
Quelle: Pixabay / Gerd Altmann
STUDIEN:
Neues Finanzierungsmodell für Wind- und Solarausbau
Der Denkfabrik Agora Energiewende schwebt ein neuer Rechtsrahmen für Investitionen in Wind- und Solaranlagen vor.
„Mehr Markt wagen“ – unter dieser Devise schlägt Agora Energiewende ein neues Finanzierungsmodell für den Ausbau der Windkraft
und Photovoltaik vor. Ziel des Vorschlags sei es, so die Organisation, „die Dynamik beim Ausbau der Erneuerbaren Energien
auf dem Weg zum gesetzlich verankerten 80-Prozent-Ziel zu erhöhen und zugleich wettbewerbsfähige Strompreise sowie die Effizienz
des Stromsystems zu sichern“.
In ihrer aktuellen Studie umreißen die Agora-Experten einen Rechtsrahmen, der es Investoren ermöglichen soll, einen Teil der aus Windkraft- und PV-Anlagen auch über den Strommarkt abzusichern, sodass der Bedarf an staatlichen Zuschüssen sinkt. Die Denkfabrik plädiert für eine Kombination aus staatlichen und marktbasierten Instrumenten. Zum einen empfiehlt sie, das Marktprämienmodell zu finanziellen Differenzverträgen, sogenannte CfD, weiterzuentwickeln. Nicht mehr die Stromerzeugung einer individuellen Anlage, sondern die Erzeugung einer Referenzanlage sollte als Bemessungsgrundlage für die Erlösabsicherung herangezogen werden, schreiben sie.
Die Experten erwarten sich davon Anreize, „sowohl bei der Investition als auch beim Betrieb nicht allein die produzierte Strommenge, sondern auch den Marktwert des Stroms in den Blick zu nehmen“. Dies könne zum Beispiel durch eine Kombination der PV-Anlage mit Batteriespeichern oder durch Windanlagen, die auch bei Schwachwind produzieren, geschehen.
Umfang der staatlichen Absicherung soll wählbar sein
Als probates marktbasiertes Instrument sieht Agora langfristige Stromlieferverträge (Power Purchase Agreement, PPA), die in den ersten Betriebsjahren eine „Basis zur Erlössicherung“ schaffen. Die Kombination aus beiden Instrumenten sichere Investoren gegen niedrige Strompreise und führe zu geringeren Kapitalkosten. „Gleichzeitig sinken dadurch auch die Risikoaufschläge für PPAs, wodurch beispielsweise die Nutzung von Grünstrom für Elektrolyseure in der Wasserstoffherstellung wirtschaftlicher wird“, so die Vorstellung der Experten.
Investoren sollten im Ausschreibungsprozess die Freiheit haben, „den Umfang der staatlichen Absicherung zu wählen“, heißt es in der Studie. Mehrerlöse sollen Investoren zugutekommen, „wenn diese die entsprechenden Marktrisiken im Vorhinein übernehmen und auf die staatliche Absicherung verzichten“. Mehrerlöse, die während der staatlichen Absicherungsphase sollten einem Abschöpfungsmechanismus unterliegen. Dabei sieht der Agora-Ansatz vor, „dass unterschiedlich lange marktliche Absicherungsphasen gewählt werden können“.
„Unser Vorschlag stellt sicher, dass durch die engere Verzahnung marktlicher Anreize mit staatlicher Absicherung die Stromkosten für Verbraucher und den Staat sinken. Zugleich bleiben Investitionen in Wind und Solar weiter attraktiv“, sagt Philipp Godron, Programmleiter Strom bei Agora Energiewende.
Die Studie mit dem Titel „Investitionsinstrumente für Wind- und Solaranlagen im Wechselspiel zwischen Markt und Förderung “ umfasst 48 Seiten und steht auf der Internetseite der Agora Energiewende zum Download bereit.
In ihrer aktuellen Studie umreißen die Agora-Experten einen Rechtsrahmen, der es Investoren ermöglichen soll, einen Teil der aus Windkraft- und PV-Anlagen auch über den Strommarkt abzusichern, sodass der Bedarf an staatlichen Zuschüssen sinkt. Die Denkfabrik plädiert für eine Kombination aus staatlichen und marktbasierten Instrumenten. Zum einen empfiehlt sie, das Marktprämienmodell zu finanziellen Differenzverträgen, sogenannte CfD, weiterzuentwickeln. Nicht mehr die Stromerzeugung einer individuellen Anlage, sondern die Erzeugung einer Referenzanlage sollte als Bemessungsgrundlage für die Erlösabsicherung herangezogen werden, schreiben sie.
Die Experten erwarten sich davon Anreize, „sowohl bei der Investition als auch beim Betrieb nicht allein die produzierte Strommenge, sondern auch den Marktwert des Stroms in den Blick zu nehmen“. Dies könne zum Beispiel durch eine Kombination der PV-Anlage mit Batteriespeichern oder durch Windanlagen, die auch bei Schwachwind produzieren, geschehen.
Umfang der staatlichen Absicherung soll wählbar sein
Als probates marktbasiertes Instrument sieht Agora langfristige Stromlieferverträge (Power Purchase Agreement, PPA), die in den ersten Betriebsjahren eine „Basis zur Erlössicherung“ schaffen. Die Kombination aus beiden Instrumenten sichere Investoren gegen niedrige Strompreise und führe zu geringeren Kapitalkosten. „Gleichzeitig sinken dadurch auch die Risikoaufschläge für PPAs, wodurch beispielsweise die Nutzung von Grünstrom für Elektrolyseure in der Wasserstoffherstellung wirtschaftlicher wird“, so die Vorstellung der Experten.
Investoren sollten im Ausschreibungsprozess die Freiheit haben, „den Umfang der staatlichen Absicherung zu wählen“, heißt es in der Studie. Mehrerlöse sollen Investoren zugutekommen, „wenn diese die entsprechenden Marktrisiken im Vorhinein übernehmen und auf die staatliche Absicherung verzichten“. Mehrerlöse, die während der staatlichen Absicherungsphase sollten einem Abschöpfungsmechanismus unterliegen. Dabei sieht der Agora-Ansatz vor, „dass unterschiedlich lange marktliche Absicherungsphasen gewählt werden können“.
„Unser Vorschlag stellt sicher, dass durch die engere Verzahnung marktlicher Anreize mit staatlicher Absicherung die Stromkosten für Verbraucher und den Staat sinken. Zugleich bleiben Investitionen in Wind und Solar weiter attraktiv“, sagt Philipp Godron, Programmleiter Strom bei Agora Energiewende.
Die Studie mit dem Titel „Investitionsinstrumente für Wind- und Solaranlagen im Wechselspiel zwischen Markt und Förderung “ umfasst 48 Seiten und steht auf der Internetseite der Agora Energiewende zum Download bereit.
Manfred Fischer
© 2025 Energie & Management GmbH
Mittwoch, 12.02.2025, 16:08 Uhr
Mittwoch, 12.02.2025, 16:08 Uhr
Mehr zum Thema