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STROMMARKT:
Neuer Rahmen für die Regelenergie
Die Bundesnetzagentur hat jetzt neue Ausschreibungsbedingungen und Veröffentlichungspflichten für die Beschaffung von Primär- und Sekundärregelenergie festgelegt.
 
Zentrale Punkte dabei sind die Verkürzung des Ausschreibungszeitraums von einem Monat auf eine Woche sowie die Absenkung der Mindest-Angebotsgröße von 5 MW auf 1 MW bei der Primärregelleistung; für die Sekundärregelleistung sanken die Werte von derzeit 10 MW auf 5 MW. Außerdem dürfen Anbieter nun auch ihre Regelenergie-Anlagen durch Kraftwerke Dritter besichern....

 
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Mittwoch, 13.04.2011, 14:34 Uhr