GASNETZ:
Neues Briefmarkenentgelt im Gasmarkt
Für das deutsche Gasmarktgebiet Trading Hub Europe (THE) gilt ab dem 1. Januar ein neues, höheres Briefmarkenentgelt.
Die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) haben das Netzentgelt zum 1. Januar erneut ermittelt. „Das Jahresentgelt für eine feste
frei zuordenbare Ein- und Ausspeisekapazität wird vom 1. Januar 2023 an 6,03 Euro/(kWh/h)/a betragen.“ Das teilte der Netzbetreiber Open Grid Europe (OGE) aus Essen mit. Ermittelt wird das Entgelt nach
Vorgaben der Bundesnetzagentur.
Wie es weiter heißt, sei das eine Steigerung um 25,1 Prozent zum aktuellen Briefmarkenentgelt. Seit Mai dieses Jahres beträgt das Netzentgelt für die Buchung von festen frei zuordenbaren Ein- und Ausspeisekapazitäten 4,82 Euro/(kWh/h)/a. Das Briefmarkenentgelt wird für einen Gashändler am Ein- beziehungsweise Ausspeisepunkt seines Gases in das deutsche Fernleitungsnetz fällig.
OGE nennt mehrere Gründe für die deutliche Steigerung. „Die Entwicklungen der geopolitischen Situation, die daraus entstehenden deutlichen Verwerfungen am europäischen Erdgasmarkt und deren Folgen auf Buchungs- und Kostenprognosen der FNB, welche zum Zeitpunkt der Mai-Berechnung noch nicht absehbar waren, führten zur Notwendigkeit einer Neuberechnung.“ Einen ganz wesentlichen Einfluss auf die Entgeltberechnung hätten zudem die deutlich gestiegenen Kosten für Treibenergie gehabt.
Wie es weiter heißt, sei das eine Steigerung um 25,1 Prozent zum aktuellen Briefmarkenentgelt. Seit Mai dieses Jahres beträgt das Netzentgelt für die Buchung von festen frei zuordenbaren Ein- und Ausspeisekapazitäten 4,82 Euro/(kWh/h)/a. Das Briefmarkenentgelt wird für einen Gashändler am Ein- beziehungsweise Ausspeisepunkt seines Gases in das deutsche Fernleitungsnetz fällig.
OGE nennt mehrere Gründe für die deutliche Steigerung. „Die Entwicklungen der geopolitischen Situation, die daraus entstehenden deutlichen Verwerfungen am europäischen Erdgasmarkt und deren Folgen auf Buchungs- und Kostenprognosen der FNB, welche zum Zeitpunkt der Mai-Berechnung noch nicht absehbar waren, führten zur Notwendigkeit einer Neuberechnung.“ Einen ganz wesentlichen Einfluss auf die Entgeltberechnung hätten zudem die deutlich gestiegenen Kosten für Treibenergie gehabt.
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Montag, 28.11.2022, 11:30 Uhr
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