlich höhere Day-ahead-Preise zu erwarten
  • EnBW: Landkreise stimmen für Milliarden-Spritze
  • Lex Sauerland: Erste Klagen gegen Zeitspiel der Behörden
  • RWE plant Vermarktung weiterer Kapazitäten
  • Gebündelte Kräfte für den digitalen Netzausbau
  • 100 Millionen Euro für Wasserstoff im Ländle
  • Wasserkraft für Rolls-Royce
  • Umfrage unter Energieunternehmern zeigt Verunsicherung
Enerige & Management > Elektrofahrzeuge - Neues Förderprogramm für Ladeinfrastruktur
Bild: Jonas Rosenberger
ELEKTROFAHRZEUGE:
Neues Förderprogramm für Ladeinfrastruktur
Ein neues Förderprogramm für Ladestationen an „attraktiven Zielorten des Alltags“ hat das Bundesverkehrsministerium aufgelegt.
 
Im Rahmen des neuen Ladeinfrastruktur-Förderprogramms können kleine und mittlere Unternehmen (KMU), kleine Stadtwerke und kommunale Gebietskörperschaften sowie Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes vom 12. April bis 31. Dezember 2021 Anträge zur Förderung des Aufbaus von Ladeinfrastruktur einreichen.

Das Ziel des Programms ist es, den Aufbau von Ladestationen an attraktiven Zielorten des Alltags zu beschleunigen. Damit sind zum Beispiel Supermärkte, Hotels, Restaurants oder kommunale Einrichtungen wie etwa Schwimmbäder gemeint.

Die Förderung hat ein Volumen von 300 Millionen Euro, deckt bis zu 80 % der Investitionskosten und ist als schnelle Hilfe für KMU gedacht. So erhalten etwa die durch die Pandemie besonders betroffenen Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes durch das Programm die Möglichkeit, einen Ladepunkt aufzustellen und so ihre Kundenakzeptanz zu steigern. Auch kommunale Unternehmen wie Ver- und Entsorger könnten von der Förderung profitieren und dem Thema Ladeinfrastrukturaufbau mehr Relevanz verleihen.

Bei den Anträgen zählt Schnelligkeit: Die Förderung verläuft nach der Reihenfolge der eingegangenen Anträge („Windhundverfahren“). Die Anträge müssen bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen  eingereicht werden.
 

Peter Koller
Redakteur
+49 (0) 8152 9311 21
eMail
facebook
© 2025 Energie & Management GmbH
Mittwoch, 31.03.2021, 11:11 Uhr

Mehr zum Thema